Altersvorsorge mit Pensionszusage für Geschäftsführer
Pensionszusage Geschäftsführer
- 02.03.2023

Betriebliche Rente für Geschäftsführer – geht das überhaupt?
Wenn man an die betriebliche Altersvorsorge denkt, dann hat man in der Regel die Belegschaft eines Unternehmens im Fokus. Dass auch viele Geschäftsführer ein Anrecht auf betriebliche Rente haben, das wissen Betroffene oftmals nicht. Und wenn sie es doch wissen, dann gehen sie die ausgetretenen Wege der Versicherungsgesellschaften. Das häufige Ergebnis: wenig transparente, teure und kaum rentable Verträge. Und noch ein weiteres Problem: Versicherungsmakler sind nicht unabhängig. Sie leben in der Regel von Vermittlungsprovisionen, die sie von den Anbietern erhalten. Damit ist ein Interessenkonflikt unvermeidbar. Doch die betriebliche Vorsorge kann mehr als das, was Versicherungsmakler zu bieten haben. Wenn man sie richtig gestaltet, können Geschäftsführer und Unternehmen gleichermaßen profitieren.Wie man aus der Altersvorsorge für Geschäftsführer ein Win-win-Modell macht, das weiß die Eller Consulting mit Büros in Stuttgart und Tübingen/Reutlingen. Seit über 20 Jahren ist Eller Consulting darauf spezialisiert, die Versorgungslücke von Geschäftsführern beim Eintritt ins Rentenalter zu schließen. Das Mittel für diesen Zweck ist weder eine Direktversicherung noch eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Eller Consulting setzt in den meisten Fällen auf die kostengünstige, rentable und überdurchschnittlich sichere Direktzusage beziehungsweise Pensionszusage auf Basis von ETFs oder Indexfonds. Neben der steuerlichen Entlastung beider Seiten – Unternehmen und Geschäftsführer – bietet diese Form der Pensionszusage für Geschäftsführer noch zahlreiche andere Vorteile.
Wenn Firma und Chef gleichermaßen profitieren
ETF-Pensionszusagen verursachen geringe Kosten. Denn im Gegensatz zu Versicherungen werden bei ETFs und Co. keine versteckten Kosten fällig. Eine "kostenlose" Versicherungsvermittlung durch einen Makler ist nämlich keineswegs kostenlos. Denn die Provisionen, die der Makler erhält, werden in die Beiträge für den Versicherungsnehmer bereits eingerechnet. Das bedeutet, dass die Versicherungskunden die Provision und damit mehr Geld als sie idealerweise zahlen müssten. ETFs bringen keine Provisionen. Sie bringen Rendite. Und die geht dahin, wo sie hingehört: auf das Konto des Unternehemns beziehungsweise Geschäftsführers. ETFs sind wie alle Fonds zudem breit gestreut. Sie bilden einen Marktquerschnitt ab und reduzieren damit das Ausfallrisiko auf ein Minimum. Das ist in den heutigen unsicheren Zeiten ein deutliches Plus. Noch ein Vorteil der fondsgedeckten Pensionszusage für Geschäftsführer: Sie sind bei der Zahlung der Beiträge flexibel. Die Höhe kann relativ frei gewählt werden. Außerdem sind jederzeit auch Sonderzahlungen möglich.Nun gibt es allerdings viele verschiedene Formen des Geschäftsführerpostens. Und nicht alle sind gleichermaßen berechtigt, eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Geschäftsführer von Einzelunternehmen, GbR, OHG und KGs dürfen es nicht. Geschäftsführer von GmbH, KGaA oder AG (ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung) dürfen allerdings sehr wohl eine betriebliche Versicherung abschließen. Auch wenn die letztgenannten mit Unternehmensbeteiligung oder gar einer beherrschenden Stellung ausgestattet sind, kommt die bAV in Betracht. Die Eller Consulting arbeitet in diesem Segment bereits seit mehr als 20 Jahren und kennt alle Rahmenbedingungen, die für die lukrative Form der Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllt werden müssen.
Pensionszusage für Geschäftsführer und unabhängige bAV-Beratung
