Gründungscoaching mit AVGS als Schlüssel zum Erfolg
avgs gründungscoaching
- 18.01.2024

AVGS: Was ist das und wer hat Anspruch darauf?
Die Abkürzung AVGS steht für "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein". Gelegentlich wird auch die im Grunde nicht korrekte Bezeichnung "AVGS-Gutschein" verwendet. Der Gutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter bewilligt und gilt für sogenannte "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Im AVGS ist unter anderem festgehalten, was das Ziel der Maßnahme ist und wie lange sie höchstens dauern darf. Interessierte an einem kostenlosen AVGS-Coaching können sich an ihre Ansprechperson beim jeweiligen Amt wenden. Antragsberechtigt sind grundsätzlich die folgenden Personengruppen:- als arbeitssuchend gemeldete Personen, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder gar keine Leistung beziehen
- Studierende und Auszubildende kurz vor dem Abschluss sowie Soldatinnen und Soldaten bei Beendigung des Wehrdiensts
- Berufsrückkehrende nach § 20 SGB III
Wichtig zu wissen: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Ausnahme stellen Beziehende von ALG I nach einer Wartezeit von sechs Wochen dar. Potenzielle Gründer sind antragsberechtigt, wenn sie aktuell arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wobei sie auch zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins noch arbeitslos sein müssen. Ein AVGS-Gründercoaching kann sie dabei unterstützen, aus der eigenen Idee eine Erfolgsgeschichte zu machen – eine Chance, die man nutzen sollte.
Mit dem AVGS zum Gründungscoaching: So funktioniert es

Wer plant, ein eigenes Unternehmen zu gründen, kann in der Regel nicht abschätzen, was alles auf ihn zukommt. Der Erfolg ist auch eine Frage der Persönlichkeit; die Eignung lässt sich mit einem Test ermitteln, der vom Arbeits- und Organisationspsychologen Professor Dr. Günter F. Müller und seinen Mitarbeitenden entwickelt wurde. Eine Person mit höherem unternehmerischem Potenzial zeichnet sich unter anderem durch eine ausgeprägte Kreativität und durch die Überzeugung aus, dass die eigenen Pläne machbar sind. Ebenfalls wichtig ist die Frage, welche Rechtsform die eigene Firma haben soll, da diese Entscheidung finanzielle und steuerliche Folgen hat. Eine Rolle spielen hier zum Beispiel das Eigenkapital und das Risikopotenzial des Vorhabens.
Das Beratungsangebot von merkur-start up

In einem unverbindlichen Erstgespräch werden Visionen, Ziele und Voraussetzungen für die Gründung besprochen. Zu Beginn des individuellen Coachings für Existenzgründer wird die Gründereignung festgestellt und eine erste Einschätzung der Marktfähigkeit der Geschäftsidee abgegeben. Im nächsten Schritt folgt eine ausführliche Bedarfsanalyse, auf deren Basis die Ziele und die konkreten Inhalte des Coachings definiert werden. Ein ausführliches über den AVGS gedecktes Einzelcoaching kann bis zu 40 Einheiten umfassen und Inhalte über alle Phasen des Gründungsprozesses mit einbeziehen. Dazu gehören die verschiedensten Gründerwissenbereiche (wie Kaufmännisches Know-how, Buchführung, Marketing et cetera) und – je nach Vorhaben – eine mehr oder weniger umfangreiche Digitalstrategie: Ohne eine eigene Website und digitale Kanäle zur Kommunikation mit den Kunden kann heutzutage auch ein kleiner Betrieb nicht mehr bestehen.
Entscheidend für den Gründungserfolg ist ein gut ausgearbeiteter Businessplan. Dieser wird nicht nur zur Beantragung eines Gründungszuschusses oder von Krediten benötigt, sondern hilft dabei, Risiken zu erkennen und zu vermeiden und dient als zielführender Fahrplan in die eigene Selbständigkeit.
Wer die Voraussetzungen für einen AVGS erfüllt und Hilfe bei der Beantragung benötigt, wird von merkur-start up bei der Antragstellung unterstützt. Etwa zwei Wochen nach Erhalt des AVGS kann das Coaching beginnen. merkur-start up berät branchenübergreifend; alle Berater haben langjährige Erfahrung im Coaching sowie in ihren jeweiligen Fachgebieten.