Um den neuen Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes gerecht zu werden, empfiehlt es sich für viele Unternehmen, einen externen Datenschutzbeauftragen hinzuzuziehen.Im Raum Berlin kann ein erfahrener Dienstleister weiterhelfen.
Geringe Investitionen für ein hohes Maß an Sicherheit
Ein externer Datenschutzbeauftragter für in Berlin tätige Betriebe und Unternehmen
Man wird lange suchen müssen, um noch Betriebe und Unternehmen zu finden, die keine digitalisierten personenbezogenen Daten aufnehmen, speichern und verarbeiten. Betroffen sind also quasi alle Geschäftsbetriebe. Mit der neuen Verordnung in Sachen Datenschutz gilt es, konsequent ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleisten zu können und dies auch laufend zu dokumentieren. Dafür ist u. a. ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Außerdem gilt es, ein Datenmanagementsystem zu etablieren, eine Folgeabschätzung vorzunehmen und Anträge von betroffenen Personen auf Auskunft zu den eigenen Daten nach Art. 15 DS-GVO zeitnah und vollständig zu erfüllen.
Wie leicht zu erkennen ist, müssen dafür komplexe rechtliche Anforderungen und IT-Prozesse aufgebaut und kombiniert werden, wofür wiederum in beiden Bereichen spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Zumal die Vorgaben in die jeweils individuellen Strukturen eines Unternehmens integriert werden müssen. Wer das mit eigenen Ressourcen nicht bewerkstelligen kann oder möchte, um zum Beispiel bei den Kernkompetenzen bleiben zu können, kann sich an einen Dienstleister wie die Deutsche Datenschutz Consult wenden. Die Spezialisten setzen ein eigens entwickeltes Datenschutz-Management-Tool ein, um viele Prozesse und Vorgänge automatisieren und damit effizient und kostengünstig abarbeiten zu können.
Individuelle Lösungen mit einem Datenmanagementsystem