Prozess gegen Kurz: Österreichs Ex-Kanzler sieht sich als Opfer der Justiz
Großes Medieninteresse: Der österreichische Ex-Kanzler Kurz muss sich vor Gericht verantworten.
Foto: IMAGO/photonews.atWien. Sebastian Kurz wirkt in der Öffentlichkeit nach wie vor wie ein Magnet. Das zeigte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht, wo der Prozess gegen den ehemaligen österreichischen Kanzler und heutigen Unternehmer begann. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben.
Als Kurz das Gerichtsgebäude durch einen Seiteneingang betrat, drängten sich dort die Kameraleute und Fotografen. Der konservative Ex-Kanzler gab vor den Journalisten einige prägnante Statements ab: Er sieht sich als Opfer der Strafverfolger. Mit Anzeigen und Gerichtsverfahren werde in Österreich Politik gemacht, sagte er. Zudem findet Kurz, dass er von den Staatsanwälten unfair behandelt werde.
Im Zentrum des Gerichtsverfahrens stehen Geschehnisse bei Österreichs Beteiligungsgesellschaft Öbag. Diese hält Aktien einiger Großkonzerne des Landes, darunter des Rohstoffunternehmens OMV und der Telekomfirma A1. Wer bei der Öbag Einfluss hat, kann bei wirtschaftspolitischen Fragen maßgeblich mitbestimmen.
Bereits bevor Kurz Kanzler wurde, soll er als Regierungsmitglied darauf hingearbeitet haben, die Führung der Öbag nach seinen Vorstellungen zu besetzen. Trifft dieser Verdacht zu, wäre das zwar ein weiterer Beweis dafür, wie verbreitet in Österreich „Postenschacher“ sind. Strafbar ist das aber nicht, das haben am Mittwoch auch die Staatsanwälte in ihrer über zweistündigen Anklagerede betont.
Vor Gericht stehen Kurz und zwei Mitangeklagte stattdessen, weil sie über die Besetzungen vor einem parlamentarischen Ausschuss falsche Aussagen gemacht haben sollen. So meinte Kurz, er sei über die Beförderungen zwar informiert, aber nicht in sie involviert gewesen
>> Lesen Sie hier: Der Neuanfang des Sebastian Kurz
Die Staatsanwälte sind vom Gegenteil überzeugt, und als Beweismittel dienen ihnen unter anderem Chats, die sich Kurz und der nachmalige Öbag-Chef Thomas Schmid geschickt haben. Die Allgemeinheit sei von Kurz angelogen worden, meinte einer der beiden Staatsanwälte.
Kurz kann allerdings nur verurteilt werden, falls er vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Davon geben sich die Staatsanwälte selbstverständlich überzeugt: Wer bei einer so wichtigen Frage wie jener der Stellenbesetzung bei der Öbag falsche Aussage tätige, mache das auf jeden Fall vorsätzlich und nicht irrtümlich, meinten sie.
Die Verteidigung zieht die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen in Zweifel
Kurz’ Verteidiger argumentierten auf verschiedenen Ebenen. So zogen sie die Glaubwürdigkeit von Schmid in Zweifel, der sich vor einem Jahr der Korruptionsstaatsanwaltschaft als Kronzeuge angedient hatte. Diesem sei es einzig darum gegangen, Öbag-Chef zu werden, sagten die Verteidiger. Und dieses Ziel habe er je leichter erreichen können, desto stärker er den Anschein erweckte, er agiere in Kurz’ Auftrag.
Ferner führte die Verteidigung den Begriff des Aussagenotstands ins Feld. Die Opposition habe die Vorgänge um die Öbag kriminalisieren wollen. Falls Kurz tatsächlich eine falsche Aussage gemacht habe, sei das gleichsam zum eigenen Schutz erfolgt – Kurz hätte sich in diesem Fall vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen wollen. Deshalb wäre eine falsche Aussage auch nicht strafbar, meinten die Verteidiger.
Das Verfahren dürfte sich lange hinziehen, wohl ein paar Monate. Zudem werden wohl weitere Gerichtsprozesse folgen. Denn die Korruptionsstaatsanwälte führen diverse Verfahren gegen die Auswüchse von Österreichs „Freunderlwirtschaft“, darunter ein weiteres gegen Kurz.
Hier geht es um die „Inserateaffäre“. Mitarbeiter und Getreue von ihm sollen bei Boulevardmedien mit Steuergeldern Werbung geschaltet und so eine wohlwollende Berichterstattung erkauft haben. Laut den Korruptionsstaatsanwälten hat Kurz sie dazu angestiftet.
Bis all die Verfahren beendet sind, wird es Jahre dauern. Die Gefahr ist dabei groß, dass sich Österreichs Justiz damit übernimmt. Dieses Risiko besteht allerdings auch für die Angeklagten: Die langen Verfahren sind belastend, vor allem aber kostspielig. Denn Angeklagte müssen auch bei einem Freispruch einen großen Teil der Verteidigungskosten selbst bezahlen.