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Quo vadis GGF-Versorgung
Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse. Eine emotionslos-sachliche Betrachtung

Geschäftsführer Pensionszusage vs. Unterstützungskasse

  • 15.04.2025
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Alle Wege führen nach Rom. Zwei davon zur perfekten Geschäftsführer-Versorgung. // © SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG
Die Pensionszusage ist in Verruf geraten. Das hört man immer wieder, Land auf und Land ab. Doch zu Recht? Oder wird hier eher das Kind mit dem Bade ausgeschüttet? Im folgenden Gespräch geht Tilmann Kinkel von der SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG der Frage "Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse" einmal sachlich nach.

Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse
Autor: Tilmann Kinkel

Was ist eigentlich das Problem mit den Pensionszusagen?

Da spielen viele Faktoren hinein. Objektive und subjektive. Die Zusage ist eine Langfristveranstaltung. Zunächst gab es bis 1999 nur Leistungszusagen. Die Zukunft ist nun einmal nicht vorhersehbar. Das macht die Sache schwierig, wenn sich die Verhältnisse ändern. Das Thema ist komplex. Es spielen neben arbeitsrechtlichen vor allem auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Dann gibt es noch zwei Metatrends, die eingewirkt haben:

1. Die langfristig gesunkenen Kapitalmarktzinsen; und
2. Die zunehmende Lebenserwartung

Erstere hat die Renditen von Rückdeckungen schmelzen lassen und letztere den Kapitalbedarf für die Rente erhöht. Beides kann Lücken reißen. Da geht eine Schere auf.

… und subjektive Gründe?

Die Zusagen sind sehr häufig vom Versicherungsvertrieb zusammen mit dem Rückdeckungsvertrag verkauft worden. Das hat das trügerische Gefühl vermittelt, es handele sich mehr oder weniger um eine Versicherung; was es auch, aber eben nicht nur ist.

Viele Geschäftsführer sind davon ausgegangen, dass mit der Unterschrift alles erledigt sei. Entsprechend wenig wachsam ist man gewesen. Manchmel bis zu einem bösen Erwachen.

Und schließlich – quasi eine Mischung aus alldem – mangelt es oft an Betreuung und Sachverstand. Steuerberater stoßen regelmäßig an ihre Grenzen, weil eben viele außersteuerliche Dinge zu beachten sind und der Versicherungsvertrieb selten hinreichend qualifiziert ist.

Klagen sind also berechtigt?

Nicht wirklich. Die Ebenen werden verwechselt. Das Problem ist eher der Umgang, oder besser: fehlende Umgang, mit der Zusage als die Zusage selbst.
Richtig eingerichtet und laufend betreut gibt es mit Zusagen an den Chef keine Probleme. Früher nicht und heute auch nicht.

Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse
So klappts auch mit dem Altersvergnügen.

Als Alternative zur Geschäftsführer-Pensionszusage wird dann die Unterstützungskasse empfohlen?

Ja. Nur werden hierbei häufig ähnliche Fehler gemacht, wie vor 20, 30 Jahren mit der Pensionszusage. Die Unterstützungskasse wird verkauft, als wäre sie nur eine Versicherung, was tatsächlich nicht der Fall ist; jedenfalls nicht nur. Die Bilder gleichen sich. Das ist bedenklich.

Zum Beispiel wird oft die Satzung der Kasse ignoriert. Wir kennen Satzungen, die das Unternehmen unwiderruflich an die Kasse binden. Das ist natürlich für einen Unternehmer indiskutabel.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer braucht ja auch eine Altersversorgung. Wie also vorgehen?

Zunächst ist es sinnvoll – für beide Wege – die Zusage beitragsorientiert zu gestalten. Damit sind Finanzierungslücken systembedingt ausgeschlossen. Sofern die Rückdeckung der Pensionszusage verpfändet ist, saldiert sie mit der Rückstellung in der Handelsbilanz stets zu Null; sie erscheint also nicht.

Wenn man nun nach den jeweils wichtigsten Vorteilen der Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse fragt, was würden Sie antworten?

Fangen wir mit der Pensionszusage an. Das Pensionsvermögen bleibt im Betrieb und kann bei Bedarf für strategische Investitionen genutzt werden. Die Finanzierung ist gerade bei Liquiditätsengpässen flexibler. Und – häufig das auschlaggebende Argument: bei später Zusage und langer Vordienstzeit ist die Erstrückstellung sehr hoch. Damit ist eine starker Steuereffekt verbunden. Das ist ein mächtiges Gestaltungswerkzeug.

