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SteuernWas die SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer für Immobilienbesitzer bedeuten

Eigentümerverbände und Experten warnen: In teuren Immobilienmärkten könnte der geplante Freibetrag oftmals nicht ausreichen. Vor allem einer Erbengruppe drohen Liquiditätsprobleme.Heike Anger, Silke Kersting 15.01.2026 - 09:17 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Vermietete Mehrfamilienhäuser: Zu niedrige Freibeträge? Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin. Die SPD hat ein Konzept für eine neue Erbschaftsteuer vorgelegt. Demnach sollen große Vermögen stärker besteuert und kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Konkret sollen Erben künftig einen „Lebensfreibetrag“ von rund einer Million Euro erhalten. Dieser Freibetrag soll aus 900.000 Euro bestehen, die innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden können. Weitere 100.000 Euro sollen bei Schenkungen und Erbschaften anderer Personen steuerfrei hinzukommen.

Doch was bedeutet das für Immobilienbesitzer und ihre Erben? Die SPD betont, das selbst bewohnte Heim der Eltern könne weiterhin steuerfrei vererbt werden. Dennoch gibt es Kritik.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer ab. Die Behauptung, der angekündigte „Lebensfreibetrag“ solle in den allermeisten Fällen die Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei ermöglichen, „geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei“, sagt Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke. Er kritisiert zudem, dass eine Erbengruppe komplett ausgeblendet werde – und zwar die „Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser“.

Jürgen Michael Schick, Geschäftsführer bei Schick Immobilien in Berlin und Ehrenpräsident des Maklerverbandes IVD, argumentiert ähnlich: Ein Freibetrag von einer Million möge auf dem Papier großzügig wirken, sagte Schick. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte sei er das in zahlreichen Städten aber nicht.

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