Erbpacht: der neue Teilverkauf?
Teilverkauf
- 06.11.2025
Ist ein Teilverkauf (noch) sinnvoll?
Der Teilverkauf galt lange Zeit als eine attraktive Möglichkeit, finanzielle Mittel freizusetzen und gleichzeitig im vertrauten Zuhause wohnen zu bleiben. Das Prinzip ist leicht verständlich: Eigentümer veräußern zwischen 20 und 50 Prozent ihres Hauses oder ihrer Wohnung an einen Investor und erhalten die entsprechende Summe sofort ausgezahlt – etwa, um ihre Rente zu ergänzen oder persönliche Wünsche zu erfüllen. Gleichzeitig behalten sie das lebenslange Wohnrecht und geben ihr Zuhause nicht vollständig aus der Hand.Allerdings bringt auch dieses Modell bestimmte Rahmenbedingungen mit sich, die man kennen sollte:
- Für das weitere Wohnen fällt eine monatliche Nutzungsgebühr an – vergleichbar mit einer Miete im eigenen Zuhause. Je nach Rentenhöhe kann dies eine zusätzliche finanzielle Planung erforderlich machen.
- Der Teilkäufer erhält Mitspracherechte, beispielsweise bei einem späteren Gesamtverkauf. In der Praxis bedeutet das häufig, dass er diesen Verkauf initiiert und durchführt. Zudem legt er in der Regel die Höhe der Maklerprovision fest – und diese wird oft auf den gesamten Verkaufspreis berechnet, nicht nur auf den verbliebenen Anteil der bisherigen Eigentümer. Das kann zu zusätzlichen Kosten führen, die man im Vorfeld einkalkulieren sollte.
- Die Verträge rund um einen Teilverkauf sind komplex und enthalten zahlreiche Detailregelungen. Dazu gehören etwa langfristige Nutzungsentgelte, Regelungen zu Instandhaltungs- und Renovierungskosten oder die Verteilung von Wertsteigerungen. Diese Punkte machen es mitunter schwierig, die tatsächlichen Belastungen und Vorteile über einen längeren Zeitraum klar abzuschätzen.
Was bedeutet Erbbaurecht beziehungsweise Erbpacht?
Wer sich in Immobilienportalen bewegt oder mit Maklern in Kontakt ist, hört mittlerweile immer häufiger die Begriffe Erbbaurecht sowie Erbpacht. Auch diese Option ermöglicht eine Immobilienverrentung, allerdings bringt sie gegenüber dem Teilverkauf einige wichtige Vorteile mit sich:- Das Haus bleibt vollständiges Eigentum der Besitzer und sie können es uneingeschränkt weiter nutzen.
- Der Erbpachtzins fällt in der Regel günstiger aus als die monatliche Nutzungsgebühr beim Teilverkauf.
- Da die Erbpacht seit über 100 Jahren etabliert ist, sind die Rechtslage klar und die Verträge eindeutig geregelt. Dies sorgt für eine hohe Transparenz.
Warum ist das Erbbaurecht so besonders?
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