Nadir Metals Refinery: Geldwäsche-Urteil setzt größten türkischen Hersteller von Goldbarren unter Druck
Banken und Händler müssen beim Ankauf von Anlagegold von Privatanlegern bereits bei Beträgen von 2000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen.
Foto: dpaZürich, Berlin. Es kommt nicht häufig vor, dass das Urteil eines deutschen Provinzgerichts in Istanbul und London gleichermaßen Unruhe auslöst. Anfang Dezember sprach das Landgericht Darmstadt den langjährigen Chef des Goldhändlers Pim, Mesut Pazarci, des schweren Betrugs an Tausenden Kleinanlegern und der Geldwäsche schuldig. Die Urteilsbegründung, die der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher dabei vortrug, sorgt nun für Aufruhr im internationalen Goldgeschäft.
Dabei geht es nicht um den Betrug. Es ist die durch das Gericht festgestellte Geldwäsche in Millionenhöhe, was viele Fragen aufwirft und für Diskussionen sorgt. Lange war bekannt, dass sich Geschäfte mit dem Edelmetall eignen, Millionen Euro quer über den Globus zu verschieben.
Das Finanzministerium verschärfte deshalb im August 2021 die Transparenzregeln. Seither müssen Banken und Händler beim Ankauf von Anlagegold von Privatanlegern bereits bei Beträgen von 2000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen.
Vor diesem Hintergrund wählte der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher am Landgericht Darmstadt Mitte Dezember in seinem Urteil deutliche Worte, die einen wichtigen Akteur im internationalen Goldhandel betreffen. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, es ist zudem noch nicht rechtskräftig. Doch in seiner mündlichen Urteilsbegründung hielt Diefenbacher fest, Pazarci habe gemeinsam mit dem größten türkischen Hersteller von Goldbarren, der Nadir Metals Refinery aus Istanbul, Geld gewaschen.