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Förderbank328.600 Euro extra – Rechnungshof kritisiert Chef-Vergütung bei KfW

Der Bundesrechnungshof geht hart mit der staatlichen Förderbank KfW ins Gericht. Die Vergütungsregeln sind nicht der einzige Kritikpunkt.Yasmin Osman, Martin Greive 13.05.2025 - 08:40 Uhr Artikel anhören
KfW-Vorstandschef Stefan Wintels auf der diesjährigen Hauptversammlung der Deutschen Post. Foto: picture alliance/dpa

Frankfurt. Der Bundesrechnungshof fordert, dass die staatliche Förderbank KfW einen größeren Teil ihres Gewinns für Förderprogramme einsetzt und offenlegt, was sie aus dem Bundeshaushalt finanziert. Zudem verlangt er strengere Regeln für die Vergütung des Vorstandschefs.

Das geht aus einem im Januar veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs hervor, über den bislang nicht öffentlich berichtet wurde. In Teilen hat die KfW auf die Kritik des Rechnungshofs reagiert. Ein Streitpunkt bleibt aber die Vergütung für Vorstandschef Stefan Wintels.

Der Bundesrechnungshof stört sich daran, dass Wintels die Vergütungen, die er für seine Aufsichtsratsmandate bei Deutscher Post und Deutscher Telekom erhält, behalten darf. Die KfW hält und verwaltet größere Aktienpakete an Post und Telekom – und zwar im Auftrag des Bundes.

Aus diesem Grund sollten für den KfW-Chef für diese Mandate die gleichen Regeln gelten wie für die direkt von der Bundesregierung in die Aufsichtsräte entsandten Vertreterinnen und Vertreter. Sie dürfen die Aufsichtsratsvergütungen größtenteils nicht behalten. „Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass Mandatsträger der KfW in diesen Fällen nicht anders behandelt werden sollten als Mandatsträger der Bundesregierung“, heißt es in dem Bericht.

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