Ein Bericht der Steuerfahndung belastete die Führung der Landesbank bereits 2019. Die Staatsanwaltschaft klagt nun nur zwei Männer aus der dritten Reihe an – die Chefetage bleibt verschont.
Kai-Uwe Streck hat seine früheren Anwälte wegen vermeintlicher Falschberatung verklagt. Vor Gericht kassierte er nun eine deutliche Niederlage.
In der Cum-Ex-Affäre sind zwei ehemalige Vermögensverwalter wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten waren geständig.
Der verurteilte Jurist Kai-Uwe Steck hat ein Buch geschrieben, das er als „wahre Geschichte“ des Cum-Ex-Skandals bewirbt. Vieles darin stimmt offenbar nicht. Von Weggefährten hagelt es Dementis.
Der Angeklagte soll an Steuerhinterziehung in Höhe von 92 Millionen Euro beteiligt gewesen sein. Warum ihn ein kurzer Prozess und ein relativ mildes Urteil erwarten.
Im Cum-Ex-Skandal steht nun auch ein früherer Manager der australischen Investmentbank im Fokus der Justiz. Sein Fall dürfte wegweisend sein.
Hinter der Fassade der Reue soll die Kanzlei Ermittlungen verzögert haben – angeblich wegen anwaltlicher Schweigepflicht. Beteiligt war Simone Kämpfer, heute Chefjuristin der Deutschen Bank.
Die ehemalige Oberstaatsanwältin spricht über den Steuerskandal Cum-Ex, den Einfluss der Finanzlobby und die Untätigkeit von Behörden. Sie hat eine klare Idee, was man ändern sollte.
Günter G. hat sich der schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Die Urteilsbegründung lässt aufhorchen, weil der Richter die Rolle eines Zeugen infrage stellt.
Am ersten Tag des Prozesses in Frankfurt räumen die beiden angeklagten Fondsmanager ihre Taten ein. Das Gericht lässt bereits durchblicken, welche Strafen realistisch sind.
Vor dem Landgericht Frankfurt beginnt am Donnerstag das Strafverfahren gegen zwei Fondsmanager im Cum-Ex-Skandal. Ein Blick in die Ermittlungsakten zeigt: Die Angeklagten waren keine Einzeltäter.
Der Angeklagte Günter G. soll versucht haben, mit anderen Beteiligten 460 Millionen Euro Steuern zu hinterziehen. Die Vorwürfe der Ankläger weist er strikt zurück – und attackiert einen Zeugen.
Vor dem High Court in London verlangten dänische Steuerbeamte Milliarden, unter anderem vom mutmaßlichen Steuerhinterzieher Sanjay Shah. Im Gefängnis bleibt er dennoch.
Günter G. soll als Chef der Fondsfirma Sheridan versucht haben, mit Cum-Ex-Deals Steuern in gewaltiger Höhe zu hinterziehen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auch auf Aussagen eines prominenten Zeugen.
Der prominente Steueranwalt wollte seine Haftstrafe neu aufrollen lassen. Doch die Richter sehen dafür keine Grundlage. Doch Berger gibt sich weiterhin nicht geschlagen.
Der frühere Bankchef Olearius war gegen die frühere Chefermittlerin im Cum-Ex-Skandal in die Offensive gegangen. Doch die Staatsanwaltschaft Bonn sieht dafür keine Grundlage.
Das Urteil gegen zwei Münchener Anlageverwalter ist rechtskräftig. Die Begründung zeigt, wie schamlos die beiden Steuerhinterzieher in die Staatskasse griffen.
Hamburger Richter hatten Steuerrückforderungen in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt. Die Warburg-Gruppe reichte Beschwerde ein – und scheiterte.
Einen der beiden Banker hatte die Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch für den langjährigen Bankchef Christian Olearius ist die Entscheidung ein Rückschlag.
Ein britisches Konsortium scheitert mit einer Klage gegen den Münchener Versicherungskonzern. Das Landgericht findet klare Worte zur Beratung der Spitzenkanzlei Freshfields.
Die Aktienkreisgeschäfte haben die Steuerzahler einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. In Stuttgart kommt es jetzt zur ersten Anklage im Umfeld einer ehemaligen Landesbank.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen die Beschuldigten. Für Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher und Ex-Kanzler Olaf Scholz könnte es erneut brisant werden.
Er gilt als Mastermind im größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte. Im Gespräch mit dem Handelsblatt zeigt der Anwalt keine Spur von Reue – und attackiert seinen einst engsten Partner.
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck muss die Gewinne zurückzahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften gemacht hatte. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung haben.
Henry Gabay und sein früherer Partner Osman S. müssen wegen schwerer Steuerhinterziehung ins Gefängnis. Die BGH-Entscheidung zeigt: Beim Strafmaß kommt es auf die Verteidigungsstrategie an.