Datenschutz in Zeiten von Corona: Auch für das Arbeiten im Home-Office gelten strenge DSGVO-Vorschriften
Datenschutz in Zeiten von Corona
- 04.06.2020
Welche Datenschutz-Vorgaben gelten für das Arbeiten im Homeoffice?
Das Datenschutzrecht fordert vom Arbeitgeber, auch im Homeoffice für die Sicherheit der Datenverarbeitung zu sorgen. So schreibt die DSGVO in Artikel 32 Abs. 1 ganz unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung vor, "geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" zu treffen, "um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten". Zu den technischen Maßnahmen zählen zum Beispiel Virenscanner, Firewalls, sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, VPN-Zugang zum Firmennetz, regelmäßige Sicherheits-Updates sowie zentral administrierte Arbeitsgeräte mit eingeschränkten Benutzerrechten.Organisatorische Maßnahmen sind solche Schutzvorgaben, die zum Beispiel durch Handlungsanweisungen umgesetzt werden können. So kann man Mitarbeitern untersagen, Daten lokal zu speichern, bereitgestellte Computer privat zu nutzen oder Software darauf zu installieren, wenn sich dies nicht bereits technisch unterbinden lässt. Auch vertrauliche Informationen auf privaten Datenträgern zu speichern und Dokumente auszudrucken, sollte per Handlungsanweisung oder Richtlinie soweit möglich verboten werden. Zudem sollten die Mitarbeiter sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten sowie an Schulungen zum Thema "Datenschutz im Homeoffice" teilnehmen. Unter Umständen kann die Durchführung von Kontrollen des Arbeitgebers geboten sein - oder Auftraggeber verlangen diese. Dann sollten Arbeitgeber sich von ihren Mitarbeiter ein Zugangsrecht zu ihrer Wohnung einräumen lassen, um dort die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen zu können.
Von umfassendem Datenschutz-Know-how profitieren
Das einzigartige Datenschutz-Management-Portal der DDSC hat den Vorteil, dass viele Beratungsfunktionen automatisiert ablaufen. Dadurch reduzieren KMU Personalaufwand und Kosten, ohne auf eine zuverlässige Dokumentation der Datenschutzaktivitäten verzichten zu müssen. Der E-Learning-Bereich hält informative Kurzvideos zur Schulung der Mitarbeiter bereit. Bei Bedarf können auch Online-Schulungen in Anspruch genommen werden.