ETF basierte betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer
Betriebliche Altersversorgung Geschäftsführer
- 02.03.2023

Die bAV auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Betriebliche Altersvorsorge ist etwas für Angestellte, aber nicht für Geschäftsführer – das ist ein weit verbreiteter Irrtum bei Firmenleiterinnen und -leitern. Denn die bAV kann unter Einhaltung bestimmter Kriterien sehr wohl auch von Geschäftsführern in Anspruch genommen werden. Rechtlich sind die meisten Geschäftsführer in vielerlei Hinsicht mit "normalen" Angestellten vergleichbar. Und darum haben sie auch die gleichen Ansprüche auf eine bAV. Das Problem dabei ist allerdings, dass die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel weit unterhalb des Verdienstes eines Geschäftsführers liegt. Die Folge: Es klafft eine große Lücke in der Altersvorsorge. Die meisten Betroffenen schließen diese Lücke mit privaten Verträgen. Doch auch die bAV hat mehr zu bieten, wenn man nicht den üblichen Weg über Versicherungsmakler geht.Fast jede betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer läuft aktuell über Vermittler von Versicherungen. Und deren Direktversicherungen und rückgedeckte Unterstützungskassen bieten weder ausreichende Transparenz noch günstige Kosten. Zudem ist bei der Vermittlung von Versicherungen in der Regel die Provision für den Vermittler ein problematischer Aspekt, denn hier ist strukturell ein Interessenkonflikt zu befürchten. Die Alternative: eine ETF-Direktzusage auch -ETF-Pensionszusage genannt mit einem Fondsdepot aus ETFs oder Indexfonds. Diese kosteneffiziente und rentable Variante der Altersvorsorge, die von Versicherungsmaklern nicht angeboten wird, bietet viele Vorteile. Die ETF-Pensionszusage bietet, wenn sie gut durchdacht ist, steuerliche Entlastungen für beide Seiten – für das Unternehmen und den Geschäftsführer.
Mehrwert für Firma und Gesellschafter-Geschäftsführer
Eine ETF-Pensionszusage bietet nicht nur den Vorteil der Steueroptimierung, sie verursacht auch geringe Kosten und ist in ihrer Struktur transparent und leicht verständlich. Die Deckung über Fonds, also über Anlageprodukte, die breit gestreute Titel in einem Paket vereinen, ist zudem resistenter gegen Inflationsrisiken. Eine Direktzusage ist darüber hinaus auch bilanzoptimiert und flexibel, denn im Gegensatz zu einer Unterstützungskasse können die Beiträge individuell angepasst werden. Sonderzahlungen, zum Beispiel durch Tantiemen, sind jederzeit möglich. Mit der Direktzusage lässt sich also die Versorgungslücke von Geschäftsführern sehr gut schließen. Doch für wen kommt die betriebliche Altersversorgung infrage?Geschäftsführer ist schließlich nicht gleich Geschäftsführer. Von der bAV ausgeschlossen sind in der Regel Geschäftsführer von Einzelunternehmen, GbR, OHG und KGs. Ein Geschäftsführer von einer GmbH, ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung kann die bAV in Anspruch nehmen – unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Beteiligung oder beherrschender Stellung. Zu den Voraussetzungen gehören zum Beispiel eine sogenannte Probezeit, sofern es sich um eine Neugründung handelt.
Um sich mit den genauen Konditionen und Potenzialen der ETF-Pensionszusage zu befassen, empfiehlt sich das Gespräch mit einem der wenigen unabhängigen Beratungsunternehmen in diesem Segment, der Eller Consulting mit Büros in Stuttgart/Tübingen/Reutlingen oder online erreichbar. Die Eller Consulting GmbH ist eine unabhängige Honorar-Finanzberatung, die sich auf die betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer spezialisiert hat. Die unabhängige Honorarberatung analysiert die Situation des Geschäftsführers und der jeweiligen Firma und findet ein für beide Seiten passendes Modell der bAV.
Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer mit unabhängiger Beratung
