
RBB musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nicht ausweisen
Das RBB-Fernsehen musste das Ergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg in seinen Wahlsendungen nicht extra ausweisen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. (Az.: 6 C 5.23) Die Bundesrichter änderten ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab, das der Tierschutzpartei in der Vorinstanz noch recht gegeben hatte.
Im Konzept für die Wahlberichterstattung habe man sich daran orientiert, welche Parteien es in die Nähe der Fünf-Prozent-Hürde schaffen, sagte der Anwalt des RBB. Außerdem sei die FDP, die auf 4,1 Prozent kam, wegen ihrer jahrzehntelangen bundespolitischen Bedeutung berücksichtigt worden. Für den Sender komme es darauf, die Erwartungen der Zuschauer zu erfüllen.
Dieses Konzept sei nicht zu beanstanden, so das Bundesverwaltungsgericht. Zwar sei das Wahlergebnis einer Partei „im Wettbewerb um die Wählerstimmen“ auch für künftige Wahlen von Bedeutung. Der RBB habe jedoch mit seiner Wahlberichterstattung seinem Programmauftrag Rechnung getragen.






