1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Banken + Versicherungen
  4. Banken: Schwankende Börsen bescheren Großbank UBS deutlich mehr Gewinn

BankenSchwankende Börsen bescheren Großbank UBS deutlich mehr Gewinn

Der Nettogewinn der Schweizer Großbank ist im dritten Quartal um 74 Prozent angestiegen. Getrieben wurde das Ergebnis vor allem von einer starken Investmentbank und niedrigen Rückstellungen. 29.10.2025 - 09:02 Uhr aktualisiert Artikel anhören
UBS in München: Die Bank hat die Erwartungen übertroffen. Foto: REUTERS

Zürich. Die Großbank UBS hat dank reger Wertpapiertransaktionen von privaten und professionellen Kunden im dritten Quartal deutlich mehr verdient. Der Nettogewinn stieg von Juli bis September im Vergleich zur Vorjahresperiode um 74 Prozent auf 2,48 Milliarden Dollar, wie der Schweizer Konzern am Mittwoch mitteilte.

Damit übertraf der größte globale Vermögensverwalter für Millionäre und Milliardäre die Erwartungen deutlich. Analysten hatten im Mittel mit einem Gewinn von 1,29 Milliarden Dollar gerechnet.

Die Auflösung von Rückstellungen für Rechtsfälle, die günstiger als erwartet ausfielen, steuerte 668 Millionen Dollar zum Überschuss bei. Die Investmentbank fuhr einen rekordhohen Quartalsertrag ein.

UBS legt Beschwerde gegen Anleihen-Urteil ein

Im Rechtsstreit um die umstrittene Abschreibung von Anleihen der Krisenbank Credit Suisse geht nach der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma auch die Großbank UBS gegen das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts in Berufung.

Die UBS sei der Ansicht, dass die Abschreibung sowohl den Vertragsbedingungen der sogenannten AT1-Anleihen als auch dem geltenden Recht entsprach, teilte der Schweizer Konzern im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts zum dritten Quartal mit.

Mitte Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abschreibung von sogenannten AT1-Papieren im Volumen von rund 16,5 Milliarden Franken durch die Finma im März 2023 rechtswidrig war. Die Abschreibung erleichterte der UBS damals die von der Regierung orchestrierte Notübernahme der angeschlagenen Rivalin. „Unserer Ansicht nach besteht in dieser Angelegenheit keine Haftung“, erklärte die UBS. „Daher besteht keine Notwendigkeit, eine Rückstellung zu bilden.“

rtr
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt