Immobilienmarkt: Einheimische bevorzugt – in welchen Ländern sich internationale Hauskäufer schwer tun
Die Kauf- und Mietpreise in der Hauptstadt steigen seit Jahren stark an.
Foto: dpaBerlin. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller erwägt, Ausländer vom Wohnimmobilienmarkt der Hauptstadt auszuschließen. Das, so hofft er, dämpft den rapiden Anstieg der Kauf- und Mietpreise. Vorbild scheint Neuseeland, das jüngst beschloss, Ausländer vom Wohnimmobilienkauf auszuschließen.
Ein solches Vorhaben könnte in Deutschland am Europarecht scheitern. Bürger der Europäischen Union (EU) können sich auf mehrere Grundfreiheiten berufen, wenn sie Immobilien in anderen Mitgliedstaaten kaufen wollen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schließt zwar nicht ausdrücklich die Freiheit des Immobilienerwerbs ein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat allerdings mit einem Urteil aus dem Jahr 2007 klargestellt, dass der Zugang zum Eigentum an einer Wohnung eine notwendige Ergänzung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstellt.
Noch größer ist der Widerspruch zur europäischen Kapitalverkehrsfreiheit. Sie gestattet EU- wie Nicht-EU-Bürgern Investitionen in Immobilien. Käufer aus dem Ausland dürfen nicht diskriminiert werden.
Nur „Wohnsitzerfordernisse“ erlauben Einschränkungen. Europarechtlern zufolge ließen sich Kapitalverkehrsbeschränkungen nur mit dem Schutz des Allgemeinwohls rechtfertigen. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof bislang nur wenige Ausnahmen zugelassen (siehe Dänemark, Österreich). Bislang werden Ausnahmeregelungen vor allem angewendet, wenn Zweitwohnsitze erworben werden, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Orthmann, Immobilienrechtsexperte der Kanzlei CMS.