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Flugverspätung: Wie Passengers friend den Weg zur Entschädigung für Fluggäste ebnet

Flugverspätung Entschädigung

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© Passengers friend GmbH
Wenn es zu Verspätungen von mehr als drei Stunden, zu Annullierungen oder anderen Problemen kommt, erleben Fluggäste oft eine ganze Reihe an Herausforderungen. Hierzu gehören zum Beispiel der Verlust wertvoller Zeit, verpasste Anschlussverbindungen oder zusätzliche Kosten für die Verpflegung, Unterkunft oder Umbuchung. Was viele Betroffene allerdings nicht wissen, ist, dass sie laut EU-Recht bei Flugverspätungen einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diese kann bis zu 600 Euro betragen. Und selbst, wenn sie dieses Recht kennen und durchsetzen möchten, werden ihnen oft Steine in den Weg gelegt. Einige Airlines reagieren beispielsweise überhaupt nicht auf entsprechende Anträge, andere Fluggesellschaften erschweren den Prozess absichtlich, um eine abschreckende Wirkung auf die Passagiere zu entfalten – und damit viel Geld zu sparen. Deshalb hat es sich Passengers friend zur Mission gemacht, betroffenen Fluggästen dabei zu helfen, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen – mit minimalem Aufwand.
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Typische Herausforderungen bei Flugverspätungen und Annullierungen

Flugverspätung: Entschädigung dank Passengers friend
Passengers friend GmbH
Wer häufiger fliegt, sei es beruflich oder privat, wird früher oder später Flugverspätungen oder Annullierungen erleben. Denn diese stellen keine Seltenheit dar, sondern sind im Gegenteil sogar ein häufiges Ärgernis für Reisende. Dies bedeutet nicht nur eine Zeitverzögerung, sondern in vielen Fällen sogar einen finanziellen Schaden, indem beispielsweise eine Unterkunft für die Nacht oder eine kostenpflichtige Umbuchung notwendig wird. Das Wissen, dass bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Flugannullierungen eine Entschädigung möglich ist, hat sich zwar in den vergangenen Jahren immer weiter verbreitet – in der Praxis kann sich dies aber als schwierig erweisen.

Denn Fluggesellschaften sind oft nicht bereit, Beschwerden anzunehmen oder überhaupt zu bearbeiten. Auch werden diese Anliegen gerne bewusst kompliziert gestaltet oder unnötig in die Länge gezogen, in der Hoffnung, dass die Betroffenen früher oder später aufgeben. So wird der Weg, eine Entschädigung durchzusetzen, zur bürokratischen Herausforderung. Zusätzlich fehlt es an Transparenz, welche Schritte Reisende gehen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wie also sehen mögliche Lösungen aus?

Passengers friend: der zuverlässige Partner für Flugreisende

Flugverspätung: Entschädigung dank Passengers friend
Passengers friend GmbH
Da der Ruf nach einer Lösung immer lauter wurde und es an entsprechenden Angeboten bislang fehlte, wurde die Passengers friend GmbH ins Leben gerufen. Sie hat sich darauf spezialisiert, Fluggästen eine schnelle, transparente sowie risikofreie Lösung zu bieten, um ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Das im Jahr 2016 gegründete Unternehmen konnte sich so schnell als führender Anbieter in Deutschland etablieren, wenn es um Fluggastrechte und deren Durchsetzung geht. Denn mit der klaren "No Win, No Fee"-Politik bietet es die langersehnte Lösung, um dank professioneller Hilfe die eigenen Rechte gegenüber den Airlines geltend zu machen, und zwar ohne finanzielles Risiko.

Das bedeutet, dass die Kunden nur bei erfolgreicher Durchsetzung einen kleinen Teil der Entschädigungssumme an Passengers friend abgeben müssen. Sollten sie den Fall verlieren, entstehen keinerlei Kosten. "Auf diese Weise entfällt das Risiko für Reisende, die sich im Falle einer Verspätung oder Annullierung nicht selbst um ihre Entschädigung kümmern können oder wollen", erklären die Experten von Passengers friend. So können die Kunden sicher sein, dass ihre Anliegen von einem zuverlässigen Partner professionell bearbeitet werden.

Im Übrigen: Auch bei Flugverspätungen auf Dienstreisen steht der Anspruch in der Regel dem Reisenden persönlich zu – nicht dem Arbeitgeber. Dennoch können – gemäß Regelung im Montrealer Abkommen – bei erheblichen Verspätungen auch Arbeitgeber für verlorene Arbeitszeit und die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge Erstattungen verlangen. Wer das Flugticket gebucht und bezahlt hat, spielt für den Anspruch keine Rolle. Tatsächlich kann, wer häufig dienstlich fliegt, im Laufe des Jahres eine beachtliche Summe an Entschädigungen ansammeln. Wichtig ist jedoch: Eine Ausnahme gilt, wenn im Dienstreiseauftrag oder Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass Ansprüche an den Arbeitgeber abgetreten werden müssen. Daher sollten die entsprechenden Vereinbarungen unbedingt geprüft werden.

Annullierung oder Flugverspätung: Entschädigung ohne Aufwand

Flugverspätung: Entschädigung dank Passengers friend
Passengers friend GmbH
Was Passengers friend also bietet, ist eine professionelle Betreuung durch erfahrene und seriöse Partner, die vollständige Transparenz bieten – den Prozess und ihre Preisgestaltung betreffend. So wissen die Kunden genau, welche Schritte unternommen werden und wann Kosten anfallen sowie in welcher Höhe. Versteckte Zusatzkosten, nachträgliche Mehrwertsteueraufschläge oder andere Stolpersteine gibt es nicht. "Auch, wenn der Fall gerichtlich durchgesetzt werden muss, fallen keine zusätzlichen Gebühren an", versichert das Expertenteam.

Zusätzlich bietet Passengers friend das exklusive Zusatzprodukt "Passengers friend Gold". Der Vorteil: Mit diesem Premium-Service können Passagiere ihre Entschädigungssumme zu 100 Prozent realisieren, sprich ohne Abzüge oder Provisionen. Zudem ist der Anbieter nicht nur auf die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen spezialisiert, sondern setzt auch auf eine enge Zusammenarbeit mit über 3.000 Reisebüro-Partnern und Veranstaltern. Dies ermöglicht es den Kunden, noch schnellere und unkompliziertere Lösungen zu erhalten, wie sie bereits von zahlreichen renommierten Medien wie WDR, RTL West und touristik aktuell vorgestellt sowie empfohlen wurden.
Wenn sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen sind und eine Entschädigung einfordern möchten, finden Passagiere mit Passengers friend professionelle Hilfe. Er unterstützt nicht nur hinsichtlich der Entschädigungsdurchsetzung, sondern auch bei der Erstattung eventueller Folgekosten. "Dies gilt sogar dann, wenn kein Anspruch auf Entschädigung besteht, was den Service von Passengers friend besonders kundenorientiert macht", fassen die Experten zusammen.
Impressum
Passengers friend GmbH
Herr Peter Finke Mühlenstraße 24 59348 Lüdinghausen Deutschland USt-IdNr.: DE815624438 HRB 16195 Oberlandesgericht Hamm
T: 00492591-2539898
@: infopassengersfriend.com
passengersfriend.com