Wie durch Nachweis der Restnutzungsdauer die Abschreibung optimiert werden kann
Restnutzungsdauer
- 11.09.2023

Mit kürzerer Restnutzungsdauer schneller und mehr abschreiben
Auch wenn die Pauschalisierung zu Vereinfachungszwecken zumindest nachvollziehbar erscheint, mindert sie die Steuergerechtigkeit. Denn natürlich gibt es individuelle Einflussfaktoren, die die tatsächliche Restnutzungsdauer von Immobilien beeinflussen. Das gilt ganz besonders für Immobilien, bei denen es sich nicht um Neubauten handelt.Für die pauschale Abschreibung ist es irrelevant, wie alt eine Immobilie ist oder wie stark sie bereits genutzt wurde. Der Abschreibungszeitraum beginnt mit jedem Kauf von vorn. Selbst dann also, wenn das Haus schon 100 Jahre auf dem Buckel hat und einen Investitionsstau aufweist.
Restnutzungsdauer-Gutachten als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Dabei tritt ein natürlicher Wertverlust aufgrund von Abnutzung, Alterung und technologischer Weiterentwicklung oft weitaus früher ein. Regelmäßig lohnt sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer bereits, wenn das Gebäude 25 Jahre und älter ist. Insbesondere dann, wenn es bisher nicht umfangreich saniert wurde.Ist durch ein entsprechendes Gutachten eine geringere Restnutzungsdauer nachgewiesen, verringert sich der Zeitraum, über den das Gebäude abgeschrieben werden kann. Ein kürzerer Abschreibungszeitraum bedeutet eine höhere Abschreibungssumme pro Jahr. Insgesamt kann die Immobilie also schneller abgeschrieben werden.
Je schneller abgeschrieben wird, desto besser für Vermieter

Die Restnutzungsdauer ist somit eine der wenigen Möglichkeiten, mit der man heute noch die Steuerlast als Vermieter optimieren kann. Denn der Bundesfinanzhof sowie zahlreiche Finanzgerichte haben mehrfach entschieden, dass die Finanzämter die tatsächliche Restnutzungsdauer zur Berechnung der Immobilienabschreibung berücksichtigen müssen. Vorausgesetzt, die Schätzung der Restnutzungsdauer ist realistisch und plausibel.
Kostenlose Ersteinschätzung zur Restnutzungsdauer
Vermieter sollten Gutachter beauftragen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. So wie die Sachverständigen von Nutzungsdauer.com, die auf Gutachten zur Restnutzungsdauer spezialisiert sind. Der große Vorteil hier: Im ersten Schritt erfolgt eine kostenlose Ersteinschätzung der jeweiligen Immobilie. Anhand weniger Angaben prüfen die Experten, ob eine Neubewertung der Restnutzungsdauer steuerliche Vorteile bietet.Diese Ersteinschätzung liefert eine erste Prognose, ob die Erstellung eines Gutachtens wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Prüfung ist im Interesse der Kunden und von Nutzungsdauer.com. Denn der Anbieter gewährt jedem Kunden einen Rechtsschutz sowie eine Geld-zurück-Garantie.
Sollte das von Nutzungsdauer.com angefertigte Gutachten abgelehnt werden, legen die Experten gemeinsam mit einer spezialisierten Steuerkanzlei Einspruch ein und bestreiten im Zweifel sogar den Rechtsweg, ohne dass dem Vermieter dadurch Kosten entstehen. Sollte auch das nicht erfolgreich sein, erhält der Kunde das Honorar für den Gutachter vollständig zurück. Vermieter gehen demnach während des gesamten Prozesses keinerlei Risiko ein und können nur profitieren.