Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, ist in Köln in guten Händen: in denen von Fachanwälten
strafrecht köln
- 04.02.2025

Welche Delikte unter das Strafrecht fallen und wie sie kategorisiert werden
Der Begriff "Allgemeines Strafrecht" ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Unter Juristen besteht jedoch Einigkeit, dass hierunter die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Straftaten fallen. Abzugrenzen sind diese von Delikten, die sich aus Nebengesetzen wie der Insolvenzordnung, dem Chemikaliengesetz oder dem Straßenverkehrsgesetz ergeben.Zu den bekanntesten und häufigsten Delikten des Allgemeinen Strafrechts zählen der Diebstahl, Körperverletzungsdelikte sowie Beleidigungen und üble Nachrede. Der Diebstahl gemäß Paragraf 242 StGB ist ein typisches Massendelikt, das alltäglich von Ermittlungsbehörden bearbeitet wird. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren.
Körperverletzungsdelikte umfassen sowohl die einfache (Paragraf 223 StGB) als auch die gefährliche Körperverletzung (Paragraf 224 StGB) und die Körperverletzung mit Todesfolge (Paragraf 227 StGB). Hier variieren die Strafandrohungen je nach Schwere von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Beleidigungen (Paragraf 185 StGB) und üble Nachrede (Paragraf 186 StGB) spielen vor allem durch die Nutzung sozialer Medien eine immer größere Rolle. Diese Delikte werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet.
Die Delikte lassen sich auf verschiedene Weise kategorisieren. Eine zentrale Unterscheidung erfolgt nach dem Strafmaß: Verbrechen sind Delikte, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, während Vergehen eine kürzere Haft oder eine Geldstrafe vorsehen. Eine weitere Einteilung erfolgt nach den geschützten Rechtsgütern. Hierzu zählen Vermögen, Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit und öffentliche Ordnung.
Bereits dieser kurze Abriss zeigt die Komplexität des Allgemeinen Strafrechts.
Wichtig: grundlegende Rechte und juristischer Beistand

Die Kenntnis dieser Rechte ist daher ebenso wichtig wie die frühzeitige, umfassende juristische Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist unverzichtbar für Menschen, die bereits in einem laufenden Ermittlungsverfahren stehen, aufgrund eines möglichen Strafverfahrens juristischen Beistand benötigen oder sich präventiv über Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten informieren möchte – sei es als Betroffener, Angehöriger oder Vertrauensperson. In jeder der genannten Situationen gilt: Eine etablierte Kanzlei mit spezialisierten Anwälten kann entscheidend für die erfolgreiche Strafverteidigung sein.
Strafverteidiger leisten wesentlichen Beistand in allen Phasen eines Verfahrens. Sie analysieren die Vorwürfe, prüfen Beweise und vertreten die Interessen ihrer Mandanten gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. In spezifischen Bereichen des Strafrechts wie dem Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht oder Kapitalstrafrecht bringen Strafverteidiger vertieftes Fachwissen und Erfahrung ein. Sie klären über die rechtlichen Folgen auf und entwickeln Strategien zur Verteidigung.
Bei sensiblen Vorwürfen, etwa im Sexual- oder Umweltstrafrecht, achten Strafverteidiger nicht nur auf die juristische Verteidigung, sondern auch auf die Wahrung der Würde und der wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen. Bei Ordnungswidrigkeiten setzen sie sich dafür ein, Sanktionen wie Bußgelder abzuwenden oder zu mindern.
Fachanwälte für Strafrecht in Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach, Kleve und Krefeld

Die Fachanwälte und Strafverteidiger leisten umfassende Unterstützung in allen Phasen strafrechtlicher Verfahren, mit einem besonderen Fokus auf die frühzeitige Einflussnahme während des Ermittlungsverfahrens. Bereits in dieser Phase informieren die Anwälte über grundlegende Rechte wie das oben erwähnte Aussageverweigerungsrecht und setzen sich durch gezielte Interventionen dafür ein, Verfahren einzustellen beziehungsweise das Strafmaß zu mindern.
In Hauptverfahren und zu anderen Gerichtsterminen verfolgt Göbel & Partner individuell abgestimmte Verteidigungsstrategien. Jeder Fall wird einer differenzierten Analyse unterzogen, um seinen spezifischen Umständen und rechtlichen Besonderheiten gerecht zu werden. Das erfahrene Team analysiert Schwächen und Fehler in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und kooperiert bei Bedarf mit externen Experten wie Gutachtern und privaten Ermittlern, um die Verteidigung optimal vorzubereiten und durchzuführen.
Über große Kompetenz und Souveränität verfügt die Kanzlei in den Rechtsgebieten Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.
Besonderen Wert legt die Kanzlei auf die persönliche Betreuung. Vertrauen, Transparenz und ehrliche Kommunikation bilden die Grundlage ihrer Arbeit. Ziel ist es, die Interessen der Mandanten ebenso diskret wie engagiert zu vertreten. In Notfällen ist die Kanzlei rund um die Uhr per WhatsApp, E-Mail oder Telefon erreichbar.