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AnlagebetrugS&K-Schaden ist fast doppelt so hoch

Den mutmaßlichen S&K-Anlagebetrügern war nichts zu protzig. Doch die bei ihnen beschlagnahmten Vermögenswerte decken wohl höchstens ein Fünftel des angerichteten Schadens ab - schlechte Nachrichten für die Anleger. 13.12.2013 - 16:39 Uhr Artikel anhören

Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller liebten ausschweifende Partys.

Foto: WirtschaftsWoche

Frankfurt. Der von den mutmaßlichen Anlagebetrügern um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K angerichtete Schaden ist möglicherweise fast doppelt so hoch wie bislang angenommen. Es könne sich durchaus um bis zu 200 Millionen Euro handeln, sagte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Bislang war in dem extrem komplexen Verfahren mit rund 10.000 getäuschten Anlegern von rund 105 Millionen Euro Schaden die Rede gewesen.

Die Ermittler haben zudem den Schätzwert der von ihnen arrestierten Vermögensgegenstände auf rund 40 Millionen Euro hochgesetzt, aus denen Gläubiger befriedigt werden können. Das wäre ein Fünftel der nun angenommenen Schadenssumme. Im Bundesanzeiger wurden im September die Vermögenswerte von zwölf namentlich genannten Beschuldigten aufgelistet, darunter die mutmaßlichen Haupttäter und Firmengründer Jonas Köller und Stephan Schäfer. Auf der umfangreichen Liste finden sich neben Bargeld, Grundstücken und Bankguthaben auch Sachwerte wie Goldbarren, Fahrzeuge und hochwertige Uhren.

Um diese Produkte geht es im S&K-Fall
Die Rechtsanwalt-GmbH PIA, ein Zusammenschluss der beiden großen Kanzleien Nieding und Barth in Frankfurt und Tilp in Tübingen, hat eine Liste mit Fonds und anderen Produkten erstellt, die von dem mutmaßlichen Betrug der S&K betroffen sind. Nachfolgend wird diese Liste dargestellt.
Über eine Treuhandkommanditistin der United Investors Gruppe wurden hier die Gelder der Anleger, ausweislich des Prospektes, in andere S&K Gesellschaften investiert, die sich wiederum an weiteren S&K Zweckgesellschaften beteiligen sollten. Diese sollten dann in Immobilien aus Zwangsversteigerungen investieren.
Bei dieser Beteiligung wurden Anlegergelder des Fonds als Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG vergeben, welche die Gelder dann auf dem deutschen Immobilienmarkt investieren sollte. Die Beteiligung erfolgte über eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung.
Der Nachfolgefonds zum Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG versprach die gleiche Strategie wie der Vorgänger. Auch hier sollten Anlegergelder als Darlehen an S&K Gesellschaften vergeben werden, die dann im Immobilienmarkt investieren sollten.
Als Private-Equity Fonds sollten die vorstehenden Beteiligungsangebote nicht nur der Immobilienfinanzierung, sondern der S&K Gruppe auch zum Wachstum dienen.
Die sogenannten „Vario” Produkte (Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime) der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW), die in S&K Gesellschaften investiert haben.
Die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs, die von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.
Die SHB-Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG, an denen die S&K Gruppe über die Muttergesellschaft beteiligt ist, insbesondere die SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6 und die SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München.
Die DCM-Fonds der DCM AG, die seit 2012 von der S&K gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und der DCM Service GmbH verwaltet werden.
Die Asset Trust AG bewog Anleger in der Vergangenheit dazu, Lebensversicherungen gegen Investments in S&K zu tauschen. Auch über die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG beteiligen sich Anleger an S&K.

Auch rund zehn Monate nach den Razzien und Festnahmen bei der S&K sowie rund 150 verbundenen Firmen sitzen acht Beschuldigte noch in Untersuchungshaft. Die eigentlich nach sechs Monaten anstehende Haftprüfung durch das Oberlandesgericht Frankfurt steht laut Staatsanwaltschaft noch aus. Vor allem Schäfer dürfte nach seinem Fluchtversuch im September, bei dem er sich schwer verletzte, nur geringe Aussichten auf eine Entlassung haben. Für ihn und die übrigen haben die Staatsanwälte Verdunkelungsgefahr geltend gemacht.

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