Experten für Steuern und Erbrecht: In München unterstützen versierte Berater
Erbrecht München
- 12.06.2020
Die Grundprinzipien des Erbrechts

In der Regel handelt es sich bei den Erben im Sinne des Familienerbrechts um Familienmitglieder. Allerdings gibt es Testierfreiheit, wodurch jeder Mensch seinen Letzten Willen selbst festlegen kann. Diese Freiheit wird durch gesetzliche Pflichtteile beschränkt. Insbesondere Kinder, Eltern und Ehegatten steht immer ein Pflichtteil zu. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es möglich, sie zu enterben. In der Regel geht jedoch das Vermögen, soweit vorhanden, mit dem Tod an die Erben über. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie es formal annehmen. Ein sogenannter Vonselbsterwerb regelt, dass jeder Erbe automatisch erbt, ohne dass er dabei aktiv werden müsste. Anders sieht es aus, wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll. Das muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, beispielsweise wenn Schulden bestehen. Denn der Erbe tritt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge an. Damit erbt er nicht nur einzelne Teile, sondern alles in vollem Umfang, beispielsweise auch nicht abbezahlte Kredite.
Vermögensnachfolge frühzeitig gestalten

An den fünf Grundprinzipien des Erbrechts zeigt sich, mit welchen komplexen Fragen viele Erben und auch Erblasser konfrontiert werden. Ein guter Anwalt für Erbrecht berät umfassend bereits im Zuge der Vorsorge, beispielsweise beim Entwurf von Testamenten oder der Gestaltung von Nachfolgelösungen. Erblassern ist oftmals viel daran gelegen, das Vermögen auch im Zuge der Nachfolge zu erhalten, ohne dass Faktoren wie Aufteilungen, Rechtsstreitigkeiten oder eine hohe Steuerlast dazu führen, dass große Teile den Erben nicht mehr zur Verfügung stehen. Dementsprechend wichtig ist es, für Vermögensnachfolgegestaltungen neben dem Erbrecht auch das Steuerrecht zu beachten. In der Kanzlei Vestigia in München arbeiten deshalb Experten im Steuer- und Erbrecht an individuellen Lösungen.
Spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht und Erbrecht in München
