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Gold steuerfrei: Alles, was Unternehmen zu diesem Thema wissen müssen

Gold steuerfrei

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© SOLIT Premium Consulting
Gold wird weltweit geschätzt wegen seines Wertes und seiner Beständigkeit. So überdauert das Edelmetall seit jeher Finanzkrisen und birgt weitere Vorteile. Beispielsweise kann Anlagegold steuerfrei erworben werden. Als Anlagegold gelten Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, Gold als steueroptimierte Sachzuwendung für ihre Mitarbeiter sowie Dritte einzusetzen. Wie genau dies funktioniert, erfahren Interessierte im folgenden Beitrag.



Geheimtipp: Gold als steueroptimierte Sachzuwendung

Gold steuerfrei
Dr. Oliver Wilhelm, Head of SOLIT Premium Consulting, Spezialist für Geschäftskunden und institutionelle Anleger
Wer für seine Mitarbeiter neben dem Gehalt einen zusätzlichen Anreiz schaffen möchte, der kann auf Sachzuwendungen zurückgreifen. Eine Sachzuwendung eignet sich ideal als Mittel zur Mitarbeiterbindung und Motivation. Darüber hinaus ist ein Geschenk zu einem speziellen Anlass, wie etwa einem Firmenjubiläum oder einer Heirat, ein Ausdruck der allgemeinen Wertschätzung.

Wie der Begriff Sachzuwendung vermuten lässt, ist die Auszahlung in Bargeld nicht möglich. Das heißt, Goldmünzen, die in einigen Ländern noch als Zahlungsmittel eingesetzt werden, sind ebenfalls ungeeignet. Laut den Experten der SOLIT Premium Consulting gibt es mit Feingoldbarren in verschiedenen Stückelungen aber genügend Alternativen. Dazu später mehr.

Was gibt es nun für Sachzuwendungen? Klassische Sachzuwendungen vom Arbeitgeber sind beispielsweise Gutscheine aller Art. Sie sind mit derzeit 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat vergleichsweise niedrig angesetzt, aber steuerfrei und gelten als weitverbreitet. Hinzu kommen Aufmerksamkeiten in Höhe von derzeit 60 Euro, die einmal jährlich steuerfrei vergeben werden dürfen, wie etwa zu Geburtstagen oder bei einer Beförderung. Für 60 Euro bekommt man aktuell allerdings gerade einmal ein Gramm Gold steuerfrei.

Deutlich weniger bekannt sind pauschal versteuerte Sachzuwendungen. Der Unterschied: Der sogenannte Zuwendungsbetrag ist mit bis zu 10.000 Euro pro Person und Jahr deutlich höher angesiedelt. Der Betrag darf ebenfalls nicht einfach in Geld ausgezahlt werden, aber mit Gold gibt es eine interessante Alternative. So investiert man gewissermaßen in eine beständige "Krisenwährung".

Gold steuerfrei? Wie auch Unternehmen profitieren

Gold steuerfrei
Das SOLIT-Premium-Beratungsteam betreut europaweit Unternehmen und Firmenkunden in allen Fragen der Edelmetallanlage
Goldbarren zum Betriebsjubiläum oder als Sonderbonus für bemerkenswerte Erfolge im Job? Pauschal versteuerte Sachzuwendungen von bis zu 10.000 Euro pro Person und Jahr sind ideal, um Beschäftigte bei der Einkommensteuer zu entlasten. Unternehmen können die "Goldzuwendungen" wiederum als Betriebskosten absetzen. So entsteht eine Win-win-Situation.

Selbstverständlich tauchen hierbei auch diverse Fragen auf: Wie hoch muss der Betrag sein beziehungsweise müssen es wirklich 10.000 Euro sein
– oder ab welchem Betrag lohnt sich dieses Modell?

Das hängt in aller Regel davon ab, wie hoch das Einkommen und die Steuerbelastung der jeweiligen Person sind. Das Ziel ist es schließlich, möglichst viel von der Zuwendung zu erhalten, also einen höheren Brutto-Netto-Vorteil als bei einer herkömmlichen Geldzuwendung zu erzielen. Möchte man etwas tiefer stapeln, nimmt man einen Zuwendungsbetrag von 2.000 Euro als Beispiel. Wird dieser Betrag jemandem mit einem monatlichen Einkommen von 3.500 Euro als Goldzuwendung gegeben, bleiben ihm nach der Pauschalbesteuerung noch etwa 83 Prozent von den 2.000 Euro. Anders sieht es aus, wenn derselbe Mitarbeiter den Bonus als Geldzahlung erhalten würde, denn dann blieben ihm nach Abzug der Einkommensteuer nur rund 56 Prozent von dem Betrag.
SOLIT Premium



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Gold steuerfrei
SOLIT Premium für gehobene Ansprüche an die individuelle und professionelle Edelmetall-Beratung
SOLIT Premium gilt als renommierte Adresse, wenn es um Edelmetall-Wünsche von privaten wie gewerblichen Kunden geht. Neben Edelmetallen als steueroptimierte Sachzuwendung geht es häufig um das Thema Vermögenssicherung. Das Team von SOLIT Premium weiß aufgrund der langjährigen Kundenbeziehungen, dass es das oberste Gebot bei der Beratung ist, auf die jeweils individuellen Ziele und Vorstellungen zu achten.

Eines haben allerdings viele Kunden gemeinsam. Das Vermögen, das sich im Besitz der eigenen Familie befindet, wurde zumeist über Generationen aufgebaut. Es wurden Unternehmen gegründet, Immobilien wurden erworben – und trotzdem sind viele auf der Suche nach einer weiteren Möglichkeit, um ihr Vermögen zu sichern. Abgesehen von der steigenden Inflation der Papierwährung kann man diese Tatsache darauf zurückführen, dass die Volatilität der internationalen Märkte stark zugenommen hat.

Wer Gold steuerfrei erwerben möchte, kann dies mithilfe von SOLIT Premium online tun und die Edelmetalle werden mit einem versicherten Versand an den gewünschten Lagerort gebracht. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist, dass SOLIT Premium eine bankenunabhängige Lagerung anbietet. Wer außerdem sein Gold steuerfrei veräußern möchte, der kann sich für einen Abverkauf entscheiden. Hierbei ist zum einen die Haltedauer von einem Jahr zu beachten und zum anderen, dass Gewinne über 600 Euro im Jahr entsprechend versteuert werden müssen.
Steuerfreie Zuwendungen


Die Experten von SOLIT Premium bieten eine umfassende Beratung zum Thema Gold als steuerfreie beziehungsweise steueroptimierte Zuwendung an. Die Beratungsleistung ist für Kunden kostenlos und gekennzeichnet durch ein höchstmögliches Maß an Diskretion und Transparenz. Für ihre Arbeit erhält das Team um Dr. Oliver Wilhelm, Head of SOLIT Premium Consulting, regelmäßig viel Lob. Neben den Mitarbeitern können übrigens auch Geschäftsführer und andere Personen Sachzuwendungen erhalten. Mehr dazu erfahren Interessierte hier.
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