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Auseinandersetzungen wegen medizinischer Behandlungsfehler enden nicht selten vor Gericht – mit möglichen gravierenden Folgen für die betroffenen Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Kliniken oder Apotheken. Wer professionell vorsorgen und Risiken minimieren will, benötigt qualifizierte rechtliche Unterstützung. Ein spezialisierter Anwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf hilft bundesweit, Klagen abzuwehren und Reputationsschäden vorzubeugen.
Ärztliche Behandlungsfehler und deren (zivilrechtlichen) Konsequenzen fallen unter den Begriff des Arzthaftungsrechts. Behaupten Patienten, durch eine fehlerhafte Diagnose, Therapie oder ungenügende Aufklärung gesundheitlich geschädigt worden zu sein, muss sich der Arzt dagegen verteidigen, am besten durch einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht.
Rechtsgrundlage der möglichen Ansprüche des Patienten sind die §§ 630a ff. (Behandlungsvertrag) sowie § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Behandlungsverträge zwischen Patient und Arzt sind juristisch gesehen Dienstverträge, bei Zahnärzten mit Elementen des Werkvertragsrechts (bei der Versorgung mit Zahnersatz). Kommt es zu vorwerfbaren Fehlern, kann es zu einer zivilrechtlichen Haftung des Leistungserbringers kommen; unter Umständen drohen auch straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Mögliche ärztliche Versäumnisse, die zu einer Haftung führen können, reichen von Hygienemängeln und Verwechslung von Medikamenten bis zu einer unzureichenden Dokumentation und fehlender Einwilligung vor einem Eingriff aufgrund einer mangelhaften Aufklärung des Patienten. Selbst scheinbar geringe Nachlässigkeiten können weitreichende Folgen haben.
Gerade in hochspezialisierten Fachbereichen wie der Onkologie, Kardiologie oder Chirurgie steigt das Risiko juristischer Auseinandersetzungen. Die fehlende Aufklärung über das typische Risiko des geplanten Eingriffs oder alternative Behandlungsmethoden beziehungsweise das Unterlassen der Hinzuziehung anderer Fachärzte führen nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Patienten. Besonders heikel: Der Arzt haftet grundsätzlich auch für Fehler seiner Mitarbeiter oder eine unzureichende mangelhafte Praxisorganisation.
Ein zentrales Problem im Arzthaftungsrecht resultiert aus der asymmetrischen Informationslage. Grundsätzlich trägt die Klägerseite, also der Patient, die Darlegungs- und Beweislast für Behandlungsfehler und den Schaden – eine Aufgabe, die medizinische Laien allerdings kaum bewältigen können. In bestimmten Fällen kehrt sich die Beweislast daher um, etwa bei groben Behandlungsfehlern oder fehlender beziehungsweise mangelhafter Dokumentation. Der Arzt oder das Krankenhaus müssen dann nachweisen, dass kein Fehlverhalten vorlag oder der Schaden auch ohne das angebliche Fehlverhalten eingetreten wäre. Ein Nachweis, der in der Praxis meist kaum zu erbringen ist.
Das führt zu aufwendigen Prozessen, in deren Fokus die Gutachten medizinischer Sachverständiger stehen. Sie analysieren, ob die geltend gemachte Schädigung tatsächlich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Die Auseinandersetzungen ziehen sich oft über Jahre hin. Für medizinische Leistungserbringer, besonders für selbstständige Praxisinhaber, steht dann nicht nur die berufliche Reputation auf dem Spiel, sondern auch die wirtschaftliche Existenz. Zwar übernimmt die Berufshaftpflicht in den meisten Fällen Schmerzensgeldforderungen, doch Honorarrückforderungen oder die Folgekosten für Nachbehandlungen sind nicht immer gedeckt. Zudem geht es um mehr als Geld: Ein öffentlicher Prozess kann das Vertrauensverhältnis zu Patienten belasten und den Praxisbetrieb lähmen.
Ein typisches Beispiel: Eine Patientin erleidet nach einem Routineeingriff eine schwere Infektion. Der Verdacht richtet sich auf mangelhafte Hygienemaßnahmen im OP. Es stellt sich heraus, dass deren Dokumentation lückenhaft ist. Die Patientin klagt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Prozess dreht sich nun alles um Gutachten, mikrobiologische Spurenanalyse und die Aussagekraft von Krankenakten.
