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SteuerregelnVorabpauschale entfällt: Mögliche Steuerauswirkungen für Fondsanleger

Normalerweise müssen viele Fondsanleger jedes Jahr eine Vorauszahlung ans Finanzamt leisten. 2022 fällt diese weg. Berechnungen des Handelsblatts zeigen die Nachteile für Anleger auf.Laura de la Motte 07.01.2022 - 10:00 Uhr Artikel anhören

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Das Niedrigzinsniveau bringt Anleger in Bedrängnis und beeinflusst nun auch die Steuern, die Fondsanleger zahlen. Viele von ihnen müssen in diesem Januar nicht die übliche Steuervorauszahlung für die sogenannte Vorabpauschale ans Finanzamt überweisen. Grund dafür ist, dass der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins, mit dem die Pauschale berechnet wird, negativ ist.

Damit müssen sich Anlegerinnen zum Jahreswechsel nicht mehr darum kümmern, genügend Geld auf dem Verrechnungskonto zu haben. Sie kommen nicht in Gefahr, die Vorabpauschale durch Fondsverkäufe oder im ungünstigsten Fall gar aus dem Dispo bezahlen zu müssen.

Doch der Wegfall der Pauschale hat für einige Kunden auch Nachteile. Das zeigen Berechnungen des Handelsblatts. Es gilt für diejenigen, die neben dem Fondsvermögen nur wenige andere Anlagen haben, sodass sie ihren Sparerfreibetrag nicht ausnutzen. „Verfügen Anleger hingegen über weitere steuerpflichtige Kapitalanlagen, mit deren Erträgen der Sparerfreibetrag bereits ausgenutzt wird, so ist der Wegfall der Vorabpauschale wirtschaftlich von Vorteil“, weiß Stefan Weber, Professor für Steuerlehre an der Hochschule Neu-Ulm.

Die Besteuerung von Fonds folgt eigenen Vorschriften. „Durch die jährlichen Vorabpauschalen wird ein Teil der Steuer auf Wertzuwächse über die Laufzeit verteilt“, erklärt Holger Sedlmaier, Steuerexperte und Leiter Steuern und Altersvorsorge beim Fondsverband BVI. Denn die Pauschalen werden auf den späteren Veräußerungsgewinn angerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Und das gilt auch dann, wenn die pauschale Steuer wegen des Sparerfreibetrags gar nicht zum Tragen kommt.

Das heißt: Bei wem die Vorabbesteuerung den Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr nicht überschreitet, der oder die muss nichts an den Fiskus überweisen und reduziert trotzdem die Steuerlast bei der Veräußerung der Fondsanteile. Durch den Wegfall der Pauschale für 2021 müssen die Anleger beim Verkauf gegebenenfalls nun etwas mehr Steuern zahlen.

Anleger müssen normalerweise auch auf Fonds, die nichts ausschütten, jährlich Steuern zahlen.

Foto: Moment/Getty Images

„Da die Anleger bei einem späteren Verkauf den Sparerfreibetrag nur einmalig im Jahr des Verkaufs für die Besteuerung der Wertzuwächse nutzen können, erhöht sich die Steuerlast umso mehr, je höher das angelegte Fondsvermögen und je größer der Wertzuwachs ist“, bestätigt Sedlmaier.

Der Effekt wird sich noch verstärken, weil der Basiszins auch zu diesem Jahresbeginn wieder negativ ist und somit die Pauschale auch 2022 wegfallen dürfte, zeigen aktuelle Daten der Bundesbank. Das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums steht allerdings noch aus.

Höhere Steuern beim Fondsverkauf

Nach Berechnungen des Handelsblatts muss ein Anleger, der 2020 100.000 Euro in einen Aktienfonds investiert hat, der jährlich sechs Prozent an Wert gewinnt, bei einem Verkauf Anfang 2022 gut 6,36 Euro mehr Steuern zahlen. Im Jahr darauf sind es schon 13,51 Euro.

Eine Anlegerin, die im selben Zeitraum 200.000 Euro angelegt hat und sich über einen Wertzuwachs von jährlich zwölf Prozent freuen durfte, muss wegen der entfallenen Vorabpauschale im ersten Jahr 13,45 Euro und im zweiten schon 28,50 Euro mehr an den Fiskus überweisen.

