Immobilien: Wann es sich lohnt, die Grundschuld bestehen zu lassen
Frankfurt. Wer den Immobilienkauf per Kredit finanziert, kommt nicht darum herum – den Eintrag einer Grundschuld auf das zu erwerbende Gebäude. Denn die Banken verlangen für das Darlehen eine Sicherheit, weshalb das Objekt mit diesem Vorbehalt versehen wird. Sollte der Kreditnehmer Zinsen und Tilgung nicht mehr leisten können, kann das Institut sich so den Zugriff auf die Immobilie sichern, um diese per Zwangsversteigerung zu verwerten.
Angepasst wird dieser Vorbehalt dabei nicht: Die Grundschuld sinkt nicht, wenn der Käufer Jahr für Jahr sein Darlehen abzahlt. Selbst wenn der Kredit komplett getilgt ist, verschwindet der Eintrag nicht einfach automatisch aus den Büchern. Eigentümer müssen dafür selbst aktiv werden. Doch für wen lohnt sich das – und für wen nicht? Das sagen die Experten dazu.