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Steuern sparenDieser Aktientrick kann strafbar sein

Wer verlustträchtige Aktien zum Jahresende verkauft, um die Kapitalertragsteuer zu senken, verstößt unter Umständen gegen das Gesetz. Die Bafin warnt vor solchen „Wash-Trades“.Andreas Neuhaus 13.12.2024 - 16:28 Uhr Artikel anhören
Handelssaal der Börse Frankfurt: Nicht jeder Aktientrick ist auch erlaubt. Foto: IMAGO/Rainer Unkel

Düsseldorf. Es klingt nach einer simplen wie logischen Anlagestrategie: Wer Aktien in seinem Depot hat, die dieses Jahr im Minus liegen, obwohl sie erfolgversprechend sind, kann sie vor dem Jahresende verkaufen und direkt zurückkaufen.

Die Verluste können Anlegerinnen und Anleger mit ihren erzielten Gewinnen verrechnen und damit die Steuerlast senken. Die Aktie haben sie dann aber immer noch im Depot. In sozialen Medien wird dieser Trick vereinzelt empfohlen – doch damit können sich Anleger unter Umständen strafbar machen.

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