Energie & Klima: Wie die Pflichtberatung beim Einbau einer neuen Gasheizung funktioniert
Der Startschuss für den Heizungsumbau in Deutschland ist gefallen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die deutschen Hausbesitzer sollen in den kommenden Jahren auf Anlagen mit erneuerbaren Energien umsteigen.
Für bestehende Anlagen ändert sich erst einmal nichts. Sie dürfen in Betrieb bleiben. Das gilt auch, wenn sie kaputtgehen und sich noch reparieren lassen. Doch was ist, wenn keine Reparatur möglich ist? In Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung dürfen Eigentümer weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt das längstens bis Mitte 2026, in Orten mit weniger als 100.000 Einwohnern maximal bis Mitte 2028. Allerdings gibt es dabei eine Besonderheit: Das GEG 2024 sieht für diese Fälle eine Pflichtberatung vor.
Warum gibt es eine Pflichtberatung?
Es sei sinnvoll, die Menschen darauf hinzuweisen, dass eine Gasheizung zu einer teuren Heizung werde, wird Bundesbauministerin Klara Geywitz in Medien zitiert. Die Beratung ist konkret in Paragraph 71 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Sie dreht sich um die Planung, Wirtschaftlichkeit und Kostenentwicklung der Heizungsanlage. So werden zum Beispiel mögliche Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung, Perspektiven des Gasnetzes und der steigende CO2-Preis besprochen.