Cum-Cum-Deals: Apobank hat rund 100 Millionen Euro nachgezahlt
Frankfurt, Düsseldorf. Die Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat rund 100 Millionen Euro Steuern und Zinsen infolge sogenannter Cum-Cum-Geschäfte nachzahlen müssen. Finanzvorstand Christian Wiermann erklärte dazu am Mittwoch, die Apobank habe im Jahr 2024 einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für eine Steuernachzahlung sowie Verzugszinsen in ähnlicher Höhe verbucht. Er verwies auf Wertpapierleihegeschäfte in Zusammenhang mit Cum-Cum-Deals aus den Jahren 2004 bis 2008.
Das genossenschaftliche Kreditinstitut bezeichnete die Steuerforderung, die es im vergangenen November erhalten hatte, im Geschäftsbericht als „unerwartet“. Die Finanzbehörden hätten ihre Rechtsansicht dazu geändert, heißt es dort.
Dies bekräftigt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Juli 2021, aus dem hervorgeht, dass das wirtschaftliche Eigentum von Aktien bei den inzwischen als illegal eingestuften Cum-Cum-Deals grundsätzlich nicht auf den Erwerber übergeht. Demnach hätte die Apo-Bank dafür keine Steuererstattung beantragen dürfen. In Einzelfällen können Vertragsgestaltungen allerdings anders aussehen, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil feststellt.
Vorstandschef Matthias Schellenberg, der seit drei Jahren an der Spitze der Apobank steht, erklärte, dass das Geldhaus sich gegen die Steuerforderung wehrt. Die Vorgänge lägen teils mehr als 20 Jahre zurück.