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Zwangshypothek: Droht Immobilieneigentümern die Enteignung?

Zwangshypothek

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Kanzlei für Vermögensschutz | © Kenny Pool Fotografie | vermoegenschutz.jetzt
Der Staat hat in den vergangenen zwei Jahren durch zusätzliche Ausgaben die Verschuldung massiv ausgeweitet. Führende Köpfe aus der Politik fordern darum einen Lastenausgleich. Dieses Mittel, dass bereits 1952 genutzt wurde, würde unter anderem im Rahmen einer Zwangshypothek die Immobilieneigentümer belasten. De facto käme eine solche Zwangshypothek einer Teilenteignung gleich. Was können Eigentümer dagegen tun? Steve Kaiser, Gründer und Inhaber der ersten Kanzlei für Vermögensschutz, informiert gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Frieder Schwab.


Wer zahlt für die Staatsschulden?

Zwangshypothek - drohenden Lastenausgleich vermeiden
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Wer sich in den vergangenen zwei Jahren die Geld-Bewegungen im Staatshaushalt von außen angesehen hat, könnte auf die Idee kommen, die finanziellen Reserven der Bundesrepublik seien unendlich. 100 zusätzliche Milliarden für die Bundeswehr, Unterstützungsprogramme für die Schäden durch die Pandemie-Maßnahmen, Übernahme von Zahlungen an die Energiewirtschaft – da kamen erhebliche Beträge zusammen. Aber wer bezahlt das alles eigentlich? Begriffe wie "Sondervermögen", "Strompreisdeckel" oder "Gaspreisbremse" täuschen darüber hinweg, dass mit jeder dieser politischen Weichenstellungen die Staatsverschuldung immens gesteigert wird. Dieser Prozess lässt sich allerdings nicht ewig fortsetzen. Vergleicht man die Entwicklung des 20. Jahrhunderts mit den Zahlen von heute, kann man sehen, dass ab einer Staatsschuldenquote in Höhe von 90 Prozent eine weitere Schuldenaufnahme nicht mehr funktioniert.

Ende 2019 stand Deutschland bei knapp 70 Prozent – vor Corona und dem Ukraine-Krieg. Was dem Staat bei Überschreiten der kritischen Linie noch bleibt, das ist das Kapital seiner Bevölkerung. 1952 wurde ein Lastenausgleich in der noch jungen Bundesrepublik beschlossen – eine Umverteilung des Kapitals von der Bevölkerung auf den Staat. Um die Folgen des Krieges zu finanzieren, wurden Immobilienbesitzer mit einer Abgabe von 50 Prozent des Wertes ihrer Immobilien belegt – einer Zwangshypothek. Um die Belastung der Eigentümer im Rahmen zu behalten, verteilte man die Zahlung über 30 Jahre. Doch de facto bedeutete die Zwangshypothek eine partielle Enteignung. Heute stehen wir finanziell vor den größten Herausforderungen seit dem Kriegsende – und damit vor einem neuen Lastenausgleich.

Kommt die Zwangshypothek?

Zwangshypothek - drohenden Lastenausgleich vermeiden
Steve Kaiser Quellennennung Foto: Kenny Pool Fotografie | vermoegenschutz.jetzt
Wie wahrscheinlich ist ein neuer Lastenausgleich? Viele Wirtschaftswissenschaftler halten ihn für unausweichlich, viele Regierungspolitiker fordern ihn. Die Pläne liegen schon in den Schubläden. Noch mehr: Seit einer Änderung des entsprechenden Gesetzesrahmens von 2019 können nicht nur die bisherigen Entschädigungs-Sachverhalte (wie zum Beispiel Kriegsfolgen) aus dem Lastenausgleich bestritten werden, sondern auch zusätzliche Schäden, die sich zum Beispiel aus Gewalttaten, Terroranschlägen oder Impfschäden ergeben könnten. Und warum soll es nun speziell die Immobilieneigentümer treffen? Weil der Gesamtwert der Immobilien auf deutschem Boden rund viermal so hoch ist wie das Bruttoinlandsprodukt – hier gibt es also am meisten zu holen.

Allein diese zwei Fragen (beziehungsweise die Antworten darauf) verdeutlichen die Gefahr, die Immobilieneigentümern in Form der Zwangshypothek schon bald drohen könnte. Wer sich gegen diese Gefahr bestmöglich wappnen möchte, sollte sich jetzt professionelle Unterstützung sichern. Steve Kaiser und Frieder Schwab sind bundesweit tätige Spezialisten, die Immobilieneigentümer im Hinblick auf die Absicherung ihres Eigentums beraten. Die Kanzlei für Vermögensschutz ist ein Expertenkreis mit dem Schwerpunkt Enteignung- und Vermögensschutz. Das macht sie im Moment zu einem gefragten Gesprächspartner beim Bund für Steuerzahler in Sachsen und auch in der Fachgruppe "Zukunftssicherheit für Unternehmer" des Mittelstand-Verbandes BVMW. Die Kanzlei hilft Immobilieneigentümern bei der rechtlichen Umstrukturierung ihres Portfolios für einen optimalen Schutz vor der Zwangshypothek.

Individuelle Konzepte gegen drohende Enteignung

Zwangshypothek - drohenden Lastenausgleich vermeiden
Frieder Schwab Quellennennung Foto: Kenny Pool Fotografie | vermoegenschutz.jetzt
Eine Patentlösung für den Schutz vor Enteignung im Rahmen eines Lastenausgleiches gibt es nicht. Dafür sind die Voraussetzungen der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu unterschiedlich. Gehören die Immobilien einer Privatperson oder einem Unternehmen? Handelt es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien? Werden sie selbst genutzt oder vermietet? Gibt es Eigentümer-Gemeinschaften? Welche anderen Vermögenswerte gibt es – und wie sind diese verteilt? All diese Aspekte haben einen Einfluss auf die jeweils passende, individuelle Strategie zur Vermeidung von Verlusten durch Zwangshypothek und Lastenausgleich.

Steve Kaiser und Frieder Schwab informieren über Marktrisiken wie Inflation und Gesetzesrisiken für Vermögenswerte von Edelmetallen über Immobilien bis zu Spareinlagen und bieten Lösungsansätze für jedes Anlageportfolio. Wer seine Immobilien jetzt wirkungsvoll gegen eine drohende Zwangshypothek absichern will, sollte sich mit den Möglichkeiten vertraut machen, die eine gesetzliche Umgestaltung der Vermögenswerte bieten kann. Wichtig ist, dass sich alle Immobilieneigentümer darüber im Klaren sind, dass es auch sie jederzeit treffen kann. Eine gute Vorbereitung hilft bei der Wahl der richtigen Entscheidungen und legt den Grundstein für ein zukunftsfestes Anlagekonzept.
Wird es einen Lastenausgleich geben? Viele Anzeichen deuten darauf hin. Besonders Immobilieneigentümer müssen befürchten, dass sie zum Ausgleich der hohen Staatsverschuldung mit einer Zwangshypothek belegt werden. Um diese partielle Enteignung durch den Staat zu vermeiden, sollte man sich jetzt professionelle Unterstützung sichern. Die Kanzlei für Vermögensschutz hilft Eigentümern bei der Konzeption ihrer persönlichen Anlagestrategie für den Vermögensschutz.
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