Grundsteuer: Finanzämter schieben Einsprüche auf die lange Bank
Die neue Grundsteuer wird ab 2025 fällig.
Foto: IMAGO / ShotshopFrankfurt. Deutschlands Eigentümer zittern vor einer Erhöhung der Grundsteuer. „Bisher sind rund drei Millionen Einsprüche eingegangen, auch weil Verbände und einige Steuerberater alle zum Einspruch raten“, berichtet Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft.
Ein Bericht des Magazins „Der Spiegel“ gibt den Ängstlichen recht. Das Amt für Finanzen in Bielefeld habe ausgerechnet, dass es künftig für Eigenheimbesitzer 33 Prozent teurer, für Gewerbeimmobilien dagegen ein Drittel günstiger werden könnte.
Die Finanzämter schieben die Einsprüche inzwischen auf die lange Bank. Was für die einzelnen Steuerzahler sogar Vorteile hat, ärgert Verbandsvertreter. Denn sie brauchen eine Einspruchsablehnung, um eine Musterklage einreichen zu können.
Das Handelsblatt erklärt, ob man trotz Einspruch Grundsteuer zahlen muss, ob die Kommunen die Daten trotzdem nutzen dürfen, um die neue Steuerhöhe zu berechnen und unter welchen Umständen ein Einspruch überhaupt sinnvoll ist.
Was ist die neue Grundsteuer?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuberechnung müssen alle 36 Millionen Eigentümer Daten zu ihren Grundstücken ans Finanzamt melden. Bis zum 15. Mai sind bundesweit gut 88 Prozent der erforderlichen Grundsteuererklärungen eingegangen.
Die neue Grundsteuer wird in drei Stufen berechnet. Auf Basis der Daten aus der Grundsteuererklärung ermittelt das Finanzamt Grundsteuerwert und Grundsteuermesswert. Dieser wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Zur Berechnung des Grundsteuerwerts nutzen Länder das Bundesmodell oder eigene Modelle.