Ein zweites Anlegerduo, das die Steuer auf die Vorabpauschale komplett zahlen muss, profitiert indes von ihrem Wegfall. Beim 100.000-Euro-Anleger sind es im ersten Jahr 2,73 Euro weniger Steuern und im zweiten Jahr 5,79 Euro. Die 200.000-Euro-Anlegerin kann 5,76 Euro beziehungsweise 12,22 Euro mehr von ihrem Profit behalten.

Die Vorabpauschale ist Teil der Besteuerung von Fondsvermögen. Grundsätzlich müssen Kapitalanleger in Deutschland auf ihre Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse Abgeltungsteuer zahlen. Das gilt auch für Geld, das sie mit Fonds verdienen. Doch was bei Aktien, Anleihen oder Gold noch relativ einfach zu berechnen ist, wird bei Fonds etwas komplizierter. Das Handelsblatt erklärt, welche Steuerregeln für Fonds seit der Investmentsteuerreform seit 2018 gelten und wann die Besteuerung bei der Fondsauswahl eine Rolle spielen sollte.

Wie funktioniert die Fondsbesteuerung?

In der Regel werden Fonds zweimal besteuert. Der Fonds selbst zahlt Körperschaftsteuer, und der Anleger zahlt Abgeltungsteuer.

Welche Steuern zahlt ein Fonds?

Inländische und ausländische Publikumsfonds, in die deutsche Sparer investieren dürfen, müssen auf bestimmte Erträge wie deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Ausländische Fonds zahlen zum Teil eine noch höhere Körperschaftsteuer.

Welche Steuern zahlt der Anleger?

Anlegerinnen müssen auf ihre Fondsausschüttungen und Verkaufserlöse Abgeltungsteuer zahlen. Bei den Fonds, die durch die Körperschaftsteuer weniger ausschütten und reinvestieren, erhalten die Anlegerinnen als Kompensation eine sogenannte Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer.

Wie entlastet die Teilfreistellung die Anleger?

Die Höhe der Teilfreistellung hängt dabei von der Art des Fonds ab.

  • Bei einem Fonds mit einer Aktienquote – egal ob aus dem In- oder Ausland – von mehr als 50 Prozent sind für den Privatanleger 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.
  • Bei einem Mischfonds mit einem Aktienanteil von wenigstens 25 Prozent sind 15 Prozent steuerfrei. Auch hier ist unerheblich, ob es deutsche oder ausländische Aktien sind.
  • Bei Immobilienfonds sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Investiert der Fonds überwiegend in ausländische Immobilien, sind es sogar 80 Prozent.

Welche Fonds fallen nicht unter die Teilfreistellung?

Ausnahmen gibt es für Fonds, die ausschließlich aus Derivaten bestehen. Das können beispielsweise synthetische ETFs sein, die einen Index durch Derivate nachbilden.

Die Teilfreistellung kann auch bei Fonds, die nicht in Deutschland für den hiesigen Vertrieb zugelassen sind, wegfallen – nämlich dann, wenn das Finanzamt das Produkt nicht als Investmentfonds anerkennt. Diese Gefahr laufen Anleger beispielsweise bei den Fonds der US-Tech-Investorin Cathie Wood. Zu viel gezahlte Steuern müssten sich die deutschen Privatinvestoren von den US-Finanzbehörden erstatten lassen, was aufwendig ist.

Was gilt für thesaurierende Fonds?

Neben den Fonds, die jährlich Dividenden ausschütten, gibt es auch Fonds, die alle oder einen Teil der Dividenden sofort neu anlegen. Damit die Steuerschuld nicht über Jahre hinausgezögert wird, müssen diese Fondsinvestoren eine fiktive Steuer auf die Wertsteigerungen ihres Fonds während der Haltedauer bezahlen. Dafür wird die sogenannte Vorabpauschale ermittelt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Pauschale wird immer zum Jahresanfang erhoben. Sie ergibt sich aus dem Wert des Fonds zum Jahresanfang des Vorjahres multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses abzüglich etwaiger Ausschüttungen. Dieser Basiszins wird aus den Zinsstrukturdaten für Bundeswertpapiere mit einer jährlichen Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren abgeleitet.

Auf die Vorabpauschale wiederum zahlt der Besitzer eines thesaurierenden Fonds Abgeltungsteuer, wobei hier auch die Teilfreistellung zum Tragen kommt. Bei einem reinen Aktienfonds muss die Vorabpauschale also zu 70 Prozent versteuert werden, bei einem Mischfonds zu 85 Prozent und bei einem Immobilienfonds zu 40 beziehungsweise 20 Prozent.

