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Cum-Ex-SkandalGericht verurteilt zwei weitere Warburg-Banker und rügt Verteidigung

Ein Aktienhändler soll für drei Jahre und neun Monate in Haft, ein weiterer erhält eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist auch ein Warnzeichen für den langjährigen Bankchef Christian Olearius.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 12.12.2023 - 14:56 Uhr

Bonn. Roland Zickler kam schnell zur Sache. Direkt nachdem der Vorsitzende Richter den Saal betreten hatte, verkündete er den Schuldspruch gegen die beiden Angeklagten, H. und D. Das Gericht verurteilte die beiden Manager der Hamburger Bank M.M. Warburg wegen schwerer Steuerhinterziehung.

Für H. sieht die Strafkammer vier Jahre Haft vor. Grund dafür ist seine Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011. Drei Monate werden ihm wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen“ erlassen. Zudem muss H. 223.000 Euro an die Justizkasse zahlen, da er Bonuszahlungen aus den illegalen Geschäften erhalten hat. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, sagte Richter Zickler. H. nahm das Urteil mit neutraler Miene zur Kenntnis.

Auch sein Kollege D. wirkte gefasst. Ihn hält das Gericht ebenfalls für schuldig, allerdings leistete er über eine Dauer von zwei Jahren lediglich Beihilfe bei Cum-Ex-Geschäften. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wird daher zur Bewährung ausgesetzt. Auch D. erlässt das Gericht drei Monate. Zusätzlich muss er 39.000 Euro zahlen.

Der Begriff Cum-Ex bezeichnet eine illegale Methode des Aktienhandels, bei der sich die Beteiligten mehr Steuern erstatten ließen, als sie tatsächlich gezahlt hatten. Eines der federführenden Institute dabei war laut Gericht die Hamburger Traditionsbank M.M. Warburg.

Der angerichtete Schaden durch die Eigenhandelsgeschäfte der Bank betrug laut Gericht rund 169 Millionen Euro. „Schwere Steuerhinterziehung beginnt bei 50.000 Euro, dieser Betrag wurde hier um das Mehrhundertfache überschritten“, betonte Zickler.

„Das Spiel ist viel zu schön“

In seiner Begründung ließ der Richter keine Zweifel daran, dass die Angeklagten wussten, was sie taten, und dass die Profite aus der Steuerkasse kamen. Die beiden Angeklagten hätten mit bedingtem Vorsatz gehandelt – H. später auch mit vollem Vorsatz.

H. war ein wichtiger Aktienhändler der M.M. Warburg. Besonders eng arbeitete er mit Londoner Aktienhändlern zusammen, mehrfach kam es zu persönlichen Treffen. Weder durch Krankheit noch durch Urlaub ließ H. sich nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft davon abhalten, die Geschäfte zu verfolgen und zu steuern. Als er sich einmal in die Flitterwochen verabschiedete, bat er einen Kollegen, ihn informiert zu halten. „Dieses Spiel ist viel zu schön, als das man einen Akt verpassen möchte:-)“, schrieb H.

D. war in den Jahren 2007 und 2008 einer von H.s wichtigsten Ansprechpartnern. Er genehmigte teilweise die Transaktionen und gab sie frei. Auch wenn D. die Deals nicht selbst abgewickelt hat, war er doch über die Transaktionsdetails im Bilde.

Die Strafkammer blieb unter dem von den Anklägern geforderten Strafmaß. Die Staatsanwälte hatten eine fünfjährige Freiheitsstrafe für H. beantragt und den Einzug von 770.000 Euro – seinen Anteil an der Cum-Ex-Beute. Dem zweiten Angeklagten D. warfen sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vor. In seinem Fall hielten sie eine zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen.

Die Verteidiger der beiden Banker hatten in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert. Ihre Mandanten seien unschuldig. Der Angeklagte D. bekräftigte das auch in einem persönlichen Statement. H. sagte während des gesamten Prozesses kein einziges Wort.

„Unverschämte Vorwürfe“ der Verteidigung

Zickler richtete am letzten Prozesstag auch sehr kritische Worte an die Verteidiger. Es sei „unverschämt“, der Kammer ständig vorzuwerfen, sie sei voreingenommen oder würde vorverurteilen. Zudem wunderte sich Zickler, dass M.M. Warburg Verteidigerkosten übernehme, schließlich sei die Bank doch selbst geschädigt. Üblicherweise schließen Unternehmen für solche Fälle eine Managerhaftpflichtversicherung ab. 

Eine Revision seitens der Verteidigung ist wahrscheinlich. Auf Nachfrage äußerten sich die Verteidiger von D.: „Ob das aus unserer Sicht heute zu Unrecht ergangene Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen werden wird, werden wir prüfen“, sagten sie.

Die Urteile liegen auf Linie mit der bisherigen Rechtsprechung. Jeder, der in Sachen Cum-Ex angeklagt wurde, wurde auch verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat alle Cum-Ex-Urteile bestätigt, die ihm vorgelegt wurden. Es sind vier an der Zahl. Alle stammen von der zwölften Großen Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Roland Zickler. 

Das erste Urteil betraf zwei frühere Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank, die eng mit M.M. Warburg zusammengearbeitet hatten. Rechtskräftig verurteilt sind außerdem der ehemalige Generalbevollmächtigte der Bank, Christian S., sowie Detlef M., Ex-Geschäftsführer der Banktochter Warburg Invest. Sie verbüßen bereits ihre Haft von fünfeinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren. Außerdem verurteilte das Gericht Hanno Berger, der die Bank bei den Geschäften beriet, zu acht Jahren Gefängnis.

„In anrüchiger Nähe schlimmer Aktivitäten“

Die Urteile sind schlechte Vorzeichen für Christian Olearius, den langjährigen Chef und Miteigentümer der Bank. Der Prozess gegen ihn läuft seit September 2023 ebenfalls am Landgericht Bonn. Die Ankläger sehen in Olearius einen Hauptverantwortlichen für die Cum-Ex-Geschäfte im Hause Warburg.

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Den Schaden, den Olearius angerichtet haben soll, beziffert die Staatsanwaltschaft auf knapp 280 Millionen Euro. Die Ermittler sind überzeugt davon, dass Olearius „am Tatplan beteiligt“ gewesen sei. Gesichert ist, dass Olearius falsche Steuererklärungen unterschrieb, teils zusammen mit dem bereits verurteilten Christian S., teils mit anderen Beschuldigten.

Der angeklagte Banker beteuert im Prozess vehement seine Unschuld. Eine Schädigung des Staates habe ihm ferngelegen. Er sei lediglich „blauäugig“ gewesen und „in anrüchige Nähe schlimmer Aktivitäten“ geraten.

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