Coronakrise: Elf-Milliarden-Euro-Entlastung: Lindner bringt mehrere Steuererleichterungen auf den Weg
Der Bundesfinanzminister will Steuerzahlern mehr Zeit geben.
Foto: APBerlin. Das Bundesfinanzministerium will zahlreiche Steuererleichterungen verlängern und teils sogar noch ausweiten, die im Zuge der Coronakrise aufgelegt wurden. Insgesamt belaufen sich die Entlastungen auf immerhin elf Milliarden Euro. Auch bekommen Steuerzahler Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Dies geht aus einem Referentenentwurf für das vierte Corona-Steuerhilfegesetz hervor, den das Bundeskabinett am 16. Februar verabschieden soll.
Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner twitterte: „Menschen und Betriebe müssen in der Coronakrise entlastet werden.“ Deswegen werde jetzt ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht. Die Finanzexperten der Koalitionspartner Grüne und SPD meldeten aber bereits Klärungsbedarf an.
Teil des Corona-Steuerhilfegesetzes sind Corona-Boni von Arbeitgebern, etwa in Krankenhäusern. Sie sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Steuerliche Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld dürften um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer soll ein Jahr länger bis Ende 2022 gelten.
Ebenso verlängert werden dürfte die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft werden. Unternehmen sollen frühere Gewinne besser mit aktuellen Verlusten verrechnen können. Dies soll bis Ende 2023 verlängert werden.
Außerdem dürften Steuerzahler, die Steuerberater zu Hilfe ziehen, mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bekommen. „Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert“, heißt es in dem Begleitschreiben zum Gesetzesentwurf.
Hieran anknüpfend soll auch die Frist für 2021 und 2022 verlängert werden, „jedoch in geringerem Umfang“. Steuerzahler, die einen Steuerberater heranziehen, haben dann für ihre Steuererklärung 2021 vier Monate mehr Zeit. Statt Ende Februar 2023 muss die Steuererklärung fürs vergangene Jahr also erst im Juni 2023 abgegeben werden.
Positive Effekte im Jahr 2026
Für Steuerzahler ohne Steuerberater wird die Abgabefrist voraussichtlich um zwei Monate verlängert. Statt Ende Juli 2022 müssen sie erst Ende September 2022 ihre Steuererklärung einreichen. Erst bei einer Abgabe nach dieser Frist drohen hohe Strafzinsen. Für die Steuererklärung 2022 sollen die Fristen um die jeweils gleichen Zeiträume verlängert werden.
Auf einen Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet entgehen dem Staat durch die geplanten Maßnahmen 2,6 Milliarden Euro, für 2022 bis 2026 kalkulieren die Experten des Finanzministeriums mit zusammen knapp elf Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen.
Im Jahr 2026 werden erstmals positive Effekte der Maßnahmen auf die Einnahmen erwartet. Die Konjunktur wurde seit Ausbruch der Pandemie mit solchen Steuerentlastungen gestützt.
Nicht enthalten in dem jetzigen Entwurf sind die sogenannten „Superabschreibungen“, mit denen die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP die Konjunktur anschieben will. Sie sollen 2022 und 2023 Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung forcieren.
Nach Ansicht von Finanzwissenschaftler Frank Hechtner greift das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das zu begrüßen sei. Die erneute Verlängerung der degressiven Abschreibung im Zusammenspiel mit der Ausweitung der Verlustverrechnung könne einen Impuls für betriebliche Investitionsmaßnahmen schaffen. „Die Fristverlängerungen dürften allerdings die Finanzverwaltungen vor neue Friktionen stellen“, sagte Hechtner.
Bei den Koalitionspartnern stößt Lindner mit seinen geplanten Steuerhilfen auf Vorbehalte. Ihre Finanzexperten machten am Donnerstag Gesprächsbedarf beim teuersten Einzelpunkt geltend, der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katharina Beck, sagte der Nachrichtenagentur Reuters: „Es besteht auf jeden Fall noch Gesprächsbedarf, ob das in der Prioritätenabwägung wirklich der richtige Schritt ist.“
Beck verwies auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, mit einer Superabschreibung Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung zu lenken. „Auch die degressive Abschreibung fortzuführen, wie nun vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, würde den Haushalt mit knapp zehn Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre zusätzlich belasten.“
Auch der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, verwies auf Klärungsbedarf in der nun angelaufenen Ressortabstimmung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf. Das Corona-Steuerhilfegesetz schreibe Maßnahmen fort, die die Wirtschaft stützen und Arbeitsplätze erhalten sollten, sagte Schrodi zu Reuters. „Ob und inwieweit die enthaltene Fortschreibung der degressiven Abschreibung die Investitionsprämie ergänzen oder vorwegnehmen soll und vor allem, um welches finanzielle Gesamtvolumen und somit Mindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen es sich handeln soll, wird in der Ressortabstimmung und mit dem Bundesfinanzminister zu klären sein.“