Nur ein spezialisierter Anwalt ist in der Lage, das hierbei Vorgetragene medizinisch und rechtlich einzuschätzen, Beweisanträge korrekt zu formulieren und strategisch zu agieren. Deshalb empfiehlt sich für Ärzte, Zahnärzte, Praxen, MVZ und Kliniken, frühzeitig entsprechende juristische Expertise einzubeziehen – nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei der internen Aufarbeitung von Verdachtsfällen, in der Kommunikation mit Versicherern und mit den Schlichtungsstellen der Ärztekammern.
Möller & Partner zählt seit über 30 Jahren zu den führenden Adressen für Medizinrecht in Deutschland. Die Kanzlei in Düsseldorf hat sich ausschließlich auf die Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen konzentriert. Ob Arztpraxis, Klinik, Apotheke oder medizinisches Versorgungszentrum – die Juristen kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und branchenspezifischen Fallstricke aus erster Hand.
In Fällen, in denen das Arzthaftungsrecht greift, erfolgt zunächst eine umfassende Vorprüfung des Falls. Die Experten bei Möller & Partner sichten die Dokumentationsunterlagen, rekonstruieren Abläufe und ordnen potenzielle Haftungsrisiken ein. Auf dieser Grundlage entsteht die individuelle Verteidigungsstrategie.
In vielen Fällen lässt sich ein Konflikt außergerichtlich klären. Die Kanzlei führt Vergleichsgespräche, stimmt sich eng mit der Berufshaftpflichtversicherung ab und prüft die Chancen und Risiken einer gütlichen Einigung – nicht zuletzt, um Verfahren zu vermeiden, die Zeit, Geld und Reputation kosten. Wo nötig, übernehmen die Anwälte die Vertretung vor Gutachterkommissionen oder medizinischen Schlichtungsstellen.
Kommt es dennoch zur gerichtlichen Auseinandersetzung, führt Möller & Partner das Verfahren mit forensischer Genauigkeit, routiniert im Umgang auch mit hochkomplexen Verfahren. Vom ersten Schriftsatz bis zur Verhandlung vor Amts-, Land- oder Oberlandesgericht ist der Anspruch, die Interessen der Mandanten durchzusetzen und ihren Ruf zu wahren.
Dieser Anspruch wird durch die öffentliche Wahrnehmung bestätigt: Im aktuellen Ranking "Best Law Firms – Germany 2026" von Best Lawyers und dem Handelsblatt wurde Möller & Partner zum wiederholten Mal als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet. Ausschlaggebend waren Empfehlungen aus der Anwaltschaft, Rückmeldungen von Mandanten und der nachweisliche Erfolg der fachlichen Arbeit. Auch in WirtschaftsWoche, brand eins und im JUVE-Handbuch erhält die Kanzlei regelmäßig Top-Bewertungen im Sektor Medizinrecht.
Ein spezialisierter Anwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf verteidigt medizinische Leistungserbringer, hilft Klagen abzuwenden und Reputationsschäden vorzubeugen. Er leistet Unterstützung bei Vorprüfungen, entwickelt Verteidigungsstrategien und klärt Konflikte außergerichtlich.
Die zivilrechtlichen Konsequenzen ärztlicher Behandlungsfehler sind im Arzthaftungsrecht geregelt. Patienten können Schadenersatz fordern, wenn sie durch fehlerhafte Diagnosen, Therapien oder unzureichende Aufklärung geschädigt wurden.
Die Beweislast kann sich umkehren, wenn es zu groben Behandlungsfehlern oder mangelhafter Dokumentation kommt. Der Arzt oder das Krankenhaus muss dann nachweisen, dass kein Fehlverhalten vorlag.
Frühzeitige Einbeziehung juristischer Expertise kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Dies beinhaltet die Kommunikation mit Versicherern, die interne Aufarbeitung von Verdachtsfällen und die Zusammenarbeit mit Schlichtungsstellen.
Ein öffentlicher Prozess kann das Vertrauensverhältnis zu Patienten beeinträchtigen, den Praxisbetrieb lähmen und zur Belastung der beruflichen Reputation sowie der wirtschaftlichen Existenz führen.