Nachhaltigkeit: Wie Berater den Überblick bei nachhaltigen Fonds behalten
Köln. Das Angebot an nachhaltigen Fonds ist gestiegen. Für Berater wird es schwerer, den Durchblick zu behalten. Sie wollen wissen, wie nachhaltig ein Fonds ist, wo Greenwashing am Werk ist und welche Strategie ein Fonds verfolgt. Einen Anhaltspunkt liefert der Fondsname. Namenszusätze wie „ESG“, „nachhaltig“ oder „Impact“ sollen auf eine nachhaltige Ausrichtung hinweisen.
Oft ist aber im Produkt nicht drin, was draufsteht. Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Wertpapieraufsicht (Esma). Sie arbeitet an Leitlinien, die Grünfärberei unterbinden sollen. Wer Namenszusätze nutzt, soll zum Beispiel Mindestquoten an nachhaltigen Anlagen mit entsprechenden Zielen erfüllen und Ausschlüsse beachten. Für Berater und Anleger wäre es hilfreich, wenn sie schon am Fondsnamen erkennen könnten, dass die Fonds bestimmte Standards einhalten.
Ebenfalls gearbeitet wird derzeit an der SFDR. Die Offenlegungsverordnung will seit März 2021 für mehr Transparenz sorgen und legt in Artikel 8 Offenlegungsvorschriften für Finanzprodukte fest, die ökologische und soziale Merkmale bewerben. Artikel 9 enthält Regeln für Fonds, die nachhaltige Investitionen anstreben. Hier sollte es eigentlich um Transparenz gehen, doch der Markt hat die Verordnung als Steilvorlage genutzt und als Klassifizierung für nachhaltige Fonds umgedeutet. Seitdem haben sich die Labels Artikel-8-Fonds (hellgrüne Fonds) und Artikel-9-Fonds (dunkelgrüne Fonds) etabliert.
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„Die Einstufung der Fonds gemäß Artikel 8 und 9 ist aber nur begrenzt hilfreich“, meint Andreas Poth, Experte für Projekt- und Prozessmanagement bei Fondsnet, „es ist weder der Umfang des Engagements ersichtlich, noch wie die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gewichtet sind“.
Tatsächlich finden sich unter den Artikel-8-Fonds sowohl Produkte, die in Unternehmen mit guter ESG-Bewertung investieren, als auch Fonds, die einfach nur ESG-Kriterien berücksichtigen. Entsprechend groß ist ihre Zahl. Die Ratingagentur Scope zählte im deutschen Markt Ende Februar 6204 Fonds nach Artikel 8 und 613 nach Artikel 9. „Diese Fonds machen bereits die Mehrheit der Produkte und des Fondsvolumens aus“, sagt Scope-Analyst László Harsányi.
Einführung von Mindestanforderungen geplant
Angesichts dieser Entwicklung will die EU-Kommission die Offenlegungsverordnung überarbeiten. „Sie plant, die Vorschriften zu Produktstandards, etwa durch die Einführung von Mindestanforderungen und präzisiere Definitionen, weiterzuentwickeln.
Alternativ schlägt sie eine Produktklassifizierung vor, die Produkte anhand ihrer Nachhaltigkeitsziele und -strategien abgrenzen soll“, erläutert ein Sprecher des Fondsverbands BVI. Aufgrund der EU-Wahlen sei mit der neuen Ausrichtung durch die nächste EU-Kommission jedoch frühestens Anfang 2025 zu rechnen.
Auch aus Berlin kommt ein Vorschlag zur Klassifizierung nachhaltiger Fonds. Der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung hat im Februar eine ESG-Skala für Finanzprodukte mit Stufen von A bis F vorgeschlagen. „Eine solche Skala würde es Anlegern erleichtern, Nachhaltigkeitsaspekte zu verstehen und entsprechende Produkte auszuwählen. Ähnlich wie bei der Energieskala könnte eine vereinfachte Darstellung Anleger motivieren, verstärkt in nachhaltige Anlagen zu investieren“, meint Christian Hammer, Geschäftsführer vom NFS Netfonds Financial Service.
Spezielle Fondsbewertungen von Ratingagenturen
Hilfe für Berater muss aber nicht zwingend vom Gesetzgeber kommen. Einige Ratingagenturen bieten spezielle Fondsbewertungen an, die auf die nachhaltige Ausrichtung der Produkte abzielen. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW orientiert sich ein Drittel der Vermittler bei ihrer Suche nach nachhaltigen Fonds an solchen Ratings.
Das bekannteste ESG-Fondsrating ist das Morningstar Sustainability Rating, Globe-Rating genannt. Es untersucht nicht die Strategien der Manager, sondern analysiert systematisch, was in den Fonds enthalten ist. Mithilfe des ESG Risk Rating der Morningstar-Tochter Sustainalytics werden Unternehmen eines Portfolios hinsichtlich ihrer ESG-Risiken bewertet.
Daraus ergibt sich das ESG-Fondsrating, das pro Fondskategorie vergeben wird. Die zehn Prozent der Fonds mit dem niedrigsten ESG-Risiko einer Peergroup erhalten die Bestbewertung von fünf Globen. Die zehn Prozent mit den höchsten ESG-Risiken bekommen nur einen Globus.
Ähnliche quantitative Ratings bieten ISS ESG und MSCI. Das ESG Fund Rating von ISS ESG vergibt ein bis fünf Sterne. Das MSCI ESG Fund Rating hat sieben Bewertungsstufen von CCC bis AAA. Auch ihre Ratings basieren auf den ESG-Bewertungen der Unternehmen und Länder, deren Aktien oder Anleihen sich in den Fondsportfolios befinden. Allerdings nutzen alle Anbieter ihre eigenen Bewertungssystematiken.
Neben den quantitativen Ratings sind Nachhaltigkeitssiegel im Angebot, die Fondsstrategien und ihre Umsetzung auch qualitativ prüfen. Bewertet werden nur ausgewählte Produkte auf Initiative der Fondsgesellschaften, die dafür bezahlen müssen. Prominentes Beispiel im deutschen Markt ist das sogenannte FNG-Siegel des Forums Nachhaltige Geldanlagen. Um das Siegel zu erhalten, muss der Fonds eine explizite Nachhaltigkeitsstrategie aufweisen.
Mindeststandards hinsichtlich Transparenzkriterien, Normen sowie der Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder sind einzuhalten. Auch Bereiche wie Research-Kapazitäten, Engagement und Reportings werden begutachtet. Fonds, die in ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen und ihrer Glaubwürdigkeit besonders überzeugen, können zusätzlich mit bis zu drei Sternen ausgezeichnet werden. Ähnliche Gütesiegel gibt es auch in anderen Ländern. Etwa das SRI-Label in Frankreich, das Lux Flag ESG-Rating aus Luxemburg oder das Österreichische Umweltzeichen.