Pensionszusagen kontrollieren und reparieren – Zeitbomben entschärfen
Wie eine gute Idee zur Belastung wird
Pensionszusagen kontrollieren und reparieren
- 16.04.2025

Wenn Pensionszusagen so etwas Schlimmes sind: Warum gibt es dann so viele?

Die Zusagen haben einen weiteren Vorteil: Sie sind zwar Betriebsausgaben, bedeuten aber nicht zwingend Liquiditätsabfluss.
Schließlich hat der Markt "gerufen". Viele Versicherungsvermittler haben die Chance gesehen, großvolumige Verträge als Rückdeckung zu verkaufen.
Und schließlich brauchen aus Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) lebenslange Einnahmen – auch über das Arbeitsleben hinaus. Zumal sie in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Also rundum sinnvoll?
Im Prinzip ja. Wenn da nicht die Komplexität des Themas wäre.Betriebsrente ist interdisziplinär. Der einseitig Blick auf Steuern oder Versicherung greift immer zu kurz. Wir haben immer eine arbeitsrechtlich bindende Zusage. Auch wenn der Chef den Vertrag mit sich selbst schließt, ist er dennoch zu behandeln wie unter Fremden.
Die besondere Situation des GGF als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person hat in der Vergangenheit wohl eingeladen, Gestaltungsspielräume zu überdehnen. In der Folge gibt es seit Jahren ein Fülle von Urteilen und Verwaltungsvorschriften, die es zu beachten gilt. Das Feld ist sehr volatil.
Damit ist ein Kernproblem umrissen: Versicherungsvermittler sind in der Mehrheit nicht in betrieblicher Altersversorgung ausgebildet. Für Steuerberater ist es ein Randthema, noch dazu ein komplexes. Es ist für eine Kanzlei kaum wirtschaftlich sinnvoll oder möglich – neben all den anderen jährlichen Veränderungen – auch hier Know-how zu erwerben und aktuell zu halten. Oder um ein Bild zu verwenden: Sie haben ein schönes Auto gekauft. Leider gibt es keine Fachwerkstatt in der Nähe. Es bleibt dann irgendwann liegen.
Aber wie und wer kriegt es dann wieder flott?

Im Ernst: Wir empfehlen grundsätzlich die Situation der Firma und der Zusage regelmäßig zu prüfen. Eine Inspektion also.
Das unterbleibt oft. Am häufigsten wird noch nach der Finanzlage geschaut. Auch weil die Versicherer Angang der 2000er häufig auf Lücken verwiesen und das mit Nachfinanzierungsangeboten verbunden haben.
Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Mit Schreiben vom 09.12.2016 hat das Finanzministerium auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) reagiert und die Bedingungen für ein steuerlich akzeptiertes Pensionsalter neu definiert. Für Zusagen, die diesen Regeln nicht entsprechen, gab es eine Frist für die "Heilung" bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das nach dem 09.12.2016 beginnt; also meist bis 31.12.2017. Bis dahin nicht "geheilte" Zusagen sind als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu werten. Uns begegnen – leider – immer wieder Zusagen, bei denen dies unterlassen wurde.
Das hört sich nach Totalschaden an – um im Bild zu bleiben.
Ja, Genaugenommen schon.Man findet daneben viele Kleinigkeiten, die eher unangenehm sind. Ein Beispiel: Nach einer Scheidung gibt es eine/n neue/n Lebensgefährten/in aber die (geschiedene) Ehefrau ist aus der Zusage noch begünstigt. Das ist fast nie erwünscht. Apropos Scheidung: Im Zuge des Versorgungsausgleichs werden auch betriebliche Anwartschaften geteilt. Das kann zu kuriosen Situationen führen, wenn etwa die geschiedene Exfrau verstirbt und deren neuer Lebenspartner nun aus dem Betrieb eine Hinterbliebenenrente erhält.
Das will doch im Ernst keiner?
Natürlich nicht. Das muss auch nicht passieren. Das passiert auch nicht, wenn man nach 2009 und der Reform des Versorgungsausgleichs sich die Zusage angesehen hätte.Um noch einmal auf den Fall Scheidung zurückzukommen: Häufig ist unklar, welche Ehefrau gemeint ist. Die zum Zeitpunkt der Zusage oder die zum Zeitpunkt des Todes. Abgesehen von den unschönen Erbstreitigkeiten kann das Detail auch zum Super-GAU für die Zusage werden. Das Problem ist die Unklarheit.
Das Steuerrecht verlangt, dass Zusagen
… eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten,
… um steuerlich anerkannt zu werden. Das ist nicht erst seit gestern so. Es verwundert vor diesem Hintergrund wie oberflächlich und schlampig manche Zusagen formuliert sind. Hier gilt: Doppelt genäht hält besser.
Alles zusammen: Was können Sie Unternehmen raten, um Pensionszusagen kontrollieren und reparieren zu können?

Das gilt vor allem, aber nicht nur, für die Zusagen an den Chef.
Das hat auch noch einen anderen Vorteil: Die Pensionszusage ist eine Langfrist-Veranstaltung. Kein Unternehmen verläuft konstant. Je früher und man sich kümmert, Pensionszusagen zu kontrollieren und zu reparieren, desto mehr Optionen hat man bei der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen.