Gold steuerfrei: Alles, was Unternehmen zu diesem Thema wissen müssen
Gold steuerfrei
- 18.09.2023

Geheimtipp: Gold als steueroptimierte Sachzuwendung

Wie der Begriff Sachzuwendung vermuten lässt, ist die Auszahlung in Bargeld nicht möglich. Das heißt, Goldmünzen, die in einigen Ländern noch als Zahlungsmittel eingesetzt werden, sind ebenfalls ungeeignet. Laut den Experten der SOLIT Premium Consulting gibt es mit Feingoldbarren in verschiedenen Stückelungen aber genügend Alternativen. Dazu später mehr.
Was gibt es nun für Sachzuwendungen? Klassische Sachzuwendungen vom Arbeitgeber sind beispielsweise Gutscheine aller Art. Sie sind mit derzeit 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat vergleichsweise niedrig angesetzt, aber steuerfrei und gelten als weitverbreitet. Hinzu kommen Aufmerksamkeiten in Höhe von derzeit 60 Euro, die einmal jährlich steuerfrei vergeben werden dürfen, wie etwa zu Geburtstagen oder bei einer Beförderung. Für 60 Euro bekommt man aktuell allerdings gerade einmal ein Gramm Gold steuerfrei.
Deutlich weniger bekannt sind pauschal versteuerte Sachzuwendungen. Der Unterschied: Der sogenannte Zuwendungsbetrag ist mit bis zu 10.000 Euro pro Person und Jahr deutlich höher angesiedelt. Der Betrag darf ebenfalls nicht einfach in Geld ausgezahlt werden, aber mit Gold gibt es eine interessante Alternative. So investiert man gewissermaßen in eine beständige "Krisenwährung".
Gold steuerfrei? Wie auch Unternehmen profitieren

Selbstverständlich tauchen hierbei auch diverse Fragen auf: Wie hoch muss der Betrag sein beziehungsweise müssen es wirklich 10.000 Euro sein
– oder ab welchem Betrag lohnt sich dieses Modell?
Das hängt in aller Regel davon ab, wie hoch das Einkommen und die Steuerbelastung der jeweiligen Person sind. Das Ziel ist es schließlich, möglichst viel von der Zuwendung zu erhalten, also einen höheren Brutto-Netto-Vorteil als bei einer herkömmlichen Geldzuwendung zu erzielen. Möchte man etwas tiefer stapeln, nimmt man einen Zuwendungsbetrag von 2.000 Euro als Beispiel. Wird dieser Betrag jemandem mit einem monatlichen Einkommen von 3.500 Euro als Goldzuwendung gegeben, bleiben ihm nach der Pauschalbesteuerung noch etwa 83 Prozent von den 2.000 Euro. Anders sieht es aus, wenn derselbe Mitarbeiter den Bonus als Geldzahlung erhalten würde, denn dann blieben ihm nach Abzug der Einkommensteuer nur rund 56 Prozent von dem Betrag.
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Eines haben allerdings viele Kunden gemeinsam. Das Vermögen, das sich im Besitz der eigenen Familie befindet, wurde zumeist über Generationen aufgebaut. Es wurden Unternehmen gegründet, Immobilien wurden erworben – und trotzdem sind viele auf der Suche nach einer weiteren Möglichkeit, um ihr Vermögen zu sichern. Abgesehen von der steigenden Inflation der Papierwährung kann man diese Tatsache darauf zurückführen, dass die Volatilität der internationalen Märkte stark zugenommen hat.
Wer Gold steuerfrei erwerben möchte, kann dies mithilfe von SOLIT Premium online tun und die Edelmetalle werden mit einem versicherten Versand an den gewünschten Lagerort gebracht. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist, dass SOLIT Premium eine bankenunabhängige Lagerung anbietet. Wer außerdem sein Gold steuerfrei veräußern möchte, der kann sich für einen Abverkauf entscheiden. Hierbei ist zum einen die Haltedauer von einem Jahr zu beachten und zum anderen, dass Gewinne über 600 Euro im Jahr entsprechend versteuert werden müssen.