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Das BFSG kommt. Höchste Zeit für eine Beratung zu digitaler Barrierefreiheit

beratung digitale barrierefreiheit

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Paul Stubert von BY INTENTION berät zur digitalen Barrierefreiheit © BY INTENTION
Ab Juni 2025 müssen digitale Angebote barrierefrei sein, das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Unternehmen sollten die Vorgabe nicht als Zumutung, sondern als Chance begreifen: Barrierefreiheit verbessert generell die Nutzung und das Suchmaschinen-Ranking von Websites und Apps. Eine Beratung für digitale Barrierefreiheit kann darlegen, wie man diese Vorteile ausschöpft.

Digitale Teilhabe: der Status quo und das "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz"

Digitale Angebote bilden heute einen Hauptzugang zu Information, Kommunikation und Handel. Vor diesem Zugang steht für Millionen Menschen eine große Hürde. Laut Statistik sind fast 93 Prozent der weltweiten Websites und Apps nicht barrierefrei. Ihre Inhalte sind für einen erheblichen Teil der Nutzer nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar: Allein in Europa umfasst die Gruppe der Menschen mit Behinderung rund 87 Millionen Personen. Zusätzlich hadern auch ältere Menschen und alle, die weniger vertraut mit digitalen Technologien sind, mit nicht-barrierefreien digitalen Angeboten.

Deutschland geht dieses Problem nun an. Ende Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. So furchtbar das Wortungeheuer klingt, so sinnvoll ist es. Es verpflichtet Betreiber von Websites oder Apps dazu, niemanden von Online-Angeboten auszuschließen.

Das Gesetz stützt sich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Hinter dieser Abkürzung steckt ein umfassendes Regelwerk, das anhand der vier POUR-Prinzipien barrierefreie Inhalte definiert. "P" steht für "Perceivable": Website-Besucher sollen alle Informationen erfassen können, zum Beispiel durch Untertitel, Alternativtexte zu Bildern oder audiobeschreibende Funktionen. "O" ("Operable") sorgt dafür, dass sich Inhalte per Tastatur oder anderen Hilfsmitteln steuern lassen. "U" ("Understandable") schreibt verständliche Navigation und möglichst eingängige Formulierungen vor. "R" ("Robust") garantiert, dass auch assistierende Technologien wie Screenreader problemlos funktionieren.

In der Praxis führt die Einhaltung der Prinzipien beispielsweise zu einer klaren Seitenstruktur, sinnvoll formulierten Überschriften und Links, übersichtlichen Formularen und eindeutigen Fehlermeldungen. Wer etwa eine stark eingeschränkte Sehkraft hat, profitiert von großen Schriften und starken Kontrasten. Leicht verständliche Formulierungen oder selbsterklärende Buttons erleichtern das Surfen – ungeachtet von Alter, Bildung oder technischer Ausstattung.

Zwei nicht zu verachtende "Nebeneffekte"

Beratung zur digitalen Barrierefreiheit - Schriftgröße
Zu einer barrierefreien Website gehört auch eine angemessene große Schriftgröße BY INTENTION
Das BFSG adressiert unter anderem E-Commerce-Plattformen, Banken und Finanzdienstleister, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, digitale Medien und Kommunikationsdienste. Auch Self-Service-Terminals und -Apps, etwa Fahrkarten- oder Kontoauszugsdrucker, fallen unter die Regelung. Wer bis Ende Juni 2025 nicht auf barrierefreie Standards umgestellt hat, riskiert Strafen. In schweren Fällen müssen Anbieter mit Einschränkungen ihres Onlineangebots oder Geldbußen rechnen.

