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Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg: umfassende Beratung durch Fachexperten

Anwalt Insolvenzrecht Hamburg

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Die Wirtschaftskanzlei Renneberg berät Mandanten fachübergreifend
Eine drohende Insolvenz stellt eine äußerst herausfordernde Situation für Gesellschafter, Geschäftsführer oder Inhaber dar. Zudem sind die Themen Zahlungsunfähigkeit oder bilanzielle Überschuldung häufig mit Schuldgefühlen verbunden, auch wenn Insolvenzen nicht immer das Ergebnis persönlicher Fehler sind. Unabhängig von den individuellen Hintergründen ist es jedoch zumeist ratsam, bei einer drohenden Insolvenz möglichst frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wo betroffene Firmen in Hamburg und Umgebung einen versierten Anwalt für Insolvenzrecht finden können, erfahren sie im folgenden Beitrag.



Wer frühzeitig handelt, vermeidet die Insolvenz

Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg
Renneberg-Standort Hamburg-HafenCity
Droht oder besteht bereits eine Zahlungsunfähigkeit, neigen nicht wenige Unternehmen dazu, erst einmal nichts zu tun. Aus Scham, aus Unkenntnis oder wegen des Gefühls, gegebenenfalls doch noch alles im Griff zu haben beziehungsweise das Unternehmen auch ohne Unterstützung wieder in ruhigere Fahrwasser führen zu können. Dabei ist eine frühzeitige professionelle Begleitung die wichtigste Voraussetzung, um alle Chancen und Möglichkeiten eines Sanierungsverfahrens zu nutzen und Strafen bei Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Je weiter die Krise des Unternehmens fortgeschritten ist, desto zwingender sind die erforderlichen Instrumente und umso geringer die Anzahl der zur Verfügung stehenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten. Dies bedeutet jedoch auch, dass man trotz frühzeitigen Handelns nicht unbedingt davor gefeit ist, Insolvenz anmelden – oder ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen.

Circa acht Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:

Wer bei den ersten Anzeichen einer Krise handelt (circa acht Monate vor der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), kann durch einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern einen leichten und nachhaltigen Ausweg aus der abzusehenden Zahlungsunfähigkeit finden. In solchen Fällen werden im Rahmen von Gesprächen mit einzelnen Gläubigern beispielsweise regelmäßige Ratenzahlungen oder Forderungsverzichte einvernehmlich vereinbart. In dieser Phase bestehen regelmäßig auch gute Chancen, gegebenenfalls einen externen Kapitalgeber zu finden, der gegen eine Beteiligung am Unternehmen den Vergleich finanziert. Aber auch wenn diese Gespräche selbst geführt werden können, ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht beraten oder auch bei Gesprächen vertreten zu lassen.

Circa sechs Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:

Selbst wenn die Krise schon weiter fortgeschritten ist (bis circa sechs Monate vor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), gibt es immer noch ein weitreichendes Instrumentarium, damit ein Unternehmen zukünftig selbstständig geführt werden kann. Allerdings sind die möglichen Optionen in diesen Fällen stärker eingeschränkt. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist jedoch immer noch eine Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens möglich. Der Vorteil dieser Option ist, dass Schulden auch gegen den Willen einzelner Gläubiger vermindert werden können. Zudem müssen auch nicht alle Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Möglichkeiten des erst seit 2021 in Kraft getretenen Gesetzes so weitreichend sind, dass beste Optionen bestehen, ein formelles Insolvenzverfahren zu vermeiden und das Unternehmen zu stabilisieren.

Weniger als drei Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:

Wenn eine zeitnahe Zahlungsunfähigkeit droht und/oder eine Einigung mit Gläubigern gescheitert sein sollte, ist nur noch eine Sanierung im Insolvenzverfahren möglich. Das Insolvenzrecht bietet jedoch auch in dieser Phase noch einige Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung. Bei einem Insolvenzverfahren wird das Unternehmen nicht nur vor Zwangsvollstreckungen geschützt, sondern auch die Liquidität wird durch spezielle Instrumente unterstützt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Geschäftsführung weiterhin die operative Führung des Unternehmens verantwortet. Dazu muss das Insolvenzverfahren jedoch in Form eines Schutzschirmverfahrens/Eigenverwaltungsverfahrens durchlaufen werden. Hier gilt die Wirtschaftskanzlei Renneberg als renommierte Adresse für Unternehmen, die einen Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg suchen. Neben dem Hauptsitz in der Hansestadt Hamburg vertritt die Kanzlei außerdem Mandanten aus den Regionen Bremen, Flensburg, Kiel, Lübeck, Hannover und Rostock.

Zwischenfazit:

Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg
Eine betriebswirtschaftliche Bewertung ist essenziell
Eine drohende Insolvenz gehört zu den herausforderndsten Situationen eines Unternehmens. Die gute Nachricht: Es stehen eine Vielzahl von Handlungsoptionen zur Verfügung, um eine Insolvenz zu vermeiden und das Unternehmen langfristig und nachhaltig zu stabilisieren. Die Regel lautet: Je früher sich ein Unternehmen professionell helfen lässt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, alle vorhandenen Handlungsoptionen auch wirklich nutzen zu können!

