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KrankenversicherungTechniker Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag deutlich

Die größte gesetzliche Kasse begründet den Anstieg mit Kostensteigerungen. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen im kommenden Jahr bei 2,5 Prozent. 18.12.2024 - 16:43 Uhr Artikel anhören
Die TK-App: Die Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag auf 2,45 Prozent. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Angesichts steigender Kosten für die Gesundheitsversorgung werden spürbare Beitragsanhebungen für viele Versicherte konkret. Die Techniker Krankenkasse (TK) erhöht den Zusatzbeitrag 2025 auf 2,45 Prozent, wie sie nach einer Entscheidung des Verwaltungsrats mitteilte.

Für dieses Jahr hatte die größte gesetzliche Kasse mit 11,8 Millionen Versicherten ihn stabil bei 1,2 Prozent gehalten. Starke Ausgabensteigerungen vor allem für Kliniken und Arzneimittel beträfen alle Kassen. Dem könne sich auch die TK nicht entziehen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen für 2025 war vom Bundesgesundheitsministerium auf 2,5 Prozent festgelegt worden – das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024.

Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits erläutert, dass einige Kassen um mehr als 0,8 Punkte anheben würden, auch um ihre Reserven aufzufüllen. Er machte deutlich, dass ein „total ineffizientes“ System Ursache für Beitragsanstiege sei, das nun aber mit Reformen zur Digitalisierung und bei den Krankenhäusern verändert werde.

Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten bestimmen die Kassen jeweils für sich. Der Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Kassen können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen. Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Entscheidungen weiterer großer gesetzlicher Kassen stehen noch aus. Bei der Barmer und der DAK-Gesundheit sind für diesen Freitag entsprechende Informationen vorgesehen, wie es auf Anfrage hieß. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

dpa
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