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FörderbankKfW meldet weiter steigende Nachfrage nach Corona-Hilfskrediten

Bis Donnerstagabend sind Hilfskredite im Volumen von fast 22 Milliarden Euro beantragt worden. Ab Mittwoch können die KfW-Schnellkredite beantragt werden. 14.04.2020 - 14:32 Uhr aktualisiert

Ab Mittwoch können die KfW-Schnellkredite beantragt werden.

Foto: dpa

Frankfurt . Die Nachfrage nach Corona-Hilfskredite bei der staatlichen Förderbank KfW steigt weiter. Bis Donnerstagabend wurden KfW-Kredite im Volumen von 21,86 Milliarden Euro beantragt, gut 700 Millionen mehr als am Vortag, wie die KfW am Dienstag mitteilte.

Bis das Geld von der KfW ausgezahlt wird, dauert es aber noch bis Ende des Monats. Spätestens ab dem 28. April soll es so weit sein, wie aus einem Informationsschreiben der Förderbank an die Geldhäuser hervorgeht.

Viele Banken und Sparkassen werden wohl in Vorleistung gehen, so dass die ersten Gelder noch diese Woche fließen könnten. „Die Kreditwirtschaft steht bereit und unternimmt alle Anstrengungen, den Mittelstand auch im Rahmen des neuen Programms mit allen Kräften zu unterstützen“, versicherten die deutschen Bankenverbände am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Deutsche Bank rechnet mit einem Ansturm kleinerer und mittlerer Firmen auf den KfW-Schnellkredit in der Coronakrise. „Wir rechnen ab morgen mit einer großen Nachfrage“, sagte Stefan Bender, Leiter Unternehmensbank Deutschland der Deutschen Bank, am Dienstag.

„Der KfW-Schnellkredit ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung, dass nun auch insbesondere kleinere und besonders betroffene Unternehmen, die durch Corona in Bedrängnis gekommen sind, schnell Liquidität erhalten“, sagte Bender.

Die Förderbank KfW und damit der Staat übernimmt 100 Prozent des Ausfallrisikos dieser Kredite. Eine lange Prüfung soll es nicht geben, die Hausbanken sollen die Anträge schnell durchwinken. Im Gegenzug für den „Kredit-Turbo“ sind die Kredite mit drei Prozent höher verzinst als beim bisherigen KfW-Programm.

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Maximal gibt es für ein Unternehmen mit elf bis 49 Mitarbeitern 500.000 Euro, für ein Unternehmen ab 50 Mitarbeitern 800.000 Euro. Die Firmen dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen – das heißt: keine Insolvenzanträge und nicht bei den Steuern geschummelt haben. Die Firma muss zudem im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre Gewinn gemacht haben.

rtr, dpa
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