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FondsvermittlerZweifelhafter Neustart von Dima24

Nach Beschwerden zahlreicher Anleger inszeniert der Fondsvermittler Dima24 seinen Neustart. Doch steht der nach Berichten des Handelsblatts unter fragwürdigen Vorzeichen. Die neuen Verantwortlichen sind alte Bekannte.Andreas Dörnfelder und Michael Brächer 09.05.2014 - 15:04 Uhr Artikel anhören

Die Zentrale von Dima24 in Unterföhring.

Foto: Andreas Dörnfelder/Handelsblatt

Düsseldorf, München. Der Neustart des Fondsvermittlers Dima 24 steht nach einem Bericht des Handelsblatts (Freitagausgabe) unter zweifelhaften Vorzeichen. Nachdem sich zahlreiche Anleger über fehlende Ausschüttungen beschwert haben, versprachen die neuen Eigentümer Renate Wallauer und Frank Schuhmann Mitte April einen Neubeginn. Doch Recherchen des Handelsblatts zeigen, dass die neuen Verantwortlichen bei Dima 24 dieselben Personen sind, die sich bereits zuvor fragwürdiger Vertriebsmethoden bedienten.

So hat der Prokurist und Chefanalyst Frank Schuhmann, seit 2009 bei Dima24, seine damalige Freundin als Managerin von US-Fonds vermittelt, obwohl diese nach eigener Aussage nicht mal Englisch versteht. Die Managerin versichert heute, sie sei nur zum Schein engagiert worden und habe Unterschriften auf Basis eines 400-Euro-Jobs geleistet. Schuhmann selbst sagte zu den Vorwürfen: „Bei der Dame handelt es sich um meine Ex-Freundin. Sie hielt für deutsche Fondsgesellschaften der NCI (New Capital Invest) eine Position inne. Alles andere ist lächerlich.“

So lassen sich Anleger schützen
Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.

Dima24 warb außerdem noch im Mai 2012 mit Referenzkunden, bei denen es sich um Fotomodelle handelte. Das Handelsblatt fand Bilder der angeblichen Kunden auf mehreren Webseiten, darunter ein Abfallportal und eine chilenische Seite für Zahnimplantate. Frank Schuhmann erklärte dazu: „Auch ein Schauspieler kann bei uns Anleger sein.“ Welche Bilder die Web-Agentur damals genau verwendet habe, dazu könne man nichts sagen. „Aber es kann sich bei den Personen durchaus um Anleger von Dima24 handeln.“

Dima24

Neue Hausherren, alter Ärger

Der Fondsvermittler Dima24 wurde 2001 vom Münchener Finanzmakler Malte Hartwieg gegründet. Die heutige Mehrheitsgesellschafterin Renate Wallauer hat nach eigener Aussage bereits 2012 die Geschäftsführung operativ übernommen. Seit Mitte 2013 stocken bei mehreren von Dima24 vermittelten Fonds aus dem Emissionshaus von Malte Hartwieg die Auszahlungen. Hartwieg ist für seine Anleger seit längerem nicht erreichbar. Nach Angaben der neuen Eigentümer sind Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro betroffen. Es gebe aber keine Schadenansprüche, weil das Geschäft in neue Gesellschaften überführt worden sei.

Den ausführlichen Bericht zu dima24 finden Sie als kostenpflichtigen Download im Kaufhaus der Weltwirtschaft.

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