Energiekrise: Habeck will Gaskraftwerke im Notfall abschalten und Kohlekraftwerke reaktivieren
15 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms werden in Gaskraftwerken produziert. Viele der Kraftwerke stellen auch Wärme bereit.
Foto: action pressBerlin. Das Bundeswirtschaftsministerium will mit einer Abschaltung von Gaskraftwerken auf Engpässe in der Gasversorgung reagieren. Die Basis dafür wird mit einem Gesetz gelegt, das das Ministerium von Minister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben hat.
Das Gesetz umfasst verschiedene Regelungen für den Fall einer „drohenden Gasmangellage“. Dazu zählt eine Verordnungsermächtigung, mit der der Einsatz von Gaskraftwerken für die Dauer von maximal sechs Monaten mit einem sogenannten Malus belegt werden kann.
Diese Zahlung führe dazu, „dass Gaskraftwerke im Regelfall nicht mehr wirtschaftlich sind und deshalb nicht mehr betrieben werden“, hieß es in Regierungskreisen. Über die Höhe der Abgabe gab es zunächst keine Angaben.
15 Prozent des Stroms werden in Gaskraftwerken erzeugt
Mit der Beschränkung des Einsatzes von Gaskraftwerken sollen die Gasvorräte geschont werden. Dahinter steht die Befürchtung, dass Russland die Belieferung mit Erdgas einschränkt oder ganz einstellt. Deutschland ist stark von russischen Erdgaslieferungen abhängig.
Im vergangenen Jahr stammten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums 55 Prozent des hierzulande verbrauchten Erdgases aus Russland. Dieser Anteil ist bis Mitte April auf etwa 35 Prozent gesunken. Im Gegenzug sind die Gaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden, den Lieferländern zwei und drei, deutlich gestiegen. Außerdem wurde der Import von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas, kurz LNG) deutlich gesteigert.
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Zwar verfügt Deutschland im Moment noch über kein eigenes LNG-Terminal. Das LNG kann aber über Terminals in den Niederlanden oder Belgien eingeführt werden. Es gelangt dann über das europäische Gasfernleitungsnetz nach Deutschland.
Der Anteil der Gaskraftwerke an der Stromerzeugung betrug im vergangenen Jahr rund 15 Prozent. Um die Stromversorgung auch ohne Gaskraftwerke sicherstellen zu können, setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf Kohle- und Ölkraftwerke. Bestehende Reservekapazitäten sollen ergänzt oder verlängert werden. Betroffen sind die Netzreserve und die Sicherheitsbereitschaft.
Die Netzreserve wird vorgehalten, um die Stabilität des Stromnetzes in jeder Sekunde gewährleisten zu können. Der Einsatz von Kraftwerken der Netzreserve wird von den Netzbetreibern angefordert. Diese Kraftwerke sind nicht Teil des regulären Strommarkts.
Das soll sich vorübergehend ändern: Stellt das Wirtschaftsministerium fest, dass eine Gefährdung der Sicherheit des Gasversorgungssystems nicht ausgeschlossen werden kann, können die Kraftwerke befristet in den regulären Strommarkt zurückkehren.
Maßnahmen sind bis März 2024 befristet
Bei der Sicherheitsbereitschaft handelt es sich um Braunkohlekraftwerke, die als „letzte Reserve“ für den Fall vorgehalten werden, dass die Stromproduktion nicht ausreicht, um den Verbrauch zu decken. Allerdings stehen die Kraftwerke nach geltendem Recht nur für jeweils vier Jahre zur Verfügung. Der erste der insgesamt acht Braunkohlekraftwerksblöcke der Sicherheitsbereitschaft ging im Oktober 2016 für vier Jahre ans Netz und ist damit bereits wieder aus der Sicherheitsbereitschaft ausgeschieden.
Derzeit befinden sich Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 1,9 Gigawatt (GW) in der Sicherheitsbereitschaft. Die letzten beiden der acht Blöcke – Neurath von RWE und Jänschwalde von LEAG – gingen am 1. Oktober 2019 in die Sicherheitsbereitschaft und würden damit planmäßig am 1. Oktober 2023 vom Netz gehen. Mit Ende der Sicherheitsbereitschaft sollen die Kraftwerke nun in eine neue „Versorgungsreserve“ überführt werden. Diese Versorgungsreserve soll bis zum 31. März 2024 befristet werden.
Die Befristung gilt auch für die anderen Maßnahmen. Dahinter steht die Überlegung, dass die kommenden beiden Winter schwierig werden; ab Frühjahr 2024 wird sich nach Einschätzung aus Regierungskreisen die Gasversorgungslage normalisiert haben.
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Außerdem werden Steinkohlekraftwerke, die nach dem Kohleausstiegsgesetz eigentlich zum 31. Oktober 2022 oder im Jahr 2023 hätten stillgelegt werden sollen, in Bereitschaft gehalten. In Regierungskreisen hieß es, man habe durch die Regelungen „knapp neun Gigawatt Kraftwerksleistung in der Hinterhand“. Sie stünden „für den Fall der Fälle parat“, man hoffe aber, dass die Gasversorgung stabil bleibe.
Man könne mit der Regelung im Ernstfall den Einsatz von 100 Terawattstunden Gas einsparen. Das entspricht in etwa zehn Prozent des Gasverbrauchs in Deutschland. Das eingesparte Gas stünde dann für die Wärmeversorgung und für die Industrie zur Verfügung.
Kohleersatzbonus soll länger gelten
Hinzu kommen weitere Regelungen. So soll etwa der Kohleersatzbonus im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bis Ende März 2024 verlängert werden. Der Bonus setzt aus klimapolitischen Gründen den Anreiz, den Betrieb von KWK-Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig produzieren, von Kohle auf Gas umzustellen.
Gerade die Industrie macht Druck, den Gasverbrauch für die Stromerzeugung schon jetzt drastisch zu reduzieren, um die Gasspeicher bis zum Winter auffüllen zu können. In Industriekreisen hieß es, man habe sich vom Bundeswirtschaftsministerium ein noch beherzteres Vorgehen gewünscht, man könne schon morgen damit beginnen, die Stromerzeugung in Gaskraftwerken auf ein Minimum zu reduzieren. In Regierungskreisen hieß es dagegen, die Regelungen würden erst greifen, wenn eine Gasmangellage drohe. Dies sei aktuell aber nicht der Fall.