In der Rückdeckung kann ich sehr offensiv und investmentorientiert anlegen. Das ist in der Unterstützungskasse nur eingeschränkt möglich.

Zur Unterstützungskasse: Wirtschaftlich betrachtet ist vor allem vorteilhaft, dass die Kumulation des Pensionsvermögens in der Kasse von laufender Besteuerung verschont ist. Es ist finanzmathematisch nachvollziehbar, dass Besteuerung am Ende der laufenden Besteuerung überlegen ist.

Auch sind die Betriebsausgaben für die Dotierung an die Kasse und damit der Steuereffekt höher.

Weiter ist festzuhalten, dass das Pensionsvermögen aus dem unternehmerischen Risiko dauerhaft separiert ist. Es ist im Falle der Insolvenz sicher. Für viele spielt auch eine Rolle, dass die Kassenversorgung normalerweise keine Bilanzberührung hat.

Und die Nachteile?

Man kann fast sagen, dass die Vorteile des einen Weges die Nachteile des anderen sind. Bei der unmittelbaren Pensionszusage unterliegt die Kapitalkumulation der laufenden Besteuerung. Das mindert den Ertrag.

Bei der (rückgedeckten) Unterstützungskasse wird oft übersehen, dass die Finanzierung relativ starr ist. Das Pensionsvermögen kann unter (fast) keinen Umständen an das Unternehmen zurückfließen. Überhaupt ist die Unterstützungskasse relativ strikt reglementiert.

Ein oft vergessener Umstand sind auch die Bedingungen im Todesfall. Die Kasse darf nur an die steuerlich anerkannten Hinterbliebenen leisten. Sind solche – etwa nach einer Scheidung – nicht vorhanden, verfällt das Pensionsvermögen für die Erben. Das ist in der Regel nicht erwünscht.

Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse
Geprüft, für gut befunden und genehmigt.

Das kann bei der Pensionszusage nicht passieren?

Richtig. Die Geschäftsanteile des Erblassers gehören zum Erbe. Das Pensionsvermögen gehört zu den Anteilen. Es kann damit uneingeschränkt mit diesen vererbt werden.

Wenn das so komplex ist: Warum dann über den Betrieb vorsorgen und nicht privat?

Einfach, weil es teurer oder weniger flexibel ist. Steuerlich kommt privat nur die Basis- oder Rüruprente in Frage. Bei ähnlicher Steuerwirkung hat die Betriebsrente den wichtigen Vorteil abgefunden werden zu können. Etwa bei Erkrankung und dadurch kürzerer Lebenserwartung. Die „einfache“ betriebliche Alternative, die Direktversicherung, reicht wegen der lohnsteuerlichen Begrenzung in der Regel nicht aus.

Wenn Sie jetzt Ihren besten Kumpel in dieser Sache beraten. Wie gehen Sie vor?

Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht. In der Frage Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse gibt es nicht gut oder schlecht. Es gibt nur für den jeweiligen Fall passend und weniger passend. Beide Wege haben ihre Berechtigung und ihren Nutzen. Wir arbeiten meist mit einer Art Entscheidungsmatrix und ermitteln so die Präferenzen. Das kann zum Beispiel der Steuereffekt sein. Oder der sichere und wirtschaftliche Kapitalaufbau.

Wir raten stets zu beitragsorientierten Gestaltungen.

In beiden Fällen ist wichtig, dass die Zusage stimmig ist und der Leistungsplan der Kasse passt.

Wichtig ist auch eine ertragreiche Kapitalanlage und maximale Flexibilität bei Zufluss der Leistung aus steuerlichen Gründen. Auf die Wahl der Kasse kommt es also an.

Betriebsrenten sind eben nie „nur eine Versicherung“.

Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsführerversorgung begleitet und betreut werden muss. Das gilt auch für beide Varianten. Dann klappt's auch mit dem Nachbarn, der Steuerberatung und der Betriebsprüfung.

Vielen Dank für das Gespräch


Geschäftsführer-Pensionszusage vs. Unterstützungskasse? Eine einfache Antwort, welcher Weg der bessere ist, gibt es nicht, wie Tilmann Kinkel im Gespräch dargelegt hat. Der Autor Tilmann Kinkel ist Geschäftsführer bei der SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG.
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