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EUDR-Verordnung: Darum stehen Unternehmen jetzt unter Zugzwang

eudr Verordnung

© cubemos

Aus Sicht der Europäischen Union setzt die neue Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ein wichtiges Signal in Sachen Umweltschutz. Denn die EUDR-Verordnung zwingt Unternehmen zur kontinuierlichen Prüfung ihrer Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der globalen Entwaldung. Was sich erst einmal positiv anhört, hat jedoch weitreichende Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und setzt Procurement-Teams sowie die Unternehmensführung massiv unter Druck. Lösungen müssen her: schnell, unkompliziert und dabei verlässlich.

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich wird, möchte die Europäische Union den Handel mit Rohstoffen und Produkten eindämmen, die maßgeblich zur weltweiten Entwaldung beitragen. Neben Holz fallen auch Produkte aus Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Rindfleisch unter die Verordnung. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Die gesamte Lieferkette muss durchleuchtet werden. Die Anforderungen dafür sind allerdings komplex.

Verantwortliche stehen also vor der schwierigen Herausforderung, ihre Sorgfaltspflicht zu entwaldungsfreien Produkten mithilfe von Prüfungen und Nachweisen einzuhalten, ohne dabei den Überblick zu verlieren. Bei unzähligen Artikeln, Chargen und Lieferanten scheint dies eine Mammutaufgabe zu sein. Manuelle Prüfungen sind zeitaufwendig, Fehler können jedoch teuer werden. Neben möglichen Sanktionen durch die Behörden riskieren Unternehmen aber auch Reputationsschäden. Die zentrale Frage lautet daher: Wie lässt sich die EUDR-Verordnung rechtskonform und möglichst effizient umsetzen?

Das droht bei möglichen Verstößen gegen die EUDR-Verordnung

Im strategischen Einkauf und Procurement ist man auf eine stabile Lieferkette angewiesen. Jede noch so kleine Änderung schürt Unsicherheiten. Engpässe können teuer werden, aber Fehlkäufe ebenfalls. Über allem schwebt nun die Frage der EUDR-Konformität. Diese Unsicherheit ist berechtigt, denn Verstöße gegen die Verordnung werden entsprechend geahndet. Die EU schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten teils empfindliche Sanktionen verhängen müssen. Bei juristischen Personen beträgt der Höchstbetrag einer Geldstrafe mindestens vier Prozent ihres jährlichen Gesamtumsatzes innerhalb der EU. Zudem können Strafen bei wiederholten Verstößen stufenweise erhöht werden, bis der wirtschaftliche Vorteil vollständig abgeschöpft ist.

Das Risiko reicht von erheblichen Umsatzverlusten bis hin zu massiven Reputationsschäden. Um dies zu verhindern, Rechtssicherheit zu schaffen und zugleich den immensen manuellen Aufwand zu minimieren, lohnt sich ein Blick auf eine vollautomatische Lösung zur Einhaltung der EUDR-Verordnung.

cubemos: Nachhaltigkeit trifft Digitalisierung

In Sachen Compliance überzeugt die Softwarelösung von cubemos, die sich flexibel erweitern lässt: von der EUDR-Verordnung über CO2-Bilanzen bis zu Compliance-Fragen hinsichtlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der REACH/ROHS-Regulierungen. Um die komplexen Anforderungen der EUDR effizient umzusetzen, bietet die Software von cubemos praxisnahe Features, die Unternehmen bei der Lieferantenkommunikation und Risikoanalyse unterstützen:

„Mit cubemos nehmen wir Unternehmen diese Unsicherheit, denn unsere Lösung automatisiert den Prozess weitgehend: vom Check der Lieferantendaten bis zur Abgabe der Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem (TRACES). Dies sorgt für eine prüf- und nachweissichere Compliance. Fair bepreist, damit Compliance keine Frage des Budgets ist.“

Zum Thema

Hier noch einmal ein Blick auf die Features:

Mit den EUDR-Länder-Benchmarks werden Risiken im Hinblick auf die EUDR-Sorgfaltspflichten transparent in einem Dashboard dargestellt – geordnet nach Lieferant, Herkunftsland und Relevanz. Hierdurch lässt sich auf einen Blick erkennen, wo potenzielle Probleme in der Lieferkette bestehen und welche Artikel oder Partner besonders kritisch zu betrachten sind.

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Über die Funktion „Geo-Daten“ können neue Produktionsflächen oder Anbaugebiete direkt auf einer interaktiven Karte eingetragen und auf Entwaldungsfreiheit geprüft werden. Damit wird genau nachvollziehbar, woher ein Produkt/Rohstoff stammt, und es entsteht eine verlässliche Grundlage für die Rückverfolgbarkeit.

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In der Übersichtskarte werden Händler, Marktteilnehmer, Importeure und Exporteure entsprechend aufgeführt. Unternehmen können so ihre Lieferanten- und Distributionsnetzwerke genau im Blick behalten. In Kombination mit automatisierten Fragebögen sorgt die Lösung dafür, dass Lieferantenabfragen unkompliziert erfolgen. Dadurch wird nicht zuletzt auch die Kommunikation insgesamt vereinfacht.

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cubemos: Nachhaltigkeit trifft Digitalisierung

cubemos wurde 2018 von Dr. Christopher Scheubel und Patrick Bilic gegründet – mit dem Ziel, mittelständische Unternehmen bei Themen wie ESG-Compliance, Lieferkettenmanagement und CO2-Bilanzierung zu unterstützen. Seitdem hat sich cubemos zu einem führenden Anbieter für Nachhaltigkeitssoftware entwickelt. Was cubemos einzigartig macht, ist die Kombination aus Nachhaltigkeitsexpertise und Digitalisierung.

Ein weiterer Vorteil für Kunden: Daten werden zentral erfasst und lassen sich für die Prüfung gängiger Standards nutzen, darunter die CSRD-Richtlinie, die EUDR-Verordnung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Mit diesem Ansatz wird cubemos zum langfristigen Compliance-Partner, der Unternehmen von der Beratung bis zur Umsetzung unterstützt.

Die EUDR-Verordnung verlangt von Unternehmen bis Ende 2025 volle Transparenz und Nachweise zur Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte. Mit der Softwarelösung von cubemos lassen sich diese komplexen Vorgaben nicht nur rechtssicher erfüllen, sondern auch effizient in bestehende Prozesse integrieren. So wird aus einer regulatorischen Pflicht ein Wettbewerbsvorteil – und Compliance zu einem Faktor für Vertrauen, Transparenz und langfristigen Unternehmenserfolg.
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cubemos GmbH
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