Versorgungsordnung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Versorgungsordnung
- 09.07.2020
 
			Informations- und Erfüllungspflicht
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten darüber informieren, welche Möglichkeiten mit der betrieblichen Altersversorgung ihnen zur Verfügung stehen - das hat der Gesetzgeber Anfang 2018 unmissverständlich klargestellt. Die Auskunftspflicht sollte in jedem Unternehmen in die Erstellung einer eigenen, schriftlich verfassten Versorgungsordnung münden. Der Arbeitgeber hat aber in Sachen Betriebsrente nicht nur Pflichten, sondern auch ein paar Rechte. So kann sich ein Unternehmen beispielsweise entscheiden, welchen Dienstleister es mit der betrieblichen Altersvorsorge beauftragen möchte. Mit Dienstleister sind dabei nicht nur ein oder mehrere Versicherungsgesellschaften gemeint, sondern auch Vermittler von Rentenprodukten.Da der Arbeitgeber neben der Informationspflicht auch die so genannte Erfüllungspflicht zu beachten hat, ist die Wahl des richtigen Dienstleisters keine unerhebliche Angelegenheit. Die Erfüllungspflicht besagt, dass der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haftbar gemacht werden kann - und zwar selbst dann, wenn es sich um externe Pensionskassen oder Direktversicherungen handelt. Es ist also wichtig, bei der Wahl des Rentenanbieters auf dessen langfristige Leistungsfähigkeit zu achten. Welche Anbieter für Renten und betriebliche Altersvorsorge zum jeweiligen Unternehmen und den Angestellten passen, das sollten Firmenverantwortliche mit erfahrenen Experten besprechen.
Unabhängige Beratung für die passende Versorgungsordnung
				Ein unabhängiger Experte für betriebliche Altersversorgung ist Uwe Thierbach. Seit 2003 kümmert sich der Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz im fränkischen Cadolzburg um betriebliche Renten und auf Sachwerte orientierte Finanzberatung. Thierbach ist zertifiziert nach der DIN-Norm 77230, die seit 2019 eine genormte Analyse für Finanzberater formuliert. Thierbach hilft Unternehmen bei der Einrichtung einer individuell passenden Versorgungsordnung und bei der Wahl der richtigen Versorgungsanbieter. Ob Unterstützungskasse, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung oder direkte Pensionszusage - es gibt eine Reihe verschiedener Modelle für die haftungssichere Versorgungsordnung von Unternehmen. Sie alle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig erwogen und mit den Rahmenbedingungen des jeweiligen Arbeitgebers in Einklang gebracht werden müssen. Uwe Thierbach kümmert sich seit 17 Jahren schwerpunktmäßig um genau diese Aspekte der Ruhestandsfinanzierung.
Pflichten und Chancen
				Für viele Unternehmen ist die attraktive Gestaltung einer betriebsinternen Versorgungsordnung auch ein gutes Argument zur langfristigen Mitarbeiterbindung und nicht selten ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um begehrte Fachkräfte. Eine Unternehmenskultur, die immer das langfristige Wohl der Beschäftigten im Auge behält, überzeugt eher als ein Arbeitgeber, der die Rentenfrage als lästige Pflicht auffasst. Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich aufgrund der vielen rechtlichen Änderungen der letzten Jahre neue Gestaltungsräume nutzen. Uwe Thierbach unterstützt bundesweit Firmen bei der Ausgestaltung einer effizienten und passenden Versorgungsordnung.