Weil der Basiszins Anfang Januar 2021 bei minus 0,45 Prozent lag, entfällt im Jahr 2022 die Vorabpauschale. Das wird wohl auch im kommenden Jahr so sein, denn am 3. Januar wiesen die Zinsstrukturdaten für 15-jährige Bunds einen Wert von minus 0,05 Prozent aus.

Was gilt bei unterjährigem Fondskauf?

Wer seine Fondsanteile erst im Laufe des Jahres gekauft hat, für den reduziert sich die Vorabpauschale „um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht“, heißt es im Investmentsteuergesetz (InvStG).

Was passiert bei Teilausschüttungen?

Zahlt ein Fonds Erträge teilweise an Anleger aus und spart nur den Rest im Vermögen an, so wird auf diese Ausschüttung Abgeltungsteuer fällig. Bei der Berechnung der Vorabpauschale werden diese Teilausschüttungen des Vorjahrs abgezogen, sodass die Vorabpauschale maximal bis auf null Euro sinken kann.

Wie beeinflusst die Fondsentwicklung die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist an den Fondswert zu Jahresanfang gekoppelt. Entwickelt sich der Fonds besonders gut, beeinflusst das die Pauschale also nicht. Umgekehrt kann es aber auch Jahre geben, in denen die Wertsteigerung geringer ausfällt, dann reduziert sich auch die Pauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Die Vorabpauschale kann „maximal so hoch sein wie die tatsächliche Wertsteigerung eines Fonds“, erklärt die Stiftung Warentest. Hat ein Anleger mit seinem Fonds sogar Verluste eingefahren, entfällt die Vorabpauschale.

Welche Fonds sind steuerlich vorteilhafter?

Die Vorabpauschale bewirkt, dass ausschüttende und thesaurierende Fonds während der Haltedauer steuerlich unterschiedlich hoch belastet werden können. Steuerprofessor Weber nennt eine Faustregel: Sparer, die neben der Fonds-Anlage über keine weiteren Kapitalerträge verfügen, können in der Regel die Vorabpauschale durch den Abzug des Sparerfreibetrags egalisieren, was bei ausschüttenden Fonds aufgrund der höheren steuerpflichtigen Beträge seltener gelingt.

„Diese Anleger profitieren dann vom Abzug der während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen, wenn sie ihre Fondsanteile veräußern“, erklärt Weber. Dieser Effekt wird durch den Wegfall der Vorabpauschale für das Jahr 2022 verringert, kann sich aber bei einem Anstieg des Basiszinssatzes wieder einstellen.

Wie wird die Steuer erhoben?

Die Steuer für die Vorabpauschale wird in der Regel vom Verrechnungskonto abgebucht. „Sollte das Konto keine Deckung aufweisen, darf die Bank für die Steuer auch Ihren Dispokredit nutzen“, warnt die Stiftung Warentest. Einige Fondsgesellschaften wie Union Investment verkaufen auch Fondsanteile, um die Steuern zu zahlen.
Das alles lässt sich umgehen, wenn die Anlegerin bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat.

Wird die Vorabpauschale bei einem Verkauf berücksichtigt?

Ja. Sobald ein Fondsbesitzer Anteile seine Fonds verkauft, wird die in den Jahren zuvor bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale mit der bei Verkauf fälligen Abgeltungsteuer verrechnet. Das macht die Depotbank automatisch. Wer jedoch während der Laufzeit sein Depot wechselt, muss das selbst in die Hand nehmen. „Privatanleger sollten dann Aufzeichnungen führen über die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen, um diese bei einer späteren Veräußerung der Fondsanteile steuermindernd geltend machen zu können“, empfiehlt Weber.

Was passiert, wenn ich die Fondsanteile mit Verlusten verkaufe?

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Wenn Fondsanteile veräußert werden, ermittelt sich der Veräußerungsgewinn oder -verlust, indem vom Veräußerungserlös die Anschaffungskosten und die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen abgezogen werden, „wobei es nicht erforderlich ist, dass diese tatsächlich eine Besteuerung ausgelöst haben“, erklärt Steuerprofessor Weber. So kann es zu einem steuerwirksamen Verlust kommen, oder ein bereits vorhandener Verlust kann sich vergrößern.

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