1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Banken + Versicherungen
  4. Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen
  5. Cum-Ex-Skandal: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen zwei Warburg-Banker

Cum-Ex-SkandalBundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen zwei Warburg-Banker

Einen der beiden Banker hatte die Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch für den langjährigen Bankchef Christian Olearius ist die Entscheidung ein Rückschlag.Volker Votsmeier 08.08.2025 - 16:56 Uhr Artikel anhören
Privatbank M.M. Warburg in Hamburg: Viele Jahre mischte das Institut bei Cum-Ex-Geschäften zulasten der Staatskasse mit. Foto: dpa

Köln. Die Verurteilungen zweier Banker der Hamburger Privatbank M.M. Warburg im Cum-Ex-Skandal sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der Angeklagten H. und D. verworfen (Aktenzeichen 1 StR 298/24). Damit hat das Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember 2023 Bestand.

Die obersten Strafrichter sehen keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Bonner Strafkammer – ein weiteres deutliches Signal im größten Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der ehemalige Warburg-Aktienhändler H. war im Dezember 2023 wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen 2007 und 2011 zentrale Rollen bei Cum-Ex-Transaktionen spielte.

Die Methode Cum-Ex bezeichnet Aktienkreisgeschäfte, die dazu dienten, sich nicht bezahlte Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen. Der angerichtete Schaden durch die Eigenhandelsgeschäfte der Bank betrug laut Gericht rund 169 Millionen Euro.

Für die mit den Geschäften erzielten illegalen Gewinne erhielt H. laut Gericht Bonuszahlungen in sechsstelliger Höhe. Von den ursprünglich verhängten vier Jahren wurden drei Monate wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung angerechnet. Zusätzlich muss H. 223.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Sein Mitangeklagter D., ebenfalls ein früherer Mitarbeiter der Bank, war wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen verurteilt worden. Da er für die Taten im Vergleich zu H. eine geringere Verantwortung trug, fiel seine Strafe mit einem Jahr und neun Monaten – zur Bewährung ausgesetzt – geringer aus. D. muss zudem 39.000 Euro zahlen.

Deutliche Worte des Vorsitzenden Richters

In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Roland Zickler die Verteidigung ungewöhnlich deutlich kritisiert. Die wiederholten Vorwürfe, das Gericht handle voreingenommen, bezeichnete Zickler als „unverschämt“. Verwunderung äußerte er auch darüber, dass die Warburg-Bank die Verteidigungskosten ihrer ehemaligen Mitarbeiter übernahm, obwohl sie laut Urteil selbst zu den Geschädigten gehörte.

Roland Zickler: Der frühere Vorsitzende Richter führte die Verhandlungen in den ersten Cum-Ex-Prozessen am Landgericht Bonn. Foto: dpa

Die Kammer sah bei beiden Angeklagten ein klares Wissen um die Rechtswidrigkeit der Cum-Ex-Geschäfte. H. habe teils mit vollem Vorsatz gehandelt und sogar während seiner Flitterwochen darauf bestanden, über den Verlauf der Transaktionen auf dem Laufenden gehalten zu werden. D. wiederum habe als Entscheider Transaktionen mitgetragen, die er in ihrer kriminellen Struktur durchschaut habe.

Mit der Bestätigung durch den BGH ist nun das achte Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig. Damit haben die Bundesrichter alle Urteile im Grundsatz gestützt.

Zu den zuvor rechtskräftig Verurteilten zählen führende Ex-Warburg-Manager, darunter der Generalbevollmächtigte Christian S. und Warburg-Invest-Geschäftsführer Detlef M. Auch der bekannte Steueranwalt Hanno Berger, einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Modells, wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Berger beriet auch die Warburg Bank und kassierte dafür Provisionen. Er sei „erkennbar nicht als neutraler und objektiver Berater aufgetreten“, so der BGH.

Für den langjährigen Warburg-Chef Christian Olearius ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen zwei weitere Top-Banker aus seinem Haus ein Rückschlag. Die Staatsanwaltschaft sah in Olearius einen der Hauptverantwortlichen der Cum-Ex-Strategie bei Warburg. Der Prozess gegen ihn musste allerdings abgebrochen werden, weil Olearius nicht mehr verhandlungsfähig ist. Ausdrücklich sagte die Richterin, dass die Schuldfrage ungeklärt bleibe.

Verwandte Themen
Bundesgerichtshof
Cum-Ex Skandal
Steuern

Das nächste Verfahren gegen drei teils ehemalige Mitarbeiter von Warburg könnte bald anstehen. Im Juli 2025 hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen sie und die ehemals für M.M. Warburg zuständige Finanzbeamtin Daniela P. erhoben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Bonn.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt