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Der externe Gefahrgutbeauftragte – die Alternative zur internen Fachkraft

Gefahrgutbeauftragter

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Beim Transport gefährliche Güter spielt der Gefahrgutbeauftragte eine zentrale Rolle. Er überwacht den sicheren Umgang mit Gefahrgut und hilft so, das Risiko beim Transport gefährlicher Güter zu minimieren. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) regelt dabei die Aufgaben dieser wichtigen Position und schreibt die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vor.

Unter welchen Umständen ist die Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten erforderlich?

Laut § 3 Absatz 1 der Gefahrengutverordnung ist jedes Unternehmen, das sich mit dem Transport gefährlicher Güter befasst und die Pflichten gemäß der Gefahrengutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder der Gefahrengutverordnung See erfüllt, verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu ernennen. Zwar besteht die Möglichkeit, mehrere Gefahrgutbeauftragte zu benennen, jedoch muss in diesem Fall eine klare Aufgabentrennung schriftlich festgelegt werden. Der Unternehmern kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten nur selbst wahrnehmen, wenn er die entsprechende Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgreich abgeschlossen hat und die Prüfung regelmäßig wiederholt.

Wie Absatz 2 der Gefahrengutverordnung festlegt, kann die Rolle des Gefahrgutbeauftragten entweder vom Geschäftsführer, einer anderen Person innerhalb des Unternehmens oder einer externen Person wahrgenommen werden, vorausgesetzt, diese Person ist tatsächlich in der Lage, die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten auszuführen. Es ist erforderlich, dass der Name des Gefahrgutbeauftragten allen Unternehmensmitarbeitern schriftlich mitgeteilt wird. Dies könnte beispielsweise durch einen schriftlichen Aushang an einer für alle Mitarbeiter gut erreichbaren Stelle geschehen. Gemäß Absatz 3 dürfen nur Personen, die einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 Gefahrengutverordnung für den jeweiligen Verkehrsträger vorweisen können, als Gefahrgutbeauftragte ernannt werden oder diese Funktion selbst übernehmen.

Schließlich gilt gemäß Absatz 4 der Gefahrengutverordnung, dass Unternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter verstoßen haben, von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden können, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen. Zudem hat die Behörde die Befugnis, Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften zu erlassen und unter bestimmten Bedingungen den bestellten Gefahrgutbeauftragten abzuberufen und die Ernennung eines neuen Gefahrgutbeauftragten zu fordern (Absatz 5 GbV).

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Gefahrgutbeauftragter
Ein Gefahrgutbeauftragter hat verschiedene Aufgaben im Unternehmen. Eine davon ist die Überwachung und Umsetzung der Gefahrgutvorschriften. Dabei ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gütern eingehalten werden. Mit anderen Worten: Der Gefahrgutbeauftragte sorgt dafür, dass die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen werden.

Weitere wichtige Aufgaben sind die regelmäßige Begehung und Überprüfung der Gefahrgutprozesse sowie die Dokumentation dieser Tätigkeiten. Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt auch die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, die mit gefährlichen Stoffen oder Gütern umgehen. Am Ende des Jahres erstellt der Gefahrgutbeauftragte den Gefahrgut-Jahresbericht. Dieser wird bei Kontrollen von den Behörden überprüft und muss daher mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Obwohl Unternehmen interne Mitarbeiter als Gefahrgutbeauftragte bestellen können, hat es Vorteile, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu beauftragen: Externe Gefahrgutbeauftragte verfügen in der Regel über ein breites Erfahrungsspektrum, da sie in verschiedenen Unternehmen tätig sind und somit über umfassende Kenntnisse im Bereich des Gefahrgutmanagements verfügen. Sie können das Haftungsrisiko, das ein Gefahrgutbeauftragter bei Falschberatungen trägt, durch einen breiten Erfahrungsschatz minimieren und sichern sich über einen entsprechenden Versicherungsschutz zusätzlich ab. Darüber hinaus können externe Gefahrgutbeauftragte unabhängig und neutral agieren und somit einen objektiven Blick auf die Situation im Unternehmen werfen. Insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich oder in geringem Umfang mit Gefahrgut zu tun haben, kann die Beauftragung eines externen Gefahrgutbeauftragten kostengünstiger sein als die Einstellung eines internen Gefahrgutbeauftragten.

Externen Gefahrengutbeauftragten buchen: der Service von ProSafeCon

Gefahrgutbeauftragter
Gefahrzettel im Überblick
Als bundesweit tätiger Dienstleister bietet ProSafeCon die Bereitstellung externer Gefahrgutbeauftragter an, die bei allen Fragen rund um die Beförderung gefährlicher Güter mit verschiedenen Verkehrsträgern unterstützen. In einem kostenlosen Erstgespräch mit interessierten Unternehmen ermittelt ProSafeCon den individuellen Bedarf und hilft unbürokratisch weiter. Die Spezialistinnen und Spezialisten begleiten die betreuten Unternehmen durch alle Prozesse, schulen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stehen ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Dabei stellt ProSafeCon als externer Gefahrgutbeauftragter sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen. Alle Aktivitäten werden lückenlos dokumentiert. Jeder Mitarbeitende, der von ProSafeCon geschult wird, erhält eine Bestätigung über die Teilnahme, auch eine Online-Schulung ist möglich. Darüber hinaus ist der Dienstleister für die Erstellung der erforderlichen Dokumente und des Jahresberichts sowie für die Unterstützung der betreuten Unternehmen bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen zuständig.
Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist ein gesetzlich geregelter Prozess und für Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, unerlässlich. Diese Beauftragten übernehmen wichtige Aufgaben, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die Funktion kann sowohl intern als auch durch externe Dienstleister wie ProSafeCon wahrgenommen werden. Letzteres stellt insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich oder in geringem Umfang mit Gefahrgut zu tun haben, eine flexible und kostengünstige Lösung dar.
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