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GasversorgungskriseWenn das Gas knapp wird: Die Wohnzimmer sollen warm bleiben

Private Haushalte werden bei Versorgungsengpässen bis zuletzt mit Gas versorgt. Allerdings sollen sich die Bürgerinnen und Bürger sparsam verhalten. Druckmittel hat die Regierung nicht.Moritz Koch und Klaus Stratmann 13.05.2022 - 11:29 Uhr Artikel anhören

Sollte das Gas knapp werden, dürfte bei Privathaushalten die Versorgung erst einmal nicht eingeschränkt werden.

Foto: Getty Images

Berlin, Brüssel. Die Unsicherheit in der Gasversorgung wächst von Tag zu Tag. Zuletzt haben russische Sanktionen die Märkte beunruhigt. Doch die Bundesregierung will auf jeden Fall an der Regelung festhalten, dass private Haushalte so lange wie möglich von Versorgungsunterberechnung verschont bleiben. „Geschützte Kunden bleiben geschützte Kunden“, sagte Energiestaatssekretär Patrick Graichen in der vergangenen Woche bei der Stadtwerke-Tagung des Handelsblatts in Berlin.

Allerdings sei der Notfallplan Gas, der private Haushalt besonders schützt, unter anderen Vorzeichen entstanden. Deshalb enthalte das Energiesicherheitsgesetz, das der Bundestag Ende vergangener Woche verabschiedet hat, Verordnungsermächtigungen, die es ermöglichten, den Verbrauch geschützter Kunden zu begrenzen, sagte Graichen.

Es würden in Mangelsituationen Nutzungen verboten, die über den Grundbedarf hinausgingen, etwa das Beheizen von Schwimmbecken oder Saunen. Graichen räumte ein, dass sich solche Verbote in der Praxis nicht überwachen ließen. Gleichwohl habe sich etwa in der Coronakrise gezeigt, dass sich sehr viele Menschen auch dann an Regeln hielten, wenn deren Einhaltung nicht überprüfbar seien. Graichen bezog sich auf die Kontaktverbote während der Coronakrise.

Die Koalitionsfraktionen stützen Graichens Auffassung. Geschützte Kunden sollen erst dann von der Versorgung abgeschnitten werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. „Gegenüber den privaten Haushalten hat der Staat eine besondere Schutzpflicht, da die Abhängigkeit von Versorgungsleistungen am stärksten bei privaten Haushalten durchschlägt“, sagte Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. Alle Maßnahmen müssten so gestaltet sein, „dass private Haushalte, weitere Leistungen der Daseinsvorsorge und Schlüsselindustrien priorisiert versorgt werden“, ergänzte sie. Das entspreche EU-Recht.

Das sieht Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, ähnlich: „Selbst technisch wäre es nur mit Folgeproblemen möglich, Haushalte vom Netz zu nehmen. Das ist deshalb keine Option, die ich für sinnvoll halte“, sagte Nestle dem Handelsblatt. Es sei wichtig, eine Grundversorgung zu sichern. Allerdings müsse auch der Bereich Raumwärme einen relevanten Beitrag zu Einsparungen beim Verbrauch von Gas geben. „Das gilt umso mehr im Ernstfall, wenn schon Teile der Industrie nicht mehr mit Gas versorgt werden können. Ohne Einsparungen beim Heizen würden großflächige Ausfälle in wichtigen Lieferketten drohen“, sagte Nestle.

Doch die Einsparungen können nicht erzwungen werden. Das Gasnetz braucht einen gewissen Mindestdruck, man kann also die Gaszufuhr nicht etwa beliebig reduzieren. Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, hält die Debatte über die Abschaltung von privaten Haushalten für verfehlt. „Mein Fokus liegt darauf, über die Steigerung der Importkapazitäten dafür zu sorgen, dass keine Gasmangellage eintritt“, sagte Kruse dem Handelsblatt.

Die Diskussion über eine mögliche Abschaltreihenfolge verunsichere die Verbraucher in Deutschland. Es gebe aktuell keine Knappheit. „Maßnahmen zur Energieeffizienz sind hingegen schon aufgrund steigender Beschaffungspreise auf allen Ebenen lohnenswert“, sagte Kruse.

In Italien ist die Diskussion schon weiter

In den vergangenen Tagen war verschiedentlich argumentiert worden, man dürfe im Fall von Versorgungsengpässen die Einsparlast nicht allein auf die Wirtschaft abwälzen. So hatte Eon-Aufsichtsratschef Karl-Ludwig Kley gefordert, im Notfall über eine „umgedrehte“ Reihenfolge nachzudenken. Die gesamte Volkswirtschaft und damit auch die Einkommen der Menschen hingen daran, dass die Industrie arbeitsfähig bleibe. Die Politik sollte deshalb erwägen, erst bei Privaten und dann bei der Industrie abzuschalten. „Wobei natürlich lebensnotwendige Infrastruktur wie Krankenhäuser weiterhin davon auszunehmen sind“, hatte Kley gesagt.

