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BafinBNP Paribas muss Strafe von 830.000 Euro zahlen

Die französische Großbank hat gegen Wertpapierrichtlinien verstoßen. Kunden wurden nicht richtig über Kosten informiert, so die Bafin. Betroffen sind offenbar die deutschen Marken DAB und Consors.Hannah Krolle 25.07.2024 - 19:01 Uhr
Logo der Bafin: Die Finanzaufsicht hat die Geldbuße gegen BNP Paribas am 3. Juli verhängt. Foto: dpa

Frankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Großbank BNP Paribas eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 830.000 Euro verhängt. Konkret davon betroffen seien die deutschen Marken Consors und DAB, erfuhr das Handelsblatt von mit dem Sachverhalt vertrauten Personen.

Die Finanzaufsicht hat die Geldbuße gegen BNP Paribas am 3. Juli verhängt. Grund sind Verstöße „gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes und der Delegierten Verordnung der EU-Kommission“, teilte die Bafin am Donnerstag mit.

Die deutsche Niederlassung der BNP Paribas – zu der die beiden Marken Consors und DAB gehören – hatte es laut der Mitteilung im Geschäftsjahr 2019 und 2020 versäumt, Kundinnen und Kunden bei Wertpapierdienstleistungen „rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben über alle Kosten und Nebenkosten konkreter Finanzinstrumente zu informieren“.

Neben den fehlenden Informationspflichten hatten die Niederlassungen laut Angaben der Bafin außerdem in einzelnen Fällen Wertpapierdienstleistungen erbracht, ohne zuvor relevante Angaben der Kunden zu deren finanziellen Verhältnissen ausreichend geprüft zu haben.

Die BNP Paribas erkenne die Entscheidung der Bafin infolge einer regulären Prüfung im Jahr 2020 an, sagte ein Sprecher der Bank dem Handelsblatt. „Die Bank wird kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen.“ Das Institut habe bereits im Jahr 2020 Maßnahmen ergriffen, um die Feststellungen der Bafin zu adressieren.

Strafe für BNP Paribas: Was rügt die Bafin konkret?

Die Vorgaben haben ihren Ursprung in der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II aus dem Jahr 2018. Ziel der Richtlinie ist es, Anleger besser zu schützen und die Märkte transparenter zu gestalten. Mifid II schreibt den Kundenberatern neben ausführlichen Informationspflichten vor, Beratungsgespräche aufzuzeichnen und zu prüfen, ob Produkte für Kunden geeignet sind.

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Grundlage der Geldbuße sind mehrere Anforderungen an Wertpapierdienstleister. Diese müssen...

  • ... ihren bestehenden und potenziellen Kunden Informationen erteilen, die helfen, die Art und die Risiken der Finanzdienstleistungen zu verstehen. Nur so könnten sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen, heißt es bei der Bafin.
  • ... ihren Kunden die Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen, also bevor die Dienstleistung erbracht wird.
  • ... überprüfen, ob ein Produkt für Kunden geeignet und angemessen ist.
  • ... den Kunden mehrere Fragen stellen: Sie sind verpflichtet zu prüfen, was die Kunden über das Finanzinstrument wissen, welche Anlageziele sie verfolgen, wie hoch ihre Risikotoleranz ist und wie sie finanziell aufgestellt sind.
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