Menü
Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt ist der Anzeigenpartner verantwortlich.

Datenschutz in Zeiten von Corona: Auch für das Arbeiten im Home-Office gelten strenge DSGVO-Vorschriften

Datenschutz in Zeiten von Corona

Kopfbild zum Artikel
stock.adobe.com/SFIO CRACHO
Wegen der Corona-Krise haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Doch haben sie dabei auch an den Datenschutz gedacht? Die Vorgaben des Datenschutzes sind auch bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten – und gelten selbst in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie. Bei Verstößen gegen die DSGVO-Regelungen drohen Bußgelder und Haftstrafen. Um den Datenschutz in Zeiten von Corona im Homeoffice umzusetzen, empfiehlt es sich, die Dienstleistung einer externen Datenschutzberatung in Anspruch zu nehmen.

Welche Datenschutz-Vorgaben gelten für das Arbeiten im Homeoffice?

Das Datenschutzrecht fordert vom Arbeitgeber, auch im Homeoffice für die Sicherheit der Datenverarbeitung zu sorgen. So schreibt die DSGVO in Artikel 32 Abs. 1 ganz unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung vor, "geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" zu treffen, "um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten". Zu den technischen Maßnahmen zählen zum Beispiel Virenscanner, Firewalls, sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, VPN-Zugang zum Firmennetz, regelmäßige Sicherheits-Updates sowie zentral administrierte Arbeitsgeräte mit eingeschränkten Benutzerrechten.

Organisatorische Maßnahmen sind solche Schutzvorgaben, die zum Beispiel durch Handlungsanweisungen umgesetzt werden können. So kann man Mitarbeitern untersagen, Daten lokal zu speichern, bereitgestellte Computer privat zu nutzen oder Software darauf zu installieren, wenn sich dies nicht bereits technisch unterbinden lässt. Auch vertrauliche Informationen auf privaten Datenträgern zu speichern und Dokumente auszudrucken, sollte per Handlungsanweisung oder Richtlinie soweit möglich verboten werden. Zudem sollten die Mitarbeiter sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten sowie an Schulungen zum Thema "Datenschutz im Homeoffice" teilnehmen. Unter Umständen kann die Durchführung von Kontrollen des Arbeitgebers geboten sein - oder Auftraggeber verlangen diese. Dann sollten Arbeitgeber sich von ihren Mitarbeiter ein Zugangsrecht zu ihrer Wohnung einräumen lassen, um dort die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen zu können.


Von umfassendem Datenschutz-Know-how profitieren

Das Team der Deutschen Datenschutz Consult GmbH (DDSC) berät seit 2018 Unternehmen deutschlandweit rund um die individuellen Anforderungen zum Datenschutz und ist als Beratungsunternehmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Dadurch kann die Inanspruchnahme datenschutzrechtlicher Beratungsleistungen der DDSC bei Bedarf durch das BAFA gefördert werden.

Das einzigartige Datenschutz-Management-Portal der DDSC hat den Vorteil, dass viele Beratungsfunktionen automatisiert ablaufen. Dadurch reduzieren KMU Personalaufwand und Kosten, ohne auf eine zuverlässige Dokumentation der Datenschutzaktivitäten verzichten zu müssen. Der E-Learning-Bereich hält informative Kurzvideos zur Schulung der Mitarbeiter bereit. Bei Bedarf können auch Online-Schulungen in Anspruch genommen werden.
Das Team der DDSC besteht aus zertifizierten Datenschutzexperten und Rechtsanwälten. Sofern nach dem Audit keine Datenschutzmängel vorhanden sind, wird das DDSC-Gütesiegel vergeben. KMU können damit ihren Kunden und Geschäftspartnern bestätigen, dass sie datenschutzkonform agieren.

Das E-Book "Digitalisierung und Corona" ist kostenlos erhältlich und enthält wertvolle Tipps, wie KMU die Herausforderungen der Heimarbeit meistern können. Der Service der DDSC zeichnet sich durch kostengünstige und pragmatische Lösungen aus.
Impressum
Deutsche Datenschutz Consult GmbH
Herr Oliver Siernicki Stresemannstraße 29 22769 Hamburg Deutschland
T: 0049-40-22860700
@: infoddsc.de
deutsche-datenschutz-consult.de