Die von Kley vorgeschlagene Vorgehensweise würde gegen geltendes Recht verstoßen. Denn der Schutz der Privathaushalte ist kein Gnadenakt, sondern Kern des „Notfallplans Gas“. Geregelt ist die Abschaltreihenfolge bei Versorgungsengpässen im „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ von 2019, der auf einer EU-Verordnung von 2017 basiert.

Auf europäischer Ebene wird allerdings längst darüber nachgedacht, welchen Beitrag Privatverbraucher im Falle eines Energienotstands leisten müssten. Mario Draghi formulierte die Kernfrage kürzlich auf einer Pressekonferenz so: „Bevorzugen Sie den Frieden oder die laufende Klimaanlage?“

„Bevorzugen Sie den Frieden oder die laufende Klimaanlage?“

Foto: dpa

Der italienische Premier blieb zwar eine klare Antwort auf seine rhetorische Frage schuldig; kaum ein Thema ist so heikel wie die Rationierung von Gas. Doch die Episode zeigt, dass Anweisungen zum Energiesparen in Europa kein Tabu mehr sind. Die EU-Kommission hat das Ziel ausgegeben, die Abhängigkeit von russischem Gas bis Jahresende um zwei Drittel zu reduzieren. Das ist kaum möglich, ohne den Verbrauch zu reduzieren, auch den privaten.

Auch in der Bundesregierung werden längst Szenarien erstellt. Vor allem der Ernstfall eines Embargos beschäftigt die Beamten: Was, wenn Russland versucht, Europa mit einem Stopp der Gaslieferungen zu erpressen? Dass das kein Gedankenspiel mehr ist, hat sich vergangene Woche gezeigt, als der russische Energiekonzern Gazprom den Gasexport an Polen und Bulgarien einstellte.

Es ist politisch kaum vorstellbar, dass die Bundesregierung im Ernstfall die Schließung von Fabriken anordnen könnte, ohne einen Beitrag von Privathaushalten einzufordern. Wenn Zehntausende ihre Jobs verlieren, lässt sich der Wunsch, die eigene Wohnung auf 25 Grad zu heizen, schwer rechtfertigen. Das Problem ist, dass sich Energie-Sparmaßnahmen faktisch nicht kontrollieren lassen, ohne einen Schnüffelstaat aufzubauen. Jeder kann seine Heizung selbst regulieren, das ganze System ist dezentral und analog.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hatte kürzlich angeregt, Unternehmen könnten sich in einer Engpasssituation in einem Auktionsverfahren um Gas bewerben. Ökonomen unterstützen solche Überlegungen. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang Mai eine Erhebung unter den 2500 größten Gasverbrauchern in Deutschland gestartet. Sie will sich ein Bild davon machen, welche Unternehmen möglichst lange mit Gas versorgt werden müssen und welche nicht.

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Der Notfallplan Gas sieht eine Kaskade der Abschaltungen vor:

  • Dem Plan zufolge müssen bei einer Gasmangellage zunächst alle marktbezogenen Möglichkeiten genutzt werden, um den Gasverbrauch zu reduzieren. Damit sind etwa vertragliche Regelungen über Abschaltungen gemeint. So gibt es beispielsweise Unternehmenskunden, die mit ihrem Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen Lieferunterbrechungen vereinbart haben. Sie lassen sich die Unterbrechung der Lieferung honorieren. Doch die Potenziale solcher Abschaltungen sind begrenzt.
  • Wenn solche Flexibilitätsoptionen nicht ausreichen und auch eine kurzfristige Gasbeschaffung aus Nachbarländern nicht möglich ist, müssen die Gasnetzbetreiber einen Schritt weitergehen und die Belieferung an „nicht geschützte Kunden“ einstellen oder kürzen. Das trifft Gaskraftwerke, solange deren Abschaltung das Stromversorgungssystem insgesamt nicht beeinträchtigt.
  • Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, würde zudem die Gasbelieferung an systemrelevante Gaskraftwerke eingeschränkt. Auch Unternehmen müssen in dieser Situation damit rechnen, dass ihre Gaszufuhr reduziert oder gestoppt wird.
  • Erst wenn das alles nicht hilft, könnte es in deutschen Wohnungen kalt werden. Es wären dann auch „geschützte Letztverbraucher“ betroffen. Es handelt sich dabei um Haushaltskunden, Heizkraftwerke und „grundlegende soziale Dienste“. Damit sind Krankenhäuser, Feuerwehr, die öffentliche Verwaltung und Bildungseinrichtungen gemeint.
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