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Beratung zur Forschungszulage für Forschung und Entwicklung

Forschungszulage Beratung

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Kundenbesuch bei MESStec Power Converter mit Geschäftsführer Kersten Stoebe
Innovative Unternehmen sind gefragt und können von staatlichen Zulagen profitieren. Die sogenannte Forschungszulage unterstützt ihre besondere Risikobereitschaft und ihren Pioniergeist durch Fördermittel. Diese kommt insbesondere für Industrieunternehmen infrage, die selbst ihre Produkte herstellen oder weiterentwickeln. Ob die rückwirkende Förderung von Forschung und Entwicklung im Einzelfall genutzt werden kann, lässt sich im Rahmen einer Forschungszulagen-Beratung abklären.




Kundenstimmen zur Zusammenarbeit mit der ITI GmbH


Das Fördermittelprogramm für innovative Unternehmen

In Sachen Forschung, Wissenschaft und Entwicklung befindet sich Deutschland in einer herausragenden Position. Mit "made in Germany" wird immer noch hohe Qualität und Leistung verbunden. Um den Standort nachhaltig zu stärken, stehen spezielle Fördermittelprogramme für innovative Unternehmen zur Verfügung. Viele müssten es nur noch beantragen, um davon profitieren zu können. Doch in der Praxis zeigt sich, dass nur wenige Betriebe das Angebot nutzen. Sie vergeben damit wertvolle finanzielle Mittel, mit denen sie ihre hauseigenen Entwicklungsarbeiten vorantreiben könnten.

Doch selbst jene Firmen, die sich mit den Möglichkeiten der Zulagen auseinandersetzen und um die Fördermöglichkeiten wissen, haben es schwer, die Zulagen tatsächlich zu erhalten. Der Grund dafür liegt in der Komplexität des Antragsverfahrens. Der bürokratische Aufwand ist hoch und selbst kleine Fehler können dazu führen, dass trotz formaler Anspruchsberechtigung keine Gelder fließen. Selbst wenn die Formalitäten gemäß den Anforderungen erledigt wurden, können sie Monate in Anspruch nehmen. Die Erstellung komplexer Antragsschreiben in seitenlanger Ausführung braucht Zeit und das schreckt ab. Vor allem wenn Unternehmen bereits negative Erfahrungen mit langwierigen anderen Antragsverfahren sammeln konnten, ist die Hürde, es dennoch in Angriff zu nehmen, hoch.

Kaum ein Unternehmen kann oder möchte involvierte Mitarbeitende so stark strapazieren und sich monatelang mit dem Prozess der Antragstellung auseinandersetzen. Insbesondere wenn die Erfahrung fehlt, ist eine lange Einarbeitung erforderlich, um das Verfahren bewältigen zu können. Um diesen immensen Aufwand rechtfertigen zu können, müsste der Erfolg garantiert sein. Wer Ablehnungen und den Mehraufwand befürchtet, entscheidet sich oft dazu, es gar nicht erst zu versuchen. Ein weiteres Hindernis ist für Betriebe in dieser Situation die Befürchtung, dass sie mit dem Bezug staatlicher Förderungen Prüfungen erwarten müssen. Dies wäre wiederum mit einem Mehraufwand verbunden.

Hohe Bewilligungsquote durch Forschungszulagen-Beratung

Forschungszulage Beratung
Kundenbesuch bei der neumeier AG mit Vorstand Thomas Neumeier ITI Consulting & Acquisition GmbH
An dieser Stelle kann es hilfreich sein, einen Partner an der Seite zu haben, der sich in diesem Bereich spezialisiert hat. Dazu zählt auch die ITI Consulting & Acquisition GmbH. Ein ganzes Team aus Experten ist bei ITI tätig. Dieses kennt die besonderen Anforderungen und unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung.

ITI bietet deshalb nicht nur eine reine Forschungszulagen-Beratung an, sondern unterstützt Unternehmen aktiv bei der Antragstellung. Als zentraler Ansprechpartner stehen die Experten ihnen vom ersten Tag an zur Seite. Das umfasst die gesamte Antragstellung bis hin zur eigentlichen Auszahlung und darüber hinaus. Damit nehmen sie Unternehmen nicht nur den bürokratischen Aufwand ab, sondern der Erfolg zeigt sich maßgeblich an der Höhe der Bewilligungsquote. Mehr als 95 Prozent der Firmen, die sich an ITI gewandt und den Service seit dem Jahre 2020 in Anspruch genommen haben, konnten von der Forschungszulage profitieren. Das bedeutet im Detail, dass jenen Unternehmen mehr Geld für ihre Forschung und Entwicklung zur Verfügung steht.

Wer hingegen nicht handelt, verzichtet auf diese Art der finanziellen Unterstützung. Das Forschungszulagengesetz vom 1. Januar 2020 sieht vor, dass Unternehmen jeder Größe die Zulage beantragen können. Wie hoch die mögliche Zulage ist, hängt von den individuellen Forschungsausgaben eines Unternehmens ab, maximal aber eine Million Euro pro Unternehmen pro Wirtschaftsjahr. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Personal- und Auftragskosten.

Was leistet eine Forschungszulagen-Beratung?

Forschungszulage Beratung
Geschäftsführer ITI Consulting & Acquisition GmbH (Steven Hemme-Homann und Tamer Tankay) ITI Consulting & Acquisition GmbH
Der Aufwand für das Unternehmen selbst lässt sich durch externe Unterstützung stark eingrenzen. Nur ein Arbeitstag, der sich auf sechs Monate verteilt, ist noch erforderlich, um den gesamten Prozess mithilfe des erfahrenen Partners an der Seite bewältigen zu können. Das ist möglich, da ITI Unternehmen durch den gesamten Prozess führt und ähnlich wie ein Steuerberater die Formulare ausfüllt, die Anträge stellt. Unternehmen erhalten von ITI alles aus einer Hand:

• Beratung
• Antragstellung
• Einhaltung von Fristen
• Rücksprache mit Gutachtern

Über diese und weitere Schritte werden Unternehmen stets informiert und damit auf dem neuesten Stand gehalten. Vertragslaufzeiten existieren bei der Beauftragung der Experten nicht. Selbst nach erfolgreicher Antragstellung und Fördermittelauszahlung können Kunden somit entscheiden, ob sie den Service weiterhin in Anspruch nehmen möchten, beispielsweise für weitere Projektförderungen. Forschungs- und Entwicklungsunternehmen können sich direkt über die Internetpräsenz des Anbieters an die Experten wenden. Eine erste kostenlose Potenzialanfrage hilft dabei, die Möglichkeiten aufzudecken, um im Anschluss den Prozess in die Wege zu leiten.
Zum Fördermittelcheck

Die ITI Consulting & Acquisition GmbH bietet die Forschungszulagen-Beratung zu 100 Prozent auf Erfolgsbasis und ohne Vertragslaufzeiten an. Mit ihrer Spezialisierung richtet sich ITI gezielt an jene Unternehmen, die sich Unterstützung, Erleichterung und vor allen Dingen Erfolg bei der Zulagenbeantragung wünschen. Mit ihrem Konzept entlasten sie diese und tragen durch ihre Expertise dazu bei, dass Unternehmen genau die finanziellen Förderungen erhalten, die ihnen zustehen.
Impressum
ITI Consulting & Acquisition GmbH
Herr Steven Hemme-Homann Ottobrunner Straße 26c 81737 München Deutschland USt-IdNr.: DE325287267 Steuernummer: 143/151/51261 HRB 236326
T: 0049-89-413243120
@: mailiti-consulting.de