Uwe Thierbach Betriebliche Altersvorsorge & Finanzberatung
Uwe Thierbach Betriebliche Altersvorsorge & Finanzberatung

Versorgungsordnung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Versorgungsordnung

Seit Anfang 2018 gelten neue Bestimmungen für die Auskunftspflicht von Arbeitgebern im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung. Was bei der Versorgungsordnung zu beachten ist und welche Rentenprodukte infrage kommen - darüber informiert das unabhängige Maklerbüro Betriebliche Altersvorsorge & Finanzberatung mit Sitz im fränkischen Cadolzburg.

Informations- und Erfüllungspflicht

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten darüber informieren, welche Möglichkeiten mit der betrieblichen Altersversorgung ihnen zur Verfügung stehen - das hat der Gesetzgeber Anfang 2018 unmissverständlich klargestellt. Die Auskunftspflicht sollte in jedem Unternehmen in die Erstellung einer eigenen, schriftlich verfassten Versorgungsordnung münden. Der Arbeitgeber hat aber in Sachen Betriebsrente nicht nur Pflichten, sondern auch ein paar Rechte. So kann sich ein Unternehmen beispielsweise entscheiden, welchen Dienstleister es mit der betrieblichen Altersvorsorge beauftragen möchte. Mit Dienstleister sind dabei nicht nur ein oder mehrere Versicherungsgesellschaften gemeint, sondern auch Vermittler von Rentenprodukten.

Da der Arbeitgeber neben der Informationspflicht auch die so genannte Erfüllungspflicht zu beachten hat, ist die Wahl des richtigen Dienstleisters keine unerhebliche Angelegenheit. Die Erfüllungspflicht besagt, dass der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haftbar gemacht werden kann - und zwar selbst dann, wenn es sich um externe Pensionskassen oder Direktversicherungen handelt. Es ist also wichtig, bei der Wahl des Rentenanbieters auf dessen langfristige Leistungsfähigkeit zu achten. Welche Anbieter für Renten und betriebliche Altersvorsorge zum jeweiligen Unternehmen und den Angestellten passen, das sollten Firmenverantwortliche mit erfahrenen Experten besprechen.

Unabhängige Beratung für die passende Versorgungsordnung

Die Beauftragung eines Finanzmaklers hat neben dessen Expertise noch weitere Vorteile: Das Risiko einer eventuellen Haftung für unvorhergesehene Fälle reduziert sich und die bürokratischen Abläufe werden aus dem Unternehmen weitgehend ausgelagert. Das spart Geld, Zeit und personelle Ressourcen. Wer als Arbeitgeber einen Makler für Rentenversicherungen beauftragen will, sollte allerdings auf zwei Kriterien besonders achten: Unabhängigkeit und Erfahrung.

Ein unabhängiger Experte für betriebliche Altersversorgung ist Uwe Thierbach. Seit 2003 kümmert sich der Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz im fränkischen Cadolzburg um betriebliche Renten und auf Sachwerte orientierte Finanzberatung. Thierbach ist zertifiziert nach der DIN-Norm 77230, die seit 2019 eine genormte Analyse für Finanzberater formuliert. Thierbach hilft Unternehmen bei der Einrichtung einer individuell passenden Versorgungsordnung und bei der Wahl der richtigen Versorgungsanbieter. Ob Unterstützungskasse, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung oder direkte Pensionszusage - es gibt eine Reihe verschiedener Modelle für die haftungssichere Versorgungsordnung von Unternehmen. Sie alle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig erwogen und mit den Rahmenbedingungen des jeweiligen Arbeitgebers in Einklang gebracht werden müssen. Uwe Thierbach kümmert sich seit 17 Jahren schwerpunktmäßig um genau diese Aspekte der Ruhestandsfinanzierung.

Pflichten und Chancen

Eine Versorgungsordnung muss konsistent sein, d. h. jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss die gleichen Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge haben, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Dieser Umstand ist vielen Unternehmen und vielen Personalabteilungen oft nicht hinreichend bekannt. In juristischen Belangen arbeitet das Maklerbüro Betriebliche Altersvorsorge & Finanzberatung mit der auf betriebliche Altersversorgung spezialisierten Anwaltskanzlei KLEFFNER Rechtsanwälte zusammen. Ob eine Altersvorsorge in Kombination mit einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird, liegt dabei im Ermessen des Arbeitgebers.

Für viele Unternehmen ist die attraktive Gestaltung einer betriebsinternen Versorgungsordnung auch ein gutes Argument zur langfristigen Mitarbeiterbindung und nicht selten ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um begehrte Fachkräfte. Eine Unternehmenskultur, die immer das langfristige Wohl der Beschäftigten im Auge behält, überzeugt eher als ein Arbeitgeber, der die Rentenfrage als lästige Pflicht auffasst. Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich aufgrund der vielen rechtlichen Änderungen der letzten Jahre neue Gestaltungsräume nutzen. Uwe Thierbach unterstützt bundesweit Firmen bei der Ausgestaltung einer effizienten und passenden Versorgungsordnung.