Umfassende Rechtsberatung durch Anwälte für Immobilienrecht aus Lüneburg
Anwalt Immobilienrecht Lüneburg
- 28.10.2024

Was ist das Immobilienrecht?

Die Beratung und Vertretung im Immobilienrecht erfordert daher Expertise, die über ein Rechtsgebiet hinausgeht. Es gibt regelmäßig verschiedene Gesetze nebeneinander zu beachten, so etwa das Werk-, Bau- und Architektenrecht nebst Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beim Bauvertrag oder das Familien- oder Erbrecht nebst Zwangsvollstreckungsrecht bei der drohenden Zwangsversteigerung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks.

Es muss weiterhin Berücksichtigung finden, dass das Immobilienrecht regelmäßig gesellschaftspolitischen Veränderungen unterliegt, die weitreichende und für jeden einzelnen spürbare Konsequenzen nach sich ziehen können. Gestiegene Zinsen, Baukosten und Strompreise stellen nur einige der vielen Themen dar, welche die Menschen in den vergangenen Jahren beschäftigten und zu Vertragsanpassungsverlangen führen konnten. Hinzu treten Gesetzesvorhaben, die sich im Alltag auswirken können – von dem Einbau der kostspieligen Wärmepumpe über die staatliche Förderung der Photovoltaikanlage. Die Umsetzung kann dann noch zu Streit führen – mit dem Nachbarn, der sich über den von der Wärmepumpe ausgehenden Lärm beklagt oder dem Installateur der Photovoltaikanlage, welche nicht mangelfrei funktioniert.
Gerade im Bereich der Bauverträge oder im Familien- und Erbrecht zeigt sich, wie wichtig eine vorsorgende Rechtsberatung ist. Die Vertragsgestaltung ist komplex und für den Rechtssuchenden ist häufig kaum ersichtlich, welche Konsequenzen sich aus einzelnen vertraglichen Regelungen für ihn ergeben können. Da Konflikte nicht selten zu jahrelangen und kostspieligen Auseinandersetzungen führen, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt bereits frühzeitig zu involvieren. Der Rechtsanwalt kann zu Gestaltungsmöglichkeiten beraten und so die Interessen seiner Mandanten schützen. Wurde der Bau- oder Kaufvertrag bereits vor Unterzeichnung eingehend geprüft oder für den Sterbe- oder Auseinandersetzungsfall bei Ehescheidung Vorsorge getroffen, kann dies dazu beitragen, den Bau des lang ersehnten Eigenheims von Beginn an in die richtigen Bahnen zu lenken und den Familienfrieden auch über die Trennung oder den Tod eines Familienmitglieds hinaus zu bewahren.
Spezialisierte Anwälte für Immobilienrecht aus Lüneburg

In Lüneburg hat sich die Kanzlei mit fünf Berufsträgern auf die rechtliche Beratung und Vertretung rund um das Thema Immobilien spezialisiert. Durch mehrere Fachanwälte sowie kompetente und erfahrene Sachbearbeiter findet eine Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete im Zusammenhang mit Immobilien statt. Hierbei ergänzen sich die Rechtsanwälte so selbstverständlich, dass der Rechtssuchende stets bestmöglich beraten und/oder vertreten wird. Die Anwälte sind in Lüneburg vor Ort vertreten, reisen auf Wunsch des Mandanten für größere (Bau-)Streitigkeiten allerdings auch zu Orts- oder Gerichtsterminen in ganz Norddeutschland.
Die Beratung und Vertretung rund um das Thema Immobilie umfasst bei der Kanzlei Klostergang unter anderem folgende Bereiche:
• Allgemeines Zivilrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zusätzlich verfügt die Kanzlei über ein Notariat, welches Immobilientransaktionen tagtäglich begleitet, insbesondere umfangreiche Bauträger- und Grundstückskaufverträge beurkundet. Diese Expertise bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung kommt Mandanten auch bei der anwaltlichen Beratung zu Gute.
Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht sind der Notar a.D. Manfred Blank und die Kanzlei Klostergang über die Grenzen Lüneburgs bekannt geworden. Das Wirken des Notars a.D. als langjähriger Mitherausgeber der Deutschen Notarzeitung, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Notarinstituts, Sektion Grundstücksrecht, sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses unter anderem für Liegenschaftsrecht bei der Bundesnotarkammer wirken bis heute fort. Sein zu der Vertragsgestaltung beim Bauträgervertrag veröffentlichter Kommentar, der 2023 bereits als 6. Auflage erschien, wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Klostergang bis heute fortgeführt.