Greenwashing: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-DWS-Chef Wöhrmann ein
Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen DWS-Group-Chef Asoka Wöhrmann wegen des Vorwurfs des Greenwashings beim Vermögensverwalter der Deutschen Bank eingestellt.
Die Ermittlungen seien am Dienstag mit Zustimmung des Gerichts eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Wöhrmann sei nicht vorbestraft und arbeite nicht mehr im Bereich Capital Markets. Deshalb würde das öffentliche Interesse, die Sache weiterzuverfolgen, wegfallen, hieß es.
„Entscheidend war zudem, dass er als verantwortlicher CEO mit sehr großem Engagement in den Unternehmen der DWS Group die ESG-Strategie umsetzen wollte, dabei aber auch unternehmensintern auf Widerstand gestoßen ist“, so die Staatsanwaltschaft. „Die unzureichende Umsetzung der ESG-Strategie kann daher nicht ihm allein zugerechnet werden.“
Wöhrmanns Strafverteidiger antwortete zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Ein DWS-Sprecher lehnte es ab, sich zur Sache zu äußern.
Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem die ehemalige Chief Sustainability Officer Desiree Fixler im Jahre 2021 mit der Behauptung an die Öffentlichkeit gegangen war, die DWS habe ihre ESG-Kennzahlen aufgebläht. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft durchsuchte den Vermögensverwalter im Jahre 2022 und nochmals im Jahre 2024. Die Vorwürfe belasteten den Aktienkurs.
Im Februar zahlte DWS 25 Millionen Euro an die Staatskasse, um das Verfahren gegen das Unternehmen zu beenden. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft wurde in dieser Sache gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt.
Wöhrmann, der 2018 den Chefposten bei der DWS übernahm, wurde 2022 gefeuert, als DWS und die Deutsche Bank durchsucht wurden. Die Razzia war ein frühes Beispiel dafür, welche Konsequenzen Greenwashing im Finanzsektor haben kann.