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SteuerreformGrundsteuer: Probleme bei Steuerplattform „Elster“ wegen hohen Andrangs

Im Laufe des Nachmittags soll die Website wieder verfügbar sein. Viele Hauseigentümer können eine Alternative für die Steuererklärung nutzen, die durch die Grundsteuerreform notwendig wurde.Laura de la Motte 11.07.2022 - 14:30 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Hausbesitzer müssen Daten zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert neu erfassen.

Foto: dpa

Frankfurt. Die Grundsteuererklärung ist eines der größten Digitalisierungsprojekte Deutschlands. Zwischen 1. Juli und 31. Oktober sollen Daten für 36 Millionen Grundstücke erfasst werden. Und schon nach wenigen Tagen herrscht Chaos.

„Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit“, hieß es am Sonntagabend auf dem elektronischen Steuererklärungsportal („Elster“). Am Montagmittag war die Seite zwischenzeitlich aufgrund von Wartungsarbeiten gar nicht mehr erreichbar. Diese sollten „im Laufe des Nachmittags“ abgeschlossen sein.

Das Bayerische Landesamt für Steuern, das die Seite „Elster“ für ganz Deutschland betreibt, schloss gegenüber der Nachrichtenagentur dpa einen Hackerangriff aus. „Am Wochenende kam es aufgrund sehr hoher Nutzer-Nachfragen von weit über 100.000 gleichzeitigen Zugriffen für einige Nutzerinnen und Nutzer leider zu temporären Einschränkungen und Störungen“, erläuterte eine Sprecherin. Die Probleme betreffen laut der Behörde die Seite www.elster.de und das verwandte Portal „Mein Elster“.

Damit litten auch andere Steuerpflichtige wie beispielsweise Selbstständige und Unternehmer unter den Einschränkungen. Sie hätten bis zum 10. Juli ihre quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Die Buchhaltungssoftware, die über eine „Elster“-Schnittstelle die Daten übermittle, sei allerdings nicht eingeschränkt, hieß es vom bayerischen Landesamt.

Die Grundsteuer ist die Steuer auf Eigentum. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Die Grundsteuererklärung muss eingereicht werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für unzulässig eingestuft hat.

Da die Finanzverwaltung die dafür notwendigen Daten nicht alle in verarbeitbarer Form vorliegen hat, sollen die Eigentümer ihre Daten online einreichen. In Bayern und Niedersachsen dürfen sie die Formulare auch per Post ans Finanzamt schicken. In den anderen Bundesländern ist dies nur in Härtefallen erlaubt – beispielsweise, wenn der Eigentümer keinen Computer hat.

Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. In den meisten Ländern können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte Abgabemöglichkeit nutzen. Diese Seite funktionierte am Montag.

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