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Experten für Steuern und Erbrecht: In München unterstützen versierte Berater

Erbrecht München

Jeder Mensch wird irgendwann mit dem Thema Erbe konfrontiert, doch die wenigsten möchten sich damit zu Lebzeiten auseinandersetzen. Wer sich frühzeitig mit der Erbfolge, dem Testament und anderen Belangen des Generationenwechsels auseinandersetzt, kann Konflikte vermeiden. Eine Kanzlei für Erbrecht in München berät in diesem Zusammenhang auch bei steuerlichen Erbrechtsfragen.

Die Grundprinzipien des Erbrechts

Erbrecht München
Ein Testament schreiben
Das Erbrecht ist in Deutschland ein komplexes Rechtsgebiet, in dem es feste Grundprinzipien gibt. Zu diesen zählt allen voran die Privaterbfolge, wodurch sichergestellt werden soll, dass das private Vermögen auch wieder in die private Hand übergeht. Nur wenn kein Erbe gefunden wird, fließt es an den Staat. Ausnahmen existieren in Bezug auf die Erbschaftsteuer.

In der Regel handelt es sich bei den Erben im Sinne des Familienerbrechts um Familienmitglieder. Allerdings gibt es Testierfreiheit, wodurch jeder Mensch seinen Letzten Willen selbst festlegen kann. Diese Freiheit wird durch gesetzliche Pflichtteile beschränkt. Insbesondere Kinder, Eltern und Ehegatten steht immer ein Pflichtteil zu. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es möglich, sie zu enterben. In der Regel geht jedoch das Vermögen, soweit vorhanden, mit dem Tod an die Erben über. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie es formal annehmen. Ein sogenannter Vonselbsterwerb regelt, dass jeder Erbe automatisch erbt, ohne dass er dabei aktiv werden müsste. Anders sieht es aus, wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll. Das muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, beispielsweise wenn Schulden bestehen. Denn der Erbe tritt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge an. Damit erbt er nicht nur einzelne Teile, sondern alles in vollem Umfang, beispielsweise auch nicht abbezahlte Kredite.

Vermögensnachfolge frühzeitig gestalten

Erbrecht München
Beratung im Erbrecht in München
Bei einem überschuldeten Nachlass muss deshalb frühzeitig gehandelt werden. Je nach Erbfall kann es in diesen Fällen angebracht sein, das gesamte Erbe auszuschlagen, oder aber es wird eine Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz beantragt.

An den fünf Grundprinzipien des Erbrechts zeigt sich, mit welchen komplexen Fragen viele Erben und auch Erblasser konfrontiert werden. Ein guter Anwalt für Erbrecht berät umfassend bereits im Zuge der Vorsorge, beispielsweise beim Entwurf von Testamenten oder der Gestaltung von Nachfolgelösungen. Erblassern ist oftmals viel daran gelegen, das Vermögen auch im Zuge der Nachfolge zu erhalten, ohne dass Faktoren wie Aufteilungen, Rechtsstreitigkeiten oder eine hohe Steuerlast dazu führen, dass große Teile den Erben nicht mehr zur Verfügung stehen. Dementsprechend wichtig ist es, für Vermögensnachfolgegestaltungen neben dem Erbrecht auch das Steuerrecht zu beachten. In der Kanzlei Vestigia in München arbeiten deshalb Experten im Steuer- und Erbrecht an individuellen Lösungen.

Spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht und Erbrecht in München

Erbrecht München
Standort am Isartorplatz in München
Die Kanzlei Vestigia für Erbrecht in München berät in allen Fragen des Erbrechts, der Erbschaftsteuer sowie bei der Nachfolgefrage. Damit sind die Mitarbeiter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Gestaltung des Testaments, bei geplanten Vermögensnachfolgegestaltungen bis hin zur steuerlichen Optimierung. Auch im Erbfall, bei Erbengemeinschaften oder im Zuge einer erforderlichen steuerlichen Bewertung von Vermögen stehen sie ihren Mandanten als Erbrechtspartner zur Seite. Dazu sind in der Kanzlei nicht nur Rechtsanwälte tätig, sondern auch Steuerberater, die auch die Anfertigung erforderlicher Erbschaftsteuererklärungen übernehmen.
Zu den Experten der Kanzlei Vestigia zählen Harald Zankl und Frank Wehr. Rechtsanwalt Harald Zankl ist erfahrener Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und Frank Wehr ist Steuerberater. Beide wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach als als Top-Steuerberater von "Handelsblatt" ausgezeichnet. Für eine optimierte Beratung setzen sie zudem auf ein Netzwerk aus Experten, also anderen spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten, mit denen sie im Bedarfsfall zusammenarbeiten.
Impressum
Wehr Zankl Partnerschaft
Herr Harald Zankl Zweibrückenstr. 2 80331 München Deutschland USt-IdNr.: DE295478783 Partnerschaftsregister München PR1327 Steuerberaterkammer/Rechtsanwaltskammer München
T: 0049-89-215478990
F: 0049-89-215478999
@: legalwzk-partner.de
www.vestigia-nachfolge.de
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