Barrierefreiheit macht jedoch nicht nur Sinn, um gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Zahlreiche Studien belegen, dass Websites mit klaren Strukturen und verständlicher Nutzerführung ihre Conversion-Rate steigern. Ein plastisches Beispiel: Ein Onlineshop für Sauerstoffmasken für Menschen mit Schlafapnoe richtet sich vorwiegend an eine ältere Zielgruppe. Digital Natives mögen sich spielend durch verschachtelte Menüs klicken, doch ein 75-Jähriger mit Sehschwäche freut sich über große Schriften, optimalen Kontrast und einen gut erkennbaren "Kaufen"-Button. Wenn er sich leichter durch die Website navigieren kann, kehrt er gern zurück. Barrierefreie Gestaltung bleibt damit keine rein soziale Verpflichtung. Stattdessen gewinnt jedes Onlineangebot an Attraktivität, wenn es für alle Menschen reibungslos funktioniert – was sich nicht zuletzt im Umsatz niederschlägt.

Der zweite schöne "Nebeneffekt": Barrierefreiheit wirkt sich positiv auf Suchmaschinen-Rankings aus. Das korrekte Einfügen von Alt-Tags für Bilder oder ein logischer Seitenaufbau überzeugt auch Google & Co. Website-Betreiber, die den Vorgaben der WCAG folgen, sind organisch besser auffindbar, erschließen neue Zielgruppen und sichern sich Wettbewerbsvorteile.

Mit voller Absicht: lückenlose Beratung zur digitalen Barrierefreiheit

Kompetente Unterstützung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit leistet die Berliner Agentur BY INTENTION. Sie bietet ein Accessibility-Audit an, das Websites und Apps binnen weniger Tage überprüft und konkrete Optimierungsvorschläge macht. "Wir nehmen uns zwei bis drei Tage Zeit und analysieren den Status quo", erläutert das Team. "Am Ende liefern wir einen Maßnahmenkatalog, der alle Anforderungen des BFSG abdeckt und zugleich die allgemeine Usability auf ein neues Level hebt." Auftraggeber können ihre digitalen Angebote eigenständig, mit ihrer Stammagentur oder gemeinsam mit BY INTENTION anpassen.

Da das BFSG ab Juni 2025 greift, ist es höchste Zeit, zügig loszulegen, worauf auch Co-Founder Paul Stubert nachdrücklich hinweist: "Ich finde es übrigens interessant, dass die EU-Länder das Strafmaß für die Nichteinhaltung des BFSG so unterschiedlich festlegen. Ein extremes Beispiel ist Irland – da droht Website-Betreibern in schweren Fällen sogar Gefängnis."

Als Full-Service-Agentur kann BY INTENTION die Optimierung der Barrierefreiheit nahtlos in ein digitales Gesamtkonzept integrieren. Zu den weiteren Disziplinen der Agentur gehören Markenentwicklung, UX- und UI-Design, digitales Marketing, App-Programmierung, Tracking, Testing, KPI-, Leads- und Channel-Optimierung – um nur einige zu nennen. Erfolgsmessung in eigener Sache ist für die Berliner dabei Ehrensache: "Je intuitiver die User Experience, desto mehr Raum für relevante Botschaften, umso bleibender der Eindruck. Diese Qualität digitaler Auftritte ist messbar. Es geht nicht nur darum, Schönheitspreise zu gewinnen, sondern in erster Linie darum, mit dem Kunden gemeinsame Ziele zu definieren und durch ein gutes Design Erfolge zu erzielen."

Das Engagement und die Qualität von BY INTENTION hat bereits namhafte Kunden wie die METRO AG, MAN, Linde, Radisson und Lanes & Planes überzeugt sowie Onlinemedien wie Capital, Vice, Business Punk und das Rechercheportal Correctiv. Seit der Gründung 2014 hat die Berliner Digitalagentur frische Ideen und verlässliche Ergebnisse in über 100 Projekte eingebracht.
Wer detaillierte Beratung zu digitaler Barrierefreiheit wünscht, wendet sich gerne an BY INTENTION.
Impressum
BY INTENTION GmbH
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10435 Berlin

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Amtsgericht: Charlottenburg | Registernr.: HRB 204108 B
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