Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) muss schnell umgesetzt werden
EU Datenschutzverordnung GDPR
- 13.02.2019
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR)
20 Jahre alt ist und damit aus den Zeiten stammt, in denen das Internet noch keine tragende Rolle gespielt hat. Mehrere Ziele stehen im Fokus der GDPR: Das Einholen von Auskünften zu den eigenen Daten soll vereinfacht werden, damit die Betroffenen erfahren können, was mit ihren Daten passiert. Ein weiteres Ziel ist das "Recht auf Vergessenwerden", das heißt, dass eine Person ein Anrecht auf Löschung hat, sofern es keine legitimen Gründe dafür gibt, diese Daten weiter aufzubewahren. Zudem soll die Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb der EU einheitlich behandelt werden.
IT-Abteilungen stehen vor großen Herausforderungen
Die neuen Richtlinien stellen so manches Unternehmen vor echte Herausforderungen. Für viele wird es schon jetzt knapp, den Zeitplan bis 2018 auch wirklich einhalten zu können, denn der Aufwand zur Umsetzung ist recht umfangreich. Vor allem für die IT steht eine Menge Arbeit an, um alle Daten sicher im Blick zu behalten. Die IT-Assets müssen gefunden und überprüft werden, um einen Überblick über die Daten zu erhalten. Denn Datenverlust oder Datenschutzverletzungen können massive Strafen zur Folge haben. Gravierende Verletzungen müssen unverzüglich den nationalen Behörden gemeldet werden.IT-Systemhäuser helfen bei der Implementierung von Lösungen