Alle Chancen sichern – mit Unterstützung von einem Insolvenzanwalt und Unternehmensberater

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist eine möglichst frühzeitige Begleitung der insolvenzrechtlichen Situation durch einen Anwalt für Invsolvenzrecht zu empfehlen. Der Insolvenzanwalt ist in der Regel jedoch kein Experte zur Bewertung der betriebswirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Er kann lediglich das optimale insolvenzrechtliche Instrumentarium empfehlen und das Unternehmen insolvenzrechtlich begleiten.

Neben den rechtlichen Aspekten ist jedoch auch die genaue Kenntnis des Zahlenwerkes eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Denn nur mit der präzisen Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Situation können zusammen mit dem Insolvenzanwalt die besten Optionen zur Vermeidung einer Insolvenz erarbeitet werden.

Ein Unternehmensberater sieht sich dabei nicht nur genau die Monats- und Jahresabschlüsse an, sondern analysiert auch gesamtheitlich die aktuelle und zukünftige betriebs- und finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens. Des Weiteren wird das Unternehmen bei der Erstellung von Liquiditätsplänen sowie der Bewertung und Auswahl von Finanzierungsoptionen unterstützt. Das enge Zusammenspiel von betriebswirtschaftlichen Analysen und insolvenzrechtlichen Möglichkeiten (gekoppelt mit einer möglichst frühzeitigen Bestandsaufnahme) bietet somit die bestmögliche Ausgangslage, damit das Unternehmen keine Insolvenz erleidet beziehungsweise gut aus der Krise herauskommt.

In der normalen betrieblichen Praxis werden betriebswirtschaftliche Analysen häufig vom Steuerberater vorgenommen. In einem gut laufenden Unternehmen ist diese Vorgehensweise auch nicht zu beanstanden. In existenzkritischen Situationen sollten die Bewertung des aktuellen Zahlenwerkes sowie die Ableitungen von notwendigen, betriebswirtschaftlichen Erfordernissen dem Unternehmensberater überlassen werden.

In einzelnen Fällen kann die Hinzunahme weiterer Spezialisten sinnvoll sein. Aus einem insolvenzrechtlichen Fall können sich recht schnell auch Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung oder auch personalrechtliche Aspekte ergeben. Wenn dann auch noch die einzelnen Spezialisten möglichst eng zusammenarbeiten und sich auf dem „kurzen Weg“ schnell abstimmen können, entstehen die geringsten Reibungsverluste und der höchste Mehrwert für das von einer Insolvenz bedrohte Unternehmen.
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Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg und Umgebung: vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch

Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg
Ein ausführliches Erstgespräch klärt Fragen und schafft Perspektiven
Wenn Unternehmensvertreter Kenntnis von einer möglichen Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens erhalten, beginnt in der Regel eine Phase der Nervosität und Unsicherheit. Zum einen soll das Unternehmen nicht in die Insolvenz abgleiten, andererseits weiß man aber auch nicht, wie eine drohende Insolvenz abgewendet werden kann. Hinzu kommen häufig noch Scham und Schuldgefühle, obwohl das Unternehmen manchmal gar keine Schuld an der Situation hat.

In solch einem Fall sollten sich Unternehmensvertreter an einen Anwalt wenden, der nicht nur die fachliche Expertise besitzt, sondern mit dem auch empathisch und vertrauensvoll zusammengearbeitet werden kann.

Die in insolvenzrechtlichen Fragen erfolgreiche Wirtschaftskanzlei Renneberg bietet Interessenten ein vertrauensvolles Umfeld. Im Rahmen eines ersten, kostenfreien Treffens wird die Möglichkeit geboten, in den Kanzlei-Räumlichkeiten vertraulich über die grundsätzliche unternehmerische Situation des Unternehmens zu sprechen. Der zeitliche Rahmen kann hierbei auf bis zu zwei Stunden ausgedehnt werden. An einem solchen Erstgespräch nehmen Sebastian Kölln, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Jens M. Wellbrock von der Unternehmensberatung teil. Im Anschluss werden erste Optionen und die nächsten Schritte besprochen, wie sich die drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern lässt.

Fazit

Droht dem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit, sollte möglichst frühzeitig reagiert werden. Denn nur so sichert sich das Unternehmen die ganze Bandbreite an Optionen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Insolvenz zu vermeiden. Die bestmögliche Betreuung erhalten Unternehmen dann, wenn insolvenzrechtliche Themen sehr eng mit einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung verknüpft werden.
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Die in Hamburg und Göttingen ansässige Wirtschaftskanzlei Renneberg ist mit fast hundert Mitarbeitern in den vier fachlichen Schwerpunkten Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig. Die Spezialität der Kanzlei liegt neben der Insolvenzberatung Insolvenzberatung in der fachübergreifenden „MultiFokus-Beratung“. Dabei befassen sich alle für einen Fall relevanten Fachexperten integriert, koordiniert und eng verzahnt mit der Problemstellung. Dies gewährleistet eine vollumfängliche Betrachtung eines Falls und bietet somit Schutz vor vermeidbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
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