Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg: umfassende Beratung durch Fachexperten
Anwalt Insolvenzrecht Hamburg
- 30.04.2024

Wer frühzeitig handelt, vermeidet die Insolvenz

Circa acht Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:
Wer bei den ersten Anzeichen einer Krise handelt (circa acht Monate vor der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), kann durch einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern einen leichten und nachhaltigen Ausweg aus der abzusehenden Zahlungsunfähigkeit finden. In solchen Fällen werden im Rahmen von Gesprächen mit einzelnen Gläubigern beispielsweise regelmäßige Ratenzahlungen oder Forderungsverzichte einvernehmlich vereinbart. In dieser Phase bestehen regelmäßig auch gute Chancen, gegebenenfalls einen externen Kapitalgeber zu finden, der gegen eine Beteiligung am Unternehmen den Vergleich finanziert. Aber auch wenn diese Gespräche selbst geführt werden können, ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht beraten oder auch bei Gesprächen vertreten zu lassen.Circa sechs Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:
Selbst wenn die Krise schon weiter fortgeschritten ist (bis circa sechs Monate vor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), gibt es immer noch ein weitreichendes Instrumentarium, damit ein Unternehmen zukünftig selbstständig geführt werden kann. Allerdings sind die möglichen Optionen in diesen Fällen stärker eingeschränkt. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist jedoch immer noch eine Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens möglich. Der Vorteil dieser Option ist, dass Schulden auch gegen den Willen einzelner Gläubiger vermindert werden können. Zudem müssen auch nicht alle Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Möglichkeiten des erst seit 2021 in Kraft getretenen Gesetzes so weitreichend sind, dass beste Optionen bestehen, ein formelles Insolvenzverfahren zu vermeiden und das Unternehmen zu stabilisieren.Weniger als drei Monate vor der Zahlungsunfähigkeit:
Wenn eine zeitnahe Zahlungsunfähigkeit droht und/oder eine Einigung mit Gläubigern gescheitert sein sollte, ist nur noch eine Sanierung im Insolvenzverfahren möglich. Das Insolvenzrecht bietet jedoch auch in dieser Phase noch einige Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung. Bei einem Insolvenzverfahren wird das Unternehmen nicht nur vor Zwangsvollstreckungen geschützt, sondern auch die Liquidität wird durch spezielle Instrumente unterstützt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Geschäftsführung weiterhin die operative Führung des Unternehmens verantwortet. Dazu muss das Insolvenzverfahren jedoch in Form eines Schutzschirmverfahrens/Eigenverwaltungsverfahrens durchlaufen werden. Hier gilt die Wirtschaftskanzlei Renneberg als renommierte Adresse für Unternehmen, die einen Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg suchen. Neben dem Hauptsitz in der Hansestadt Hamburg vertritt die Kanzlei außerdem Mandanten aus den Regionen Bremen, Flensburg, Kiel, Lübeck, Hannover und Rostock.Zwischenfazit:

Alle Chancen sichern – mit Unterstützung von einem Insolvenzanwalt und Unternehmensberater
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist eine möglichst frühzeitige Begleitung der insolvenzrechtlichen Situation durch einen Anwalt für Invsolvenzrecht zu empfehlen. Der Insolvenzanwalt ist in der Regel jedoch kein Experte zur Bewertung der betriebswirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Er kann lediglich das optimale insolvenzrechtliche Instrumentarium empfehlen und das Unternehmen insolvenzrechtlich begleiten.Neben den rechtlichen Aspekten ist jedoch auch die genaue Kenntnis des Zahlenwerkes eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Denn nur mit der präzisen Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Situation können zusammen mit dem Insolvenzanwalt die besten Optionen zur Vermeidung einer Insolvenz erarbeitet werden.
Ein Unternehmensberater sieht sich dabei nicht nur genau die Monats- und Jahresabschlüsse an, sondern analysiert auch gesamtheitlich die aktuelle und zukünftige betriebs- und finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens. Des Weiteren wird das Unternehmen bei der Erstellung von Liquiditätsplänen sowie der Bewertung und Auswahl von Finanzierungsoptionen unterstützt. Das enge Zusammenspiel von betriebswirtschaftlichen Analysen und insolvenzrechtlichen Möglichkeiten (gekoppelt mit einer möglichst frühzeitigen Bestandsaufnahme) bietet somit die bestmögliche Ausgangslage, damit das Unternehmen keine Insolvenz erleidet beziehungsweise gut aus der Krise herauskommt.
In der normalen betrieblichen Praxis werden betriebswirtschaftliche Analysen häufig vom Steuerberater vorgenommen. In einem gut laufenden Unternehmen ist diese Vorgehensweise auch nicht zu beanstanden. In existenzkritischen Situationen sollten die Bewertung des aktuellen Zahlenwerkes sowie die Ableitungen von notwendigen, betriebswirtschaftlichen Erfordernissen dem Unternehmensberater überlassen werden.
In einzelnen Fällen kann die Hinzunahme weiterer Spezialisten sinnvoll sein. Aus einem insolvenzrechtlichen Fall können sich recht schnell auch Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung oder auch personalrechtliche Aspekte ergeben. Wenn dann auch noch die einzelnen Spezialisten möglichst eng zusammenarbeiten und sich auf dem „kurzen Weg“ schnell abstimmen können, entstehen die geringsten Reibungsverluste und der höchste Mehrwert für das von einer Insolvenz bedrohte Unternehmen.
Anwalt für Insolvenzrecht in Hamburg und Umgebung: vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch

In solch einem Fall sollten sich Unternehmensvertreter an einen Anwalt wenden, der nicht nur die fachliche Expertise besitzt, sondern mit dem auch empathisch und vertrauensvoll zusammengearbeitet werden kann.
Die in insolvenzrechtlichen Fragen erfolgreiche Wirtschaftskanzlei Renneberg bietet Interessenten ein vertrauensvolles Umfeld. Im Rahmen eines ersten, kostenfreien Treffens wird die Möglichkeit geboten, in den Kanzlei-Räumlichkeiten vertraulich über die grundsätzliche unternehmerische Situation des Unternehmens zu sprechen. Der zeitliche Rahmen kann hierbei auf bis zu zwei Stunden ausgedehnt werden. An einem solchen Erstgespräch nehmen Sebastian Kölln, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Jens M. Wellbrock von der Unternehmensberatung teil. Im Anschluss werden erste Optionen und die nächsten Schritte besprochen, wie sich die